Kühe im Stall in Anbindehaltung
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Politischer Angriff auf die Anbindehaltung - Bayerische Grüne sind gefordert

Hessen fordert Verbot - Sondersitzung des Agrarausschusses des Bundesrates

24.01.2020 | Aktuell wird im Bundesrat eine Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung beraten. Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) hat diese Möglichkeit genutzt und erneut Antrag ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung beantragt.

Für den 27. Januar ist eine Sondersitzung des Agrarausschusses des Bundesrates angesetzt. BBV-Generalsekretär Georg Wimmer hat Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Grünen im Bayerischen Landtag, zum Eingreifen aufgefordert: „Die betroffenen Betriebe wären insbesondere kleinere und mittlere Familienbetriebe. In, die doch gerade auch Ihrer Partei im Besonderen am Herzen liegen. Diese Betriebe bewirtschaften oft Grenzstandorte und kleinteilige Grünlandflächen, die einen hohen ökologischen Wert haben“, so Wimmer.
Die Branche hat sich mit der gemeinsamen Beschreibung der Kombinationshaltung – also die Kombination aus Anbindehaltung mit Bewegung in Form von Auslauf, Weide oder Abkalbe- und Trockensteherbuchten – auf den Weg gemacht, die bayerische bzw. süddeutsche Milchviehhaltung zielstrebig und gleichzeitig behutsam weiterzuentwickeln. „Es braucht nun aber auch Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung“, macht Wimmer deutlich. „Bitte nehmen Sie und Ihre Parteikollegen  deshalb Abstand von abrupten politischen Entscheidungen zur Anbindehaltung“

 

15.01.2020: Hessen fordert Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung

Hessen hat einen Antrag zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung in den Bundesrat eingebracht. Doch übereilte politische Entscheidungen machen die Bemühungen um eine behutsame Weiterentwicklung zu nichte. Ein großer Strukturbruch droht. Zudem sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster für Unruhe.

Der BBV kämpft seit Jahren dafür, die Anbindehaltung behutsam weiterzuentwickeln und Strukturbrüche unbedingt zu vermeiden. 2019 hat der Bayerische Bauernverband gemeinsam mit den Molkereiverbänden intensiv daran gearbeitet, die Kombinationshaltung zu beschreiben – also die Kombination aus Anbindehaltung mit Bewegung in Form von Auslauf, Weide oder Abkalbe- und Trockensteherbuchten. Ziel dahinter ist, Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung Weiterentwicklungsoptionen zu geben, aber diese Weiterentwicklung mit Maß und Ziel auf den Weg zu bringen.

Der Antrag des Bundeslandes Hessen in den Bundesrat, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten, besorgt die Betroffenen nun sehr. Abrupte politische Entscheidungen würden die Anstrengungen für eine behutsame Weiterentwicklung in Bayern wie auch in Baden-Württemberg konterkarieren. Es droht ein Strukturbruch, denn gerade kleine und mittlere Betriebe in Süddeutschland wären betroffen. In Bayern haben noch über 50 Prozent der Milchviehbetriebe Anbindehaltung, 30 Prozent der Kühe werden noch so gehalten. Der BBV setzt daher alles daran, dass der Bundesrat diesen Antrag ablehnt.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Kaniber und Baden-Württembergs Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hauk haben sich bereits kurz vor Weihnachten an alle Länderagrarminister gewandt, auf die Gefahr von Strukturbrüchen in Süddeutschland hingewiesen und eindringlich vor ordnungsrechtlichen ad-hoc-Entscheidungen gewarnt, die die bereits von der Branche eingeleitete Entwicklung überrollen würde. Der Deutsche Bauernverband hat sich ebenfalls in dieser Angelegenheit an die zuständigen Länderministerien gewandt. Für den 27. Januar ist eine Sondersitzung des Agrarausschusses im Bundesrat vorgesehen.

Zudem sorgt noch ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Münster für Unruhe. Hier geht es darrum, dass einem Betrieb mit ganzjähriger Anbindehaltung Vorgaben gemacht werden, die Tiere zukünftig nicht mehr ganzjährig angebunden halten zu dürfen, sondern ihnen zumindest im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September täglich für mindestens 2 Stunden Auslauf auf einer Weide, einem Laufhof oder etwas Vergleichbarem zu geben. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und es handelt sich auch nicht um ein Hauptsacheverfahren, sondern um ein Eilverfahren. Kommt es in einem denkbaren Hauptsacheverfahren zu einer ähnlichen Entscheidung, wird diese jedoch in der gleichen Art und Weise durchschlagen, wie das Magdeburger Kastenstandsurteil bei den Sauen.