Geld sparen beim Beitrag für die Alterskasse
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Die zunächst befristeten Maßnahmen werden nun nochmals bis 31. Dezember 2022 verlängert

Auch 2022 keine Anrechnung von Hinzuverdienst bei der vorzeitigen Altersrente der LAK

24.11.2021 | Die Maßnahmen bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitige Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte werden nochmals bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Mit dem "Sozialschutzpaket I" vom 27. März 2020 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer vorzeitigen Altersrente in der Deutschen Rentenversicherung befristet für das Jahr 2020 von 6.300,00 Euro auf 44.590,00 Euro angehoben. Für die Bezieher einer vorzeitigen Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte wurde festgelegt, dass bei diesen im Jahr 2020 überhaupt kein Hinzuverdienst anzurechnen ist.

Mit dem sog. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, welches am 19. November 2021 im Bundesrat beschlossen worden ist, werden diese vorübergehenden Erhöhungen der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten nun nochmals bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Auf vorzeitige Altersrenten der Landwirtschaftlichen Alterskasse wird auch im Jahr 2022 kein Hinzuverdienst angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2022 46.060 €, wie bereits im Jahr 2021.

Keine Änderungen gibt es bei den Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenen-Renten - sowohl in der Deutschen Rentenversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte. Bei diesen Rentenarten ist also auch im Jahr 2022 ein Hinzuverdienst nach den bekannten Regelungen anzurechnen.

Sind Sie kurz vor Erreichen der vorzeitigen Altersrentengrenze oder möchten Sie sich allgemein über vorzeitige Altersrente und Regelaltersrente informieren? Dann lassen Sie sich bei uns beraten - die Fachberaterinnen der BBV-Geschäftsstelle Weilheim stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 0881-9266-0