Schweine im Schweinestall.
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Afrikanische Schweinepest - Aktuelle Meldungen

Vermarktung von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen äußerst schwierig

31.08.2022 | Hier finden Sie aktuelle Meldungen zum ASP-Geschehen auf einen Blick.

31.08.2022: Stau überschwerer Schweine in Niedersachsen, keine Fristverkürzung durch die EU

In Niedersachsen von der Sperrzone betroffen sind rund 300 Betriebe mit etwa 200.000 Tieren, davon über 25.000 überschwere Schweine; wöchentlich kommen fast 6.000 überschwere Schweine hinzu, obwohl immer wieder am Schlachthof Manten in Geldern Partien geschlachtet werden. Das wesentliche Problem: das Fleisch muss nach den Vorgaben des Tierseuchenrechts in der Weiterverarbeitung hoch erhitzt werden. Hierfür bestehen allerdings  keine adäquaten Vermarktungsmöglichkeiten. Daher hat Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast in einem Brandbrief Bundesagrarminister Cem Özdemir aufgefordert, dass sich dieser persönlich bei der EU-Kommission für eine Fristverkürzung für die 10 km ASP-Sperrzone im Landkreis Emsland einsetzt, damit möglichst schnell wieder eine normale Vermarktung möglich wird. Aktuell wurde bekannt, dass die EU-Kommission den gemeinsamen Antrag des BMEL und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt hat. Nach Angabe des BMEL habe sich laut EU-Kommission mit den ASP-Ausbrüchen in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland.

04.07.2022: Nachweis von ASP bei Hausschweinen in Niedersachsen und Brandenburg

Dieses Mal trifft es u. a. die Schweinehochburg Emsland: in einem Betrieb mit 280 Sauen und 1.500 Ferkelplätzen wurde am 2.7. die ASP offiziell vom FLI bestätigt. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Restriktionszone in einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die ASP rückt damit bis auf 15 km an die Niederlande und bis auf ca. 10 km an Nordrhein-Westfalen heran. Der Schweinebestand in diesem Betrieb wurde tierschutzgerecht getötet, ebenso der in einem Kontaktbetrieb in 18 km Entfernung.

In Brandenburg ist ein Betrieb mit 1300 Schweinen in der Uckermark betroffen. Die zuständigen Behörden vor Ort haben auch hier entsprechende Maßnahmen eingeleitet und u.a. Schutz- und Überwachungszonen um den Betrieb festgelegt. Zum Schutz der Schweinebestände sind Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein elementarer Faktor. Das BMEL appelliert weiterhin an Schweinehalter, sich immer wieder zu vergewissern, dass alle Biosicherheitsmaßnahmen zuverlässig eingehalten werden.

ASP bei Wildschweinen in Ostdeutschland - Ausweitung der Restriktionsgebiete
Auch bei den Wildschweinen ist die Gefahr einer weiteren Verbreitung der ASP nicht gebannt, wie sich Ende Juni bei einem Fund eines infizierten Frischlings nahe der Ortschaft Bärenklau im Kreis Spree-Neiße zeigte. Der Fundort lag 400 Meter außerhalb der bereits bestehenden, doppelt umzäunten „weißen Zone“. Das Gebiet wurde mit einem rund 20 km langen Elektrozaun eingezäunt und eine flächenhafte Fallwildsuche eingeleitet, um das Ausmaß des Seuchengeschehens zu ermitteln.
Auch in Sachsen wurden in den Landkreisen Meißen und Bautzen, Nähe der Landesgrenze zu Brandenburg, ASP-infizierte Tiere gefunden. Die bestehenden Schutzzonen wurden daher ausgeweitet.

Insgesamt wurden in Deutschland bisher 4068 Fälle von ASP nachgewiesen, davon 7 Hausschweinebestände.

30.05.2022: Ausbruch im Landkreis Emmendingen

Am 25. Mai 2022 haben die Behörden im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auf einem landwirtschaftlichen Betrieb amtlich festgestellt. Der Ausbruchsbetrieb hält Mastschweine in Freilandhaltung. Innerhalb weniger Tage sind dort 16 von 35 Tieren verendet. Um den Seuchenbetrieb wurde mit einem Radius von mindestens 3 km eine Schutzzone und um diese mit einem Radius von mindestens 10 km eine Überwachungszone eingerichtet, in denen die nach dem EU- und innerstaatlichen Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Von den Restriktionszonen sind neben dem Landkreis Emmendingen auch der Ortenaukreis und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald betroffen.

19.01.2022: ASP auf italienischem Festland

Am 6.01.2022 wurde vom nationalen italienischen Referenzzentum der Verdacht der ASP bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Nähe von Ovada in der italienischen Provinz Alessandria bestätigt. Der Fundort liegt 30 km nordwestlich von Genua und 85 km südöstlich von Turin. Italien galt bisher ASP-frei, mit Ausnahme der Insel Sardinen, auf welcher die ASP seit dem Seuchenzug in den 80-er Jahren endemisch beheimatet ist. Der regionale Krisenstab wurde aktiviert. Medienberichten zufolge wurden bereits weitere 6 ASP-infizierte Wildschweine im Umkreis gefunden, wobei die offizielle Bestätigung noch aussteht. Auch in Nordmazedonien und Thailand sollen aktuell erstmals Fälle der ASP aufgetreten sein.

22.12.2021: Rahmenplan neu aufgelegt / Inzwischen 1.600 Meter Zaunmaterial vorrätig

Aufgrund der aktuellen Seuchenlage bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland intensiviert Bayern weiter die umfangreichen Präventionsmaßnahmen. Dafür wurde der bayerische Rahmenplan ASP neu aufgelegt und an die seit 2021 geltende neue EU-Rechtslage angepasst und inhaltlich umfassend erweitert. Er bündelt alle notwendigen Informationen und schafft für die bayerischen Schweinehalter und Wirtschaftsbeteiligten verlässliche Leitlinien. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen für die bayerische Schweinewirtschaft im Falle eines ASP-Ausbruchs so gering wie möglich zu halten.
Um im Falle eines ASP-Ausbruchs schnell und zielgerichtet handeln zu können, werden von der Staatsregierung verschiedene Gerätschaften und Material für eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung in Bayern zentral vorgehalten. Inzwischen sind dazu rund 1.600 Kilometer Zaunbaumaterial eingelagert sowie insbesondere Schutzausrüstungen, Probenahme-Sets, Drohnensysteme mit modernster Wärmebildtechnik, Wildkameras, mobile Wildkammern, mobile Einrichtungen für die Sammlung von Schwarzwildkadavern, mobile Desinfektionsschleusen sowie jagdliche Schutzausrüstung. Um eine schnelle und effektive Fallwildsuche im Ausbruchsfall sicherzustellen wurde zudem eine ASP-Hundestaffel mit über 40 Suchhunden ausgebildet.  
 

25.11.2021: Erster ASP-Fall bei Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern

Laut des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern wurde nahe Marnitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern) bei einem Frischling die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den positiven Nachweis am 24.11.2021 offiziell bestätigt. Am Fundort sind nun nach dem Seuchenrecht vorgeschriebene Restriktionszonen einzurichten.

Der ASP-Nachweis bei dem Frischling ist der erste in Mecklenburg-Vorpommern. Er liegt etwa 80 km entfernt von dem ASP-Fall in einem Hausschweinebestand im Landkreis Rostock vom 15. November. Weitere Infos bei agrarheute.com

15.11.2021: Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern

Erstmals ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Deutschland aufgetreten, und zwar in Mecklenburg-Vorpommern. Das bestätigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in entsprechenden Proben nachgewiesen und wird nun auch die Ursache zum Eintragsweg des Erregers in den Bestand untersuchen. Nachdem vermehrt Todesfälle bei Mastschweinen in dem Betrieb in der Region Rostock aufgetreten waren, wurden Proben zur Untersuchung an das FLI geschickt, das den Verdacht bestätigt hat. Jetzt greifen die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder: Unter anderem muss die zuständige Behörde vor Ort nun anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.
Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern keine Fälle von ASP – weder bei Wildschweinen noch bei Hausschweinen. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten. Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Bio-Sicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

29.10.2021: Verbände legen gemeinsames ASP-Forderungspapier vor

Mehr als 2.500 nachgewiesene Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen - ein einheitliches Vorgehen von Bund, Ländern und Kreisen ist notwendig. Brandenburg und Sachsen brauchen dringend Unterstützung. Der Deutsche Bauernverband (DBV), Deutsche Jagdverband (DJV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) fordern daher von Bund und Ländern ein konsequenteres Vorgehen gegen die Ausbreitung der Seuche. Trotz guter Ansätze besteht für eine erfolgreiche Zurückdrängung der ASP noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Die gemeinsamen Positionen der drei Verbände sind im „Forderungspapier zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ zusammengefasst.

Aus Sicht des DBV-Veredlungspräsidenten und Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Hubertus Beringmeier, tragen bislang die Bundesländer Brandenburg und Sachsen die wesentliche Verantwortung für die Eindämmung in Deutschland und Westeuropa praktisch allein: „Die Bekämpfung dieser Seuche ist eine Aufgabe von nationaler Tragweite. Der Bund sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium müssen sich dringend stärker einbringen." DJV-Präsident Dr. Volker Böhning ergänzt: "Die ASP muss endlich energisch eingedämmt werden. Dazu braucht es dringend einheitliche Standards, die Bund, Länder und Kreise gemeinsam verantworten und umsetzen."

Zentrale Forderungen aus dem Papier:

• Verbesserung der Infrastruktur für Jäger: rund um die Uhr geöffnete Kühlzellen

• Aufbau einer zweiten effektiven ASP-Barriere östlich der Autobahnen A10, A11 und A13 von Mecklenburg-Vorpommern bis Tschechien - als Rückfall-Linie in Verbindung mit einer deutlichen Reduzierung der Wildschweinpopulation in diesem Bereich.

• Abgabe- und steuerfreies Prämiensystem als Anreiz zur verstärkten Bejagung

• Ausbildung von Kadaverspürhunden: Die Ausbildung muss intensiviert, beschleunigt und nach einheitlichen Standards bundesweit organisiert werden. Die Ausbildung von Jagdgebrauchshunden, wie sie derzeit praktiziert wird, ist am sinnvollsten.

• Flächendeckendes ASP-Monitoring in betroffenen Gebieten: Die Zahl der behördlichen Annahmestellen muss deutlich erhöht werden, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand für Jäger zu minimieren und das ASP-Monitoring weiter zu verbessern. Die Abgabe von Blut- und Organproben muss rund um die Uhr möglich sein. Die bereits etablierte kostenfreie App des Tierfund-Katasters sollten Behörden künftig als Standard für die Meldung von Wildschwein-Kadavern einführen.

 

14.10.2021: ASP-Fall bei WIldschwein außerhalb bisher gefährdeten Gebiete

Bei einem Wildschwein, das in Sachsen außerhalb der bestehenden Sperrzonen erlegt wurde, wurde laut Friedrich-Löffler-Institut die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Der Fundort liegt im Landkreis Meißen – in der Nähe der A13 bei Radeburg und damit circa 60 Kilometer außerhalb der bisher bestehenden Sperrzonen. Das Tier war im Rahmen der erweiterten Monitoringmaßnahmen erlegt worden, bei denen gesund erlegte Wildschweine auch westlich der bisherigen Zonen untersucht werden. Sachsen muss nun auch hier die entsprechenden Schutzzonen und weitere Schutzmaßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Ziel ist es, die Ausbreitung der ASP nach Westen zu verhindern und die Tierseuche so schnell wie möglich zu tilgen. Dazu wurden bereits auf Bundes- und Länderebene umfassende Maßnahmen getroffen.

23.09.2021: Deutschland stellt Schutzkorridorkonzept vor

Das ASP-Geschehen in Brandenburg beschränkt sich auf Gebiete, die in Grenznähe zu Polen liegen.  Die Ausbrüche in Sachsen sind teilweise nur etwa 40 Kilometer von Tschechien entfernt. Zudem hat die Sequenzierung des Virus-Typs durch das Friedrich-Loeffler-Institut ergeben, dass die Ausbrüche in Deutschland und Polen zusammenhängen, da es Wanderbewegungen von Wildschweinen zwischen Deutschland und Polen gibt.

Beate Kasch, Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, hat deshalb diese Woche in Brüssel mit Claire Bury, stellvertretende Generaldirektorin Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, und ihrem polnischen sowie ihrem tschechischen Amtskollegen über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und insbesondere über Zaunbaumaßnahmen im Grenzgebiet beraten.

Kasch hat der EU-Kommission auch das deutsche Schutzkorridorkonzept vorgestellt. Ziel dieses Konzeptes ist die Unterbrechung der Infektionsausbreitung nach Westen. Im Sinne einer „weißen Zone“ soll der Korridor von zwei festen Zäunen begrenzt und darin die Wildschweinpopulation gegen Null reduziert werden. Dazu sind abgestufte Maßnahmen, wie die regelmäßige Fallwildsuche, verstärkte Bejagung mit Untersuchung und Entfernung der Kadaver vorgesehen. Die EU-Kommission hat das Konzept begrüßt.

Gleichzeitig ist der Infektionsdruck aus Polen weiter hoch. Kasch machte nochmals deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen Deutschlands und Polens beim Bau von Wildschweinbarrieren im Grenzgebiet sei. Neben dem ASP-Schutzkorridor in Deutschland sei ein weiterer Korridor mit drittem Zaun auf polnischer Seite eine sinnvolle Ergänzung. Sie forderte ihren polnischen Amtskollegen auf, dies voranzubringen.

Eine Erweiterung des Schutzkorridorkonzeptes auf polnischer Seite wäre aus Sicht des BMEL ein effektives Mittel, um die Ausbreitung der ASP nach Westen aufzuhalten. Leider ist Polen auch weiterhin nicht bereit, sich hier zu bewegen. Und das, obwohl Deutschland personelle, organisatorische und finanzielle Unterstützung zugesagt hatte. Das BMEL will weiter Gespräche führen und Überzeugungsarbeit leisten, denn eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die ASP ist wichtig.

Bereits erreicht werden konnte, dass die EU-Kommission den Zaunbau mitfinanziert. Allein für Brandenburg und Sachsen betrug das mögliche Erstattungsvolumen über neun Millionen Euro. Bisher werden allerdings nur Kosten erstattet, die bei der unmittelbaren Tierseuchenbekämpfung entstehen. Die Bundesregierung hat deshalb die EU-Kommission gebeten, auch für den präventiven Zaunbau und den Unterhalt eine Finanzhilfe zu gewähren.

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28.07.2021: FLI bestätigt neue Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass neue Funde von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg bestätigt wurden. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche am 28. Juli 2021 in entsprechenden Proben aus den Landkreisen Barnim, Oder-Spree, Spree-Neiße und Frankfurt/Oder nachgewiesen.

Der Fundort im erstmalig betroffenen Landkreis Barnim liegt nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Das Land Brandenburg wird im Fall Barnim die bestehende Schutzzone und Schutzmaßnahmen entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

20.07.2021: DBV fordert konsequentere Bekämpfung der Schweinepest

Nach dem Auftreten eines dritten Falles der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen am vergangenen Samstag erneuert Hubertus Beringmeier, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Schweinefleisch und Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes seine Forderung nach einer verstärkten Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg und Sachsen.

„Angesichts der sich stetig weiter ausbreitenden Tierseuche müssen die bisherigen Krisenstrukturen und die dort getroffenen Entscheidungen offensichtlich deutlich verbessert werden. Die Entwicklung zeigt, dass wir wirkungsvollere Maßnahmen in den betroffenen Bundesländern benötigen, um die Seuche zu stoppen und zurückzudrängen,“ macht Beringmeier deutlich.

Gefragt seien eine höhere Schnelligkeit, eine bessere Einheitlichkeit und eine stärkere Konsequenz in der Bekämpfung.  Wichtigste Elemente seien eine koordinierte und konsequente Entnahme von Wildschweinen entlang der polnischen Grenze und der unverzügliche Aufbau eines zweiten Schutzzaunes.

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17.07.2021: Weiterer Kleinstbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 17. Juli 2021 darüber informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in einem weiteren Kleinstbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt ist. Der Betrieb befindet sich in der bisherigen Sperrzone, die aufgrund der Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen eingerichtet war.

Die Afrikanische Schweinepest war am Donnerstag erstmals in zwei Hausschweinbeständen in Deutschland (Landkreis Märkisch-Oderland und Landkreis Spree-Neiße) nachgewiesen worden. Derzeit laufen die epidemiologischen Untersuchungen nach der Eintragsursache. Dabei werden die örtlichen Behörden vom bundeseigenen FLI unterstützt.

16.07.2021: Beringmeier drängt auf konsequente ASP-Bekämpfung

Zum Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in zwei Hausschweinebeständen nahe der polnischen Grenze erklärt der DBV-Veredelungspräsident und Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, Hubertus Beringmeier: „Diese weitere Ausbreitung zeigt die hohe Dringlichkeit einer besseren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest an der polnischen Grenze. Es muss endlich gelingen, die Seuche zurückzudrängen. Wir müssen feststellen, dass die ergriffenen Maßnahmen ebenso wie deren Koordinierung nicht ausreichen.“

Mit dem Präsidenten des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff, ist sich Beringmeier einig, dass auf die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich Aufstallungsgeboten strikt zu achten ist und hier alle Betriebe zur ständigen Überprüfung angehalten sind. Ferner sollten nach Ansicht beider Präsidenten private Kleinsthaltungen in den betroffenen Regionen nach Möglichkeit herausgekauft werden, um das Gesamtrisiko weiter zu reduzieren. Für Panikreaktionen an den Märkten besteht nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes kein Anlass, da die Fälle in bestehenden Restriktionszonen liegen und die Regionalisierung im Handel weiter gilt.

16.07.2021: Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt erste Fälle bei Hausschweinen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 16. Juli 2021 darüber informiert , dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Afrikanische Schweinepest heute in den Proben nachgewiesen. Es handelt sich damit um die ersten Fälle der Tierkrankheit bei Hausschweinen in Deutschland. Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie kann weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch Kontakt zu Tieren auf den Menschen übertragen werden.

Die positiv getesteten Schweine stammen aus einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland. Damit liegen auch die Fälle bei Hausschweinen in den bereits von ASP bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen nahe der polnischen Grenze. Über die bestehenden Sperrzonen wegen ASP bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus werden nun um die betroffenen Betriebe Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet.

12.03.2021: Schweinefleisch-Exporte nach Vietnam wieder möglich

Trotz ASP kann Deutschland wieder Schweinefleisch nach Vietnam und in andere Drittstaaten exportieren. Nach intensiven Verhandlungen durch das BMEL haben die Länder ihr Einfuhrverbot aufgehoben. Damit ist der Export von Schweinefleisch aus ASP-freien Gebieten wieder möglich.  Nach Informationen aus der Fleischwirtschaft sind in den vergangenen Tagen bereits erste Exporte nach Vietnam (= fünftwichtigstes Drittland-Exportland für Deutschland) angelaufen, u.a. z.B. Mägen, Nieren oder Herzen. Nach intensiven Verhandlungen hat Singapur ebenfalls erst kürzlich einer Regionalisierung zugestimmt. Wieder offen sind ebenfalls die Märkte in Brasilien, Argentinien, Südafrika und Südkorea für verarbeitete oder behandelte Schweinefleischprodukte. Bereits zeitnah nach dem Erstnachweis der ASP bei Wildschweinen wurde erfolgreich verhandelt, dass Bosnien-Herzegowina und Kanada frisches Schweinefleisch von Betrieben aus ASP-freien Gebieten einführen. Thailand hat als erstes positives Signal die für drei Monate befristete Exportsperre nicht verlängert. Damit ist der Export für einzelne Unternehmen, die bisher schon von Thailand zugelassen waren, wieder möglich. Das BMEL hat das offizielle Marktöffnungsverfahren eingeleitet.
Die Verhandlungen des BMEL mit China, dem größten Importeuer für deutsches Schweinefleisch und insbesondere Nebenprodukte laufen weiterhin.

Innerhalb der Europäischen Union war der Handel mit Schweinefleisch von Anfang an weiter möglich, da das Regionalisierungskonzept für die ASP anerkannt ist. Entsprechend wurde der innergemeinschaftliche Handel nur für die Betriebe in den Restriktionsgebieten eingeschränkt.

25.01.2021: Neuer Fall in Sachsen außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes

In Sachsen ist ein ASP-Fall außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes bekannt geworden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe nachgewiesen. Der Fundort liegt im Landkreis Görlitz (Rothenburg) und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes, aber innerhalb der bestehenden Pufferzone um das aktuelle Seuchengeschehen. Das Land Sachsen muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen.
Laut BMEL wird die Dringlichkeitsverordnung, mit der bereits im vergangenen Jahr geregelt wurde, dass Wildschweine in den ASP-Gebieten als Ausnahme bis auf einen Bestand „0“ geschossen werden dürfen, entfristet. Das heißt, die Länder können dann den vollständigen Abschuss in den ASP-Gebieten weiterhin zulassen. Ziel ist ein wildschweinfreies Gebiet, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren.
Nach dem ersten ASP-Fall am 10. September 2020 wurden mittlerweile über 530 Fälle von ASP bei Wildschweinen in Brandenburg und 18 in Sachsen amtlich bestätigt.

20.11.2020: Wichtige Forderungen des BBV werden umgesetzt

Um eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern zu verhindern, sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltung und -vermarktung sowie im Transport- und Reiseverkehr nötig. Auch die Jagd kann einen wichtigen Beitrag leisten und durch eine massive Reduzierung der Wildschweinbestände das Entstehen von Infektionsketten verhindern. Deshalb ist die Erhöhung der Anreizförderung von 20 € auf 70 € pro erlegtem Tier ein wichtiges Signal und die Erfüllung einer zentralen Forderung des Bayerischen Bauernverbandes.

Nach einem möglichen ASP-Ausbruch müssen tote Wildschweine möglichst rasch gefunden werden. Nur so kann verhindert werden, dass sich andere Wildschweine an verendeten Artgenossen anstecken können. Bisher jedoch sind nur wenige Hunde in Deutschland für die Fallwildsuche beim Schwarzwild ausgebildet. In Bayern soll jetzt eine Kadaver-Suchhundestaffel gegründet werden. Die Hunde sollen mit ihren geschulten Nasen verendete Wildschweine möglichst schnell aufspüren, damit diese sach- und fachgerecht geborgen und sicher entsorgt werden können. Es ist wichtig, dass nun auch diese Forderung des Bayerischen Bauernverbandes umgesetzt wurde.

„Wichtig ist, dass durch eine massive Reduktion der Schwarzwildbestände das Entstehen von Infektionsketten verhindert wird, aus diesem Grund ist eine Erhöhung der Anreizförderung zur Erlegung von 20 € auf 70 € pro erlegtem Tier ein wichtiges Signal“, sagt BBV Veredelungspräsident Gerhard Stadler. „Ebenso war die Erfüllung der Forderung zur Gründung einer Kadaversuchhundestaffel ein weiterer wichtiger Schritt und Bayern zieht nun anderen Bundesländern nach.“

19.11.2020: Umweltministerium kündigt weitere Maßnahmen in Bayern an

Für Bayern hat Umweltminister Thorsten Glauber weitere Maßnahmen angekündigt, um die Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.

Das sind die neuen Maßnahmen:

  • von 20 auf 70 Euro erhöhte Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Wildschweinen bayernweit (ab 1. Dezember 2020 für das aktuelle Jagdjahr, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag). In den grenznahen Landkreisen zu Thüringen, Sachsen und Tschechien weiterhin 100 Euro pro Schwein für aktuelles Jagdjahr
  • 150.000 Euro für eine neue Hundestaffel zur Fallwildsuche und Bereitstellung
  • rund 13 Mio. Euro für Tiergesundheit und Bekämpfung von Tierseuchen im nächsten Jahreshaushalt. Damit soll auch weiteres Zaunmaterial beschafft werden.

Der Bayerische Bauernverband hatte sich in den vergangen Wochen intensiv für diese und weitere Maßnahmen eingesetzt.
 

10.11.2020: Bewegungsjagden sind auf Antrag möglich

In Bayern gilt derzeit ein generelles Veranstaltungsverbot, darunter fallen grundsätzlich auch Bewegungsjagden. Durch den Einsatz von Bauernverband, Waldbesitzerverband und der Familienbetriebe Land und Forst können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. ... mehr

03.11.2020: Schweinemarkt zwischen ASP und Corona

Seit dem 31.10.2020 ist neben Brandenburg auch Sachsen von der ASP betroffen. Behörden bestätigten den Fall bei einem im Landkreis Görlitz erlegten Tier. Damit gibt es aktuell 124 ASP-Fälle bei Wildschweinen in Deutschland (Stand 02.11). Sehr große Sorgen bereitet weiterhin der „Schlachtstau“  auf dem Schweinemarkt, der aktuell bundesweit auf rund 500.000 Tiere geschätzt wird.
Der BBV setzt sich weiterhin für die Umsetzung aller zur Eindämmung von ASP nötigen Maßnahmen vor Ort in Brandenburg und Sachsen ein. Wegen des Staus auf dem Schlachtschweinemarkt hatte sich Präsident Heidl bereits Anfang Oktober in einem Brandbrief gegenüber der Staatskanzlei dafür eingesetzt, dass Flexibilisierungen hinsichtlich Arbeitszeiten und Schlachtungen an Wochenenden und Feiertagen geschaffen werden. Außerdem appelliert der BBV an die Solidarität der Mäster mit den Ferkelerzeugern.

31.10.2020: Afrikanische Schweinepest bei Wildschwein in Sachsen nachgewiesen

Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen. Das Tier wurde im Rahmen einer Jagd erlegt und hatte keine Krankheitssymptome. Das Wildschwein wurde routinemäßig auf ASP untersucht. Der Fundort liegt in der Nähe der polnischen Grenze in der Oberlausitz, Landkreis Görlitz. Die Entfernung zur bayerischen Grenze beträgt etwa 300 km. In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat.

Damit greifen in Sachsen nun die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung. Die zuständige Behörde muss nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wie nicht von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

Achtung: Offizielle Ausbruchszahlen und aktuelle Fälle entnehmen Sie direkt der Website des Friedrich-Löffler-Instituts.

08.10.2020: Liefer- und Verarbeitungsketten müssen flexibler werden

Schweinehalter brauchen Hilfe! In einem Brandbrief hat sich Bauernpräsident Walter Heidl an Staatskanzleichef Herrmann gewandt und politische Unterstützung für die Schweinehalter in der hoch angespannten Schlacht- und Vermarktungssituation gefordert. Hintergrund sind die sich zuspitzenden Überhänge am Schweinemarkt. ...mehr

30.09.2020: Fundort außerhalb des gefährdeten Gebietes

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat zwei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg bestätigt. Ein Fundort liegt außerhalb des gefährdeten Gebietes, der andere im bisherigen Kerngebiet – insgesamt sind es damit jetzt 38 bestätigte Fälle. Der Fundort außerhalb des gefährdeten Gebietes liegt im Landkreis Märkisch Oderland, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Das Land Brandenburg muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

24.09.2020: Drei weitere verendete Wildschweine

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei drei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

 

23.09.2020: Neun weitere Fälle in Brandenburg

Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt neun weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets. Gleichzeitig hat Brandenburg angekündigt, einen festen Zaun an der Grenze zu Polen errichten zu wollen.

21.09.2020: Sonderbauerninfo zur ASP-Statusuntersuchung

Mit dem ASP-Freiheits-Status kann die Vermarktung von Ferkeln oder Mastschweinen grundsätzlich nahezu ohne zeitliche Verzögerung und ohne Kosten und Aufwand durch die sonst anfallenden Laboruntersuchungen im Rahmen der Anlassuntersuchung fortgesetzt werden für den Fall, dass der Betrieb im gefährdeten Gebiet liegen sollte. Für wen ist die Status-Untersuchung gedacht? Wann ist der beste Startzeitpunkt? Umfassende Informationen zur ASP-Statusuntersuchung finden Sie in der neuesten Sonderbauerninfo, die Sie hier herunterladen können.

21.09.2020: Sonderbauerninfo zur ASP-Statusuntersuchung

21.09.2020: Sieben weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei sieben weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets. Damit wurde die ASP nun insgesamt bei 20 Wildschweinen bestätigt.

16.09.2020: Fünf weitere Fälle bestätigt – Fundorte im gefährdeten Gebiet

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat bei fünf weiteren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Tiere wurden außerhalb des festgelegten Kerngebiets um den ersten Fundort (3 km), aber innerhalb des gefährdeten Gebietes in der näheren Umgebung der Ortschaft Neuzelle gefunden. Das teilte das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg mit. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild) sowie um ein krank erlegtes Wildschwein. Auch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) hat die Infektion bestätigt.

Im Gefährdeten Gebiet (Radius ca. 15 Kilometer) gelten folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernteverbot für Maisfelder)
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern
  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung

 

11.09.2020: BBV-Veredelungspräsident Stadler verurteilt heftigen Preisrückgang

Nachdem am Freitag, 11. September 2020 der Schlachtschweinepreis um 20 Cent und der Ferkelpreis um 12 Euro zurückgegangen ist, kritisiert Gerhard Stadler, Vorsitzender des Landesfachausschusses für tierische Erzeugung und Vermarktung:

„Der heutige heftige Preisrückgang bei Schlachtschweinen und bei Ferkeln ist unangemessen. Das ist durch die momentane reale Marktlage nicht gerechtfertigt. Ich habe kein Verständnis dafür und fordere insbesondere die Schlachtunternehmen auf,  diese Ausnahmesituation nicht auszunutzen.“

 

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SharePic von Präsident Stadler zu Preisrückgang wegen ASP

11.09.2020: Sonderausgabe BauernInfo Schwein

11.09.2020: Ertragsschaden-Versicherung für Schweinehalter

Derzeit haben bayerische Schweinehalter noch die Möglichkeit, Versicherungsverträge für eine "Tierertragsschaden-Versicherung Schwein" mit einer dreimonatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn abzuschließen. Allerdings können sich die Annahmerichtlinien auch kurzfristig ändern. Daher ist es umso wichtiger für die bayerischen Schweinehalter, sich umgehend mit diesem Thema auseinanderzusetzen. So sind bereits jetzt AS- Ernteschutzversicherungen nicht mehr abzuschließen. Gehen Sie auf Ihre BBV-Geschäftsstelle oder die BBV Service Versicherungsmakler GmbH zu. Mehr Informationen unter http://www.bbv-service.de/service-hilfe-informationen/schweinepest

 

11.09.2020: Bundesregierung bei Eindämmung und Abkommen mit Drittstaaten gefordert

Am Freitag, 11. Septmeber 2020. haben verschiedene Telefon- und Videokonferenzen stattgefunden, unter anderem mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Das BMEL wurde darin aufgefordert, alles zu unternehmen, um die ASP einzudämmen. Insbesondere hat DBV-Präsident Joachom Rukwied noch einmal beim Thema Zaunbau nachgehakt.

Ebenso wurde der heutige massive Preisrückgang auf dem Schweinemarkt von den Landwirtschaftsvertretern deutlich kritisiert. Das BMEL wurde noch einmal eindringlich aufgerufen, alle Kräfte einzusetzen, um Vereinbarungen zur Regionalisierung in Abkommen mit Drittsstaaten zu erreichen. Klöckner sicherte dies zu, berichtete von laufenden Gesprächen mit China, aber auch mit Japan und Südkorea. Sie betonte, dass auch Bundeskanzlerin Angela Merkel informiert sei.

 

10.09.2020: BBV-Expertin Isabella Timm-Guri beantwortet 3 wichtige Fragen

10.09.2020: Bauernpräsident Walter Heidl ruft zu entschlossenem Handeln auf

Am 10. September hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den ersten amtlichen ASP-Verdachtsfall in Deutschland bestätigt. Damit verliert Deutschland den Status als ASP-freies Land, was das Marktgeschehen beim Export von Schweinefleisch kräftig durcheinander wirbeln könnte. Bauernpräsident Walter Heidl fordert deshalb entschlossenes Handeln von Politik, Behörden und Marktpartnern.

„Vor Ort in Brandenburg müssen jetzt alle Maßnahmen getroffen werden, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu sind eine intensivere Bejagung und auch ein fester Zaun notwendig. Marktpartner wie z. B. Lebensmitteleinzelhandel oder Schlachtunternehmen müssen alles unternehmen, um den Markt zu stabilisieren und dürfen diese Ausnahmesituation nicht ausnutzen. Damit Exporte weiterhin möglich bleiben, ist das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert, alles zu tun, um eine Regionalisierungsklausel in Abkommen mit Drittstaaten zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern alles getan wird, Schweinehalter bei ihren Biosicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Außerdem fordere ich,  dass die Bejagung von Schwarzwild forciert wird und alle dazu unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden.“

 

© BBV
SharePic Bauernpräsident Heidl zu ASP-Ausbruch

10.09.2020: Erster Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland bestätigt

Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bestätigte den amtlichen Verdachtsfall der ASP im brandeburgischen Landkreis Spree-Neiße. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte gestern den Verdacht bei einem Wildschwein-Kadaver festgestellt, der wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neisse-Kreis gefunden wurde. Nun hat das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor, den Verdacht durch die Zweitprobe bestätigt. ... mehr

Auf Twitter meldete sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Wort: "Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, an der Haus- und Wildschweine erkranken. Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich."

 

23.07.2020: Startschuss für ASP-Status-Untersuchung

Um bei einem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst verzögerungsfrei weiter vermarkten zu können, hat sich der BBV intensiv dafür eingesetzt, die Möglichkeit der sogenannten ASP-Status-Untersuchung zu schaffen. Hierbei weist der Betrieb fortlaufend nach, dass er ASP-frei ist. Die Kosten für die vorgeschriebenen Laboruntersuchungen werden von der Bayerischen Tierseuchenkasse übernommen. Dank des nachdrücklichen Einsatzes von Bauernpräsident Walter Heidl und Veredelungspräsident Gerhard Stadler beteiligen sich das bayerische Umweltministerium und das bayerische Landwirtschaftsministerium im Rahmen einer Anschubfinanzierung an den Analysekosten. „Unser Ziel, die Kosten der ASP-Status-Untersuchung für die Betriebe überschaubar zu halten, haben wir erreicht. Damit steht den Betrieben ein weiteres Mosaiksteinchen zur Vorbereitung auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung“, so Gerhard Stadler.

 

30.03.2020: ASP bei Wildschwein in Polen nahe der deutschen Grenze

Am 26.3. hat Polen einen Fall von ASP bei einem verendeten Wildschwein gemeldet, das nur ca. 10 km von der deutschen Grenze (jeweils ca. 10 km zur sächsischen und zur brandenburgischen Grenze) entfernt aufgefunden worden ist. Damit ist die Seuche nochmals ein kleines Stück weiter in Richtung Deutschland gerückt. Der bislang nächstgelegene Fall lag ca. 12 km zur sächsischen Grenze und ca. 20 km zur brandenburgischen Grenze entfernt. Die Zahl der Ausbrüche bei Wildschweinen liegt im aktuellen Geschehen in Westpolen derzeit bei über 500 Fällen. Vor einer Woche war in Westpolen auch ein ASP-Ausbruch in einem großen Schweinebetrieb zu vermelden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat mit Polen Kontakt aufgenommen, um weitere Informationen zu dem Fund zu erhalten.

Auch wenn derzeit alles im Zeichen des Corona-Virus steht, muss die Gefahr ASP sehr ernst genommen werden. Es gilt weiterhin alles zu unternehmen, um eine Einschleppung nach Deutschland zu verhindern, sei es im Personen- und Warenverkehr oder in anderen Bereichen. Die Barrieren gegen eine Einwanderung von infizierten Wildschweinen müssen endlich wirksam verstärkt werden, wie es der BBV bereits seit Monaten fordert und vom Bundeslandwirtschaftsministerium auch angekündigt ist. In der Schweinehaltung und in der Jagd ist die konsequente Beachtung der notwendigen Biosicherheit nach wie vor das Gebot der Stunde.

 

23.03.2020: ASP in Schweinebestand in Westpolen

Am 20. März 2020 hat Polen den bislang ersten ASP-Fall bei Hausschweinen in Westpolen bestätigt. Laut Meldung der polnischen Regierung an die EU-Kommission handelt sich um einen großen Schweinebestand mit knapp 24.000 Schweinen (7.729 Zuchtschweine und 16.037 Ferkel). Der Betrieb liegt in der Ortschaft Niedoradz in der Gemeinde Otyn (Kreis Nowosolski), in der Nähe der Stadt Zielona Góra (Grünberg). Die Tiere des Bestands werden getötet. 135 Schweine waren laut Meldung bereits an der ASP verendet. Die nach EU-Recht vorgegebenen Schutz- und Überwachungszonen werden eingerichtet. Die Entfernung zur deutschen Grenze beträgt ca. 65 km. Nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums sind durch diesen Fall keine direkten Maßnahmen in Deutschland bedingt.

Seit Mitte November 2019 sind in der Region mehr als 100 ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt worden. Das betroffene Gebiet ist entsprechend den EU-Vorgaben bisher als „Teil II-Gebiet“ (= Gefährdetes Gebiet) klassifiziert.
Der nächstgelegenste ASP-Fall bei Wildschweinen liegt weiterhin noch ca. 12 km zur deutschen Grenze (Sachsen) entfernt.

Wir rufen weiterhin zur um gewissenhafte Einhaltung der Biosicherheitsregeln in allen relevanten Bereichen (Schweinehaltung, Jagd, Verkehr von Personen und Gütern) auf.

06.02.2020: Mögliches „Ernteverbot“ nur gegen Schadensersatz

Im Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen haben die Veterinärbehörden die Möglichkeit, die Nutzung von land- oder forstwirtschaftlichen Flächen zu beschränken oder zu verbieten. Dieser Aspekt wird derzeit häufig auch von Versicherungsunternehmen kommuniziert mit Verweis auf Versicherungsmöglichkeiten dagegen.

Für eine objektive Einordnung des Schadensrisikos weisen wir auf folgende Punkte hin: Die Maßnahme des Nutzungsverbotes greift nicht automatisch, sondern kann von der zuständigen Behörde (für diese Frage in Bayern die Bezirksregierung) im Fall von ASP bei Wildschweinen im gefährdeten Gebiet (ca. 15 km Radius) oder Teilen davon ergriffen werden, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Die Idee dahinter ist es, ggf. infizierte Wildschweine dadurch im Gebiet zu halten, dass diese dort durch die entsprechenden Kulturen ein ausreichendes Nahrungsangebot zur Verfügung haben. Daneben können die Behörden im gefährdeten Gebiet auch das Anlegen von Jagdschneisen anordnen. Im Falle solcher behördlichen Anordnungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstehenden Aufwandes oder Schadens.

Die konkreten Details dazu sind für Bayern noch nicht festgelegt. Das Umweltministerium stimmt sich dazu mit dem Landwirtschafts- und dem Finanzministerium ab. Der BBV hat dazu frühzeitig seine Vorstellungen eingebracht. Die BBV Service Versicherungsmakler GmbH kann Versicherungsangebote vermitteln zur Absicherung von eventuellen, durch den Anspruch auf Schadensersatz nicht abgedeckten Verlusten.
 

23.01.2020: ASP in Polen: Nur noch 12 km bis Deutschland

Laut BMEL wurde in Westpolen erneut ASP bei drei toten Wildschweinen nachgewiesen. Die Entfernung zur Grenze nach Brandenburg beträgt ca. 21 km, nach Sachsen nur noch 12 km.
Bundesministerin Julia Klöckner hat mit ihrem polnischen Kollegen Krysztof Ardanowski vereinbart:

  • Stärkung der bisherigen Anstrengungen - im Gespräch ist u.a. ein eingezäunter Korridor („weiße Zone“) entlang der Grenze
  • Prüfung, wie das THW bei der Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite behilflich sein kann
  • Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und Forschung
  • Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung, die eine drastische Verringerung der Wildschweindichte als effektive Präventionsmaßnahme hervorhebt

Bereits im Dezember hatte Bauernpräsident Walter Heidl in Briefen an Ministerpräsident Söder und weitere Vertreter der Staatsregierung u.a. Maßnahmen zur Verhinderung der Einwanderung von infizierten Wildschweinen nach Deutschland gefordert und als Beispiel die „weißen Zonen“ angeführt.


21.01.2020: Biosicherheit strikt beachten
15.01.2020: ASP in Polen nur noch 21 km vor der Grenze
18.12.2019: ASP-Rahmenplan überarbeitet
12.12.2019: ASP: Heidl fordert bestmögliche Prävention und Notfallplanung
05.12.2019: Neue Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Westen Polens