Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Jubiläums-Preisausschreiben

 

1. Veranstalter

Das Preisausschreiben wird vom Bayerischen Bauernverband, Max-Joseph-Str. 9, 80333 München (nachfolgend BBV) veranstaltet.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen / Verlosung

Es werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die ordentliche Mitglieder des BBV sind und deren Teilnahme bis spätestens 31. Dezember 2020 online erfolgt ist oder deren Teilnahmeformular bis spätestens 31. Dezember 2020 bei einer BBV-Geschäftsstelle oder dem Bayerischen Bauernverband, Max-Joseph-Str. 9, 80333 München eingegangen ist.
Unter allen richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden vom BBV benachrichtigt. Sollte ein Gewinner nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung gegenüber dem BBV den Gewinn in Textform (per Brief, Fax, E-Mail) bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ausgelost. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

 

3. Sachpreise

Es werden die aufgeführten sechs Sachpreise verlost.

 

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des BBV, bei natürlichen Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Zur Teilnahme ist die wahrheitsgemäße Angabe der personenbezogenen Daten erforderlich. Der Präsident, die Landesbäuerin, die Präsidenten der Bezirksverbände und die Bezirksbäuerinnen sowie die Mitarbeiter/innen des BBV und seiner Dienstleistungsunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der BBV ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe (z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation etc.) vorliegen. In diesen Fällen können auch nachträglich Sachpreise aberkannt und zurückgefordert werden.

 

5. Haftungsbeschränkungen

Der BBV haftet nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen des Preisausschreibens (sog. Kardinalspflichten) verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung
des Ziels des Preisausschreibens notwendig ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung des BBV für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.

 

6. Änderung der Teilnahmeregeln und Beendigung des Preisausschreibens

Der BBV behält sich vor, jederzeit diese Bedingungen zu ändern. Ferner behält er sich vor, das Preisausschreiben jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf stören oder verhindern würden.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Der Rechtsweg ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Datenverarbeitung.

 

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Max-Joseph-Straße 9
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