Seminare
08.11.2011
ZA-Börse
Auf dieser Internetplattform für Zahlungsansprüche (ZA-Börse) können
Landwirte Verkaufsangebote oder Kaufgesuche zur endgültigen Übertragung von Zahlungsansprüchen einstellen.
Internetplattform als Hilfestellung
Interessenten können sich so nach - für die jeweils individuellen Anforderungen
- passenden Angeboten oder Gesuchen umsehen und mit potenziellen Partner einfach
in Kontakt treten, um alles weitere unter sich zu vereinbaren. Das heißt, dass die Plattform einzig Hilfestellung geben soll, gleichgesinnte Interessenten leichter
zusammenzubringen.
- Sollte ein Mitglied einen Zahlungsanspruch verkaufen oder kaufen wollen, kann er selbst eine kostenfreie Anzeige in diese Internetplattform einstellen.
- Er findet dort auch spezielle Hinweise zu den Grundregeln der Übertragung von Zahlungsansprüchen.
- Für den Abschluss einer Übertragungsvereinbarung bieten dann die BBV-Geschäftsstellen Informations- und Beratungsdienstleistungen an.
- Daneben ist zusätzlich die Meldung der Zahlungsansprüche über die amtliche Datenbank zu vollziehen. Hier gilt eine Frist von 1 Monat. Genaueres siehe Spezielle Hinweise in der ZA-Börse.
- Weitere Informationen finden Sie unter den Hinweisen im Internet oder erfahren Sie an den BBV-Geschäftsstellen.
- Ferner werden die Geschäftsstellen für Mitglieder, die kein Internet verfügbar haben, das Einstellen als Dienstleistung anbieten.
- Um den Kreis potenzieller Interessenten zu erhöhen, kann jeder Landwirt, der hier eine Anzeige kostenfrei in diese Internetplattform einstellt, das spezielle Angebot einer ergänzenden Kleinanzeige mit Rabatt als BBV-Mitglied im Wochenblatt zusätzlich wählen.
- Die Aufgabe dieser ermäßigten Kleinanzeige erfolgt ausschließlich online über diese Internetplattform.
für Mitglieder
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