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Montag 21. Mai 2012
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Im Alltag und in der Erziehung der Kinder [weiter...]
Montag 21. Mai 2012
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Lehrfahrt Main-Spessart
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Montag 21. Mai 2012
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Fortbildungs-Tagesseminar für die Agrarbürofachfrau Aktuelles aus dem Bereich Internet und Medien "Facebook, Twitter & Co."
Der Vortrag der Referentin zum Thema Facebook, [weiter...]
25.01.2012 Fahrschule

Weiterbildung für LKW-Fahrer

Pflicht seit 2009 nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Beschleunigte Grundqualifikation seit 2009 für gewerbliche Fahrten als Zusatz zum Lkw-Führerschein - Wer ist betroffen?
© fotofuerst - Fotolia.com
Sie besitzen den LKW-Führerschein (Klasse C1, C1E, C oder CE) vor dem 10.09.2009 und sind gewerblich tätig, egal wie häufig. Dann müssen sie regelmäßig, alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung ablegen, die durch die Verwaltungsbehörde in den Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen wird.

Sie haben den LKW-Führerschein (Klasse C1, C1E, C oder CE) nach dem 10.09.2009 abgelegt. Auch dann brauchen Sie für den gewerblichen Transport die regelmäßige 35-stündige Weiterbildung alle fünf Jahre.

Zusätzlich zur Führerscheinprüfung müssen Sie eine zweite Prüfung, die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation ablegen, um ihre Qualifikation im Bereich der Verkehrssicherheit nachzuweisen. Auch der Nachweis wird im Führerschein eingetragen.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer zum Download (pdf, 4,37 MB)  und auf den Folgeseiten. Infos und Hinweise zur Buchung herunterladen (pdf, 28 kb). Neue Termine für die Module 1 bis 5 gibt es wieder im Herbst.

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