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Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023

Kostenfreie Online-Vorträge am 27. Juli 2022 sowie am 21. September 2022

29.06.2022 | Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Das betrifft auch die Jagdgenossenschaften.

Aus diesem Anlass bietet das Bayerische Landesamt für Steuern am Mittwoch, 27. Juli 2022 sowie am Mittwoch, 21. September 2022 (jeweils um 15 Uhr) einen kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung der öffentlich-rechtlichen Rechtsträger via öffentlichem Live-Stream an.

Für eine Teilnahme ist eine Registrierung bis zwei Tage vorher unter https://www.Steuer.Bayern.de/USt2b erforderlich.

Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbesteuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen müssen. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Genossenschaften (wie z. B. Jagdgenossenschaften), öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleinere Gemeinden, ohne dass es sich hierbei um eine abschließende Aufzählung handelt.
Ziel des circa einstündigen Vortrags ist es, einen ersten Überblick zur neuen Rechtslage zu vermitteln, die spätestens ab dem 1. Januar 2023 gilt. Hierzu werden im Vor trag zunächst die Grundzüge des neuen § 2b UStG er läutert und Vergleiche zur bisherigen Rechtslage gezogen.
Anschließend werden die Grundlagen weiterer in diesem Zusammenhang relevanter Vorschriften, (wie etwa die Kleinunternehmerregelung, der Vorsteuerabzug oder Leistungsbezüge aus dem Ausland) kurz vorgestellt.