Eine Bäuerin und ein Bauer im Ruhestand
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Landesbäuerin: Rentenpaket ist Signal in die richtige Richtung

Bäuerinnen halten an ihrer Forderung nach Rentengerechtigkeit fest

30.08.2018 | Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Rentenpaket erhalten alle Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, einen halben Rentenpunkt zusätzlich. Bereits zum 1. Juli 1994 wurde die Rente für Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, um einen Rentenpunkt auf zwei Rentenpunkte angepasst.

Dazu erklärt Landesbäuerin Anneliese Göller: „Es freut mich, dass nun alle Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, unabhängig von der Anzahl der Kinder, in den Genuss eines weiteren halben Rentenpunktes kommen. Das ist ein wichtiges Signal für die Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern.“ Und trotzdem halten die Landfrauen an ihrer Forderung fest, dass die Erziehungsleistung aller Mütter gleich bewertet werden muss und dass dabei Stichtage keine Rolle spielen dürfen. „Das Paket ist ein erstes Signal in die richtige Richtung. Doch manchmal brauchen wir bei unseren Forderungen einen langen Atem.“

Ab 1. Januar 2019 erhalten nun Mütter für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zweieinhalb Rentenpunkte und für alle Kinder, die nach dem Stichtag am 1. Januar 1992 geboren wurden, drei Rentenpunkte.

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Das Bild zeigt Kreisbäuerin Anneliese Göller
Landesbäuerin Anneliese Göller