Flugzeug Gateway
© Photo by Ashim D’Silva on Unsplash

Aktualisierte Infos zum Verfahren

So funktioniert Einreise von Saisonarbeitskräften trotz Einreisebeschränkungen

21.03.2020 | Viele Erntehelfer fehlen, weil sie an den Grenzen wegen Corona nicht einreisen können. Die Abfertigung von Saisonarbeitskräften, die per Flugzeug einreisen wollen, klappt oft nicht. Um die Einreise zu ermöglichen, müssen der Bundespolizei genaue Infos übermittelt werden. Das nötige Formular gibt es hier.

Um die Einreise osteuropäischer Erntehelfer mit dem Flugzeug sicherzustellen hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt mit dem Innenministerium und der Bundespolizei auf ein Verfahren geeinigt.

Das BMEL teilt mit, dass landwirtschaftliche Unternehmen, die Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten beschäftigen möchten, für die Abfertigung an den Flughäfen vorab wichtige Informationen an die Bundespolizei der betroffenen Flughäfen übermitteln sollen. Diese Infos helfen der Bundespolizei bei ihrer Arbeit und können die Einreise der Saisonarbeitskräfte, soweit alle anderen Einreiseformalitäten erfüllt sind, trotz der momentanen Einreisebeschränkungen beschleunigen.


Folgende Informationen werden erwartet:

  • Herkunftsland der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
  • Namen und Geburtsdaten der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
  • Ankunftsort,
  • Ankunftszeit,
  • Flugnummer,
  • Kontaktdaten des landwirtschaftlichen Betriebes, auf dem die Saisonarbeitskräfte arbeiten werden.


Ansprechpartner ist die Bundespolizeistelle des jeweiligen Flughafens. Zusätzlich sollten diese Informationen auch unter folgender E-Mail-Adresse "721@BMEL.bund.de" an das BMEL gesendet werden. Das BMEL gibt die Informationen dann Verfahrenserleichterung gesammelt an die Bundespolizei weiter.

Nachdem diese Vorgaben in der Praxis nach Mitteilung des BMEL z.T. nicht eingehalten werden, oft auch Unterschrift/Stempel des Betriebs fehlen, kommt es weiterhin zu Schwierigkeiten bei der Einreise.

Das BMEL bittet deshalb zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Einreise, die erforderlichen Informationen tabellarisch und elektronisch lesbar im Word-Format zu übermitteln. PDF- oder Bildformat (z.B. .pdf, .jpg, .btf) alleine reichen im Regelfall nicht! Bei Informationen, die nur als PDF oder Bildformat vorliegen, nicht gewährleistet werden kann, dass diese weiterverarbeitet werden können.

 

    Das BMEL hat ein Muster für die Meldung an die Bundespolizei entworfen, das die erforderlichen Angaben auflistet. Dieses Formular finden Sie unten als Word-Dokument zum Download.

    Formular BMEL - Informationen zu Saisonarbeitskräften für Bundespolizei

    Zum Verfahren teilt das BMEL Folgendes mit:

    Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, müssen die Betriebe

    • zuerst die zuständigen Dienststellen der Bundespolizei informieren und
    • bei einer nachrichtlichen Übermittlung an das BMEL (721@bmel.bund.de) mitteilen, wann welche Bundespolizeistelle informiert wurde.

    Sollten Betriebe bereits Listen mit Informationen übermittelt haben, so ist dies bei einer erneuten Übersendung mitzuteilen.

    Alle weiteren Infos zu Reisemöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte finden Sie hier.

    © BBV
    Saison-AK Spargel
    Um die Einreise von Saisonarbeitskräften per Flugzeug zu ermöglichen, müssen vorab Infos an die Bundespolizei übermittelt werden.