Bauernhof im Herbst
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Achtung, Betrug am Hoftor!

Vorsicht vor falschen Versprechen bei Lebensversicherungen

25.07.2019 | In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Versicherte mit falschen Versprechen bei Lebensversicherungen geködert werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt vor solchen unseriösen Methoden.

Seien Sie besonders vorsichtig, wenn  ein vermeintlicher „Vertragspartner der Alterskasse (LAK)“ zum Abschluss einer Lebensversicherung rät, die eine Befreiung von der Alterskasse ermöglichen soll. Bevor Sie unterschreiben, wenden Sie sich unbedingt an Ihre BBV-Geschäftsstelle!

Die Versicherung bei der LAK ist für die meisten landwirtschaftlichen Unternehmer und Unternehmerinnen interessant. Darunter der Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung, im Alter und der Hinterbliebenenschutz. Dies bei einem im Vergleich günstigen Beitrags-/Leistungsverhältnis, selbst wenn ein Beitragszuschuss nicht bewilligt werden kann. Die Lebensverhältnisse sind aber so unterschiedlich, dass der Gesetzgeber einige Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen hat. Eine Befreiung wegen einer privaten Lebensversicherung gehörte jedoch nur 1995 bei Inkrafttreten der Agrarsozialreform dazu und ist damit für Neufälle längst Vergangenheit.

Außerdem weist die SVLFG darauf hin, dass es keine vertragliche Zusammenarbeit der Alterskasse mit privaten Lebensversicherungsunternehmen gibt.