Bauernhof in Bayern
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Was ist bei „Bauernmilliarde“ und Corona-Konjunkturpaket zu erwarten?

Staatliche Fördervorhaben für die Land- und Forstwirtschaft

12.08.2020 | Die Verwendung „Bauernmilliarde“, die Ende Januar angekündigt wurde, konkretisiert sich. Zudem steht mit dem „Corona-Konjunkturpaket“ der Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro an Bundesmitteln für Stallumbauten, die das Tierwohl unterstützen, sowie für die Forst- und Holzwirtschaft bereit.

Die „Bauernmilliarde“ geht auf die intensiven Proteste der Landwirte während der Beratungen zur Novelle der Düngeverordnung zurück. Das Geld ist als Investitions- und Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft gedacht. Die zusätzlichen Bundesmittel sollen ab 2021 und auf vier Jahre verteilt zur Verfügung stehen. Durch die Fördergelder sollen die Auswirkungen der verschärften Düngeverordnung abgefedert werden.

Im Vordergrund steht die die Förderung von baulichen Investitionen:

  • Schaffung von Lagerkapazitäten bei Gülle und Gärresten,
  • Abdeckungen dieser Lager
  • Aufbereitung von flüssigem Wirtschaftsdünger durch Separierung.

Auch Silo- und Festmistplatten, die Anschaffung emissionsarmer Ausbringungstechnik, Investitionen im Bereich umwelt- und ressourcenschonende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bodenbearbeitung sollen gefördert werden.

Die Fördersätze sollen in der Regel bei 40 Prozent liegen. Ob sie bei nicht-produktiven Investitionen / Investitionsteilen, die EU-rechtlich sogar darüber liegen können, höher liegen werden, ist noch offen.

Da alle investiven Maßnahmen über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) und damit über die Hausbanken abgewickelt werden und mit einer Kreditaufnahme verbunden sind, läuft derzeit die Abstimmung mit den Bundesländern wesensgleiche Maßnahmen aus dem Förderrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) vorübergehend herauszunehmen. Die Anwendung bestimmter umweltschonender Techniken über Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen soll dagegen weiterhin über die GAK erfolgen.

Beginn der neuen Förderung soll der 1. Januar 2021 sein. Vorteile einer Förderung über die Rentenbank liegen darin, dass auch gemeinschaftliche Anlagen, gewerbliche Tierhalter und bei Maschinen auch Lohnunternehmen und Maschinenringe (allerdings mit niedrigerem Fördersatz) gefördert werden können. Bundesweit sind so alle Landwirte gleichgestellt, was für Strukturen der bayerischen Landwirtschaft aber nicht immer hilfreich ist.

 

Konjunkturpaket zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Beim „Corona-Konjunkturpaket“ stehen Bundesmittel zur Verfügung, die ausschließlich 2020 und 2021 verwendet werden können:

  • Für die Landwirtschaft entfallen davon 300 Millionen Euro auf die Investitionsförderung von Stallumbauten, die das Tierwohl unterstützen
  • Für die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und einer modernen Holzwirtschaft sind 700 Millionen Euro vorgesehen.

Was die Tierwohlförderung angeht, soll mit einer ersten Förderrichtlinie die zügige Umsetzung der Anforderungen der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Verzicht auf die Kastenstandhaltung im Deckzentrum, mehr Platz bis zur Besamung etc.) erfolgen. Die Förderung soll über ein Bundesprogramm erfolgen und über Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) abgewickelt werden. Eine zweite Förderrichtlinie, mit der Schweinemast- und Ferkelaufzuchtställe gemäß der Stufe 2 und Stufe 3 des Tierwohlkennzeichens gefördert werden können, ist ebenfalls in Erarbeitung. Aus Sicht des Bauernverbands kommt es bei dieser Förderung  darauf an, dass nicht nur Stallumbauten, sondern auch wirtschaftlich notwendige Stallerweiterungen gefördert werden können.

Zur Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und einer modernen Holzwirtschaft liegen uns aktuell noch keine näheren Informationen vor.