Getreidefeld
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Präsident Heidl: "Wir erwarten noch im Juli eine Entscheidung für mehr Flexibilisierung"

Entscheidung zu Aussetzung von GLÖZ 7 und 8 steht an

19.07.2022 | Die EU-Kommission hat es versäumt, dem Agrarrat in seiner Sitzung am 18.07.2022 Empfehlungen zu Ausnahmeregelungen beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und bei der Pflichtbrache (GLÖZ 8) mitzuteilen.

Bauernpräsident Walter Heidl hat vor dem EU-Agrarrat zu Wochenbeginn nochmals die Forderung bekräftigt, dass in Brüssel jetzt im Juli über Ausnahmeregelungen in 2023 bei dem Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und der Pflichtbrache (GLÖZ 8) entschieden werden muss. „Die Zeit drängt! Die Landwirtinnen und Landwirte müssen jetzt wissen, was sie für 2023 anbauen können", betonte Heidl. „Ich bin enttäuscht, dass EU-Agrarkommissar Wojciechowski es bisher nicht zustande brachte, dem EU-Agrarrat einen Kommissions-Vorschlag für einen Lösungsbeitrag zur drohenden Hungersnot weltweit und zu der großen Unsicherheit auf dem Getreidemarkt vorzulegen", sagt Heidl. Gleichzeitig habe Wojciechowski zuletzt bei einer Online-Videokonferenz in Bayern herausgestellt, dass aktuell die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit Ziel Nummer 1 für die EU-Kommission sei. „Die EU-Kommission muss jetzt im Juli zu den Ausnahmen bei Fruchtwechsel und Pflichtbrache entscheiden“, fordert Heidl deshalb erneut.
Neben Klarheit zum Aussetzen der ab 2023 vorgesehenen Regelung bezüglich Fruchtwechsel und vier Prozent Pflichtbrache verlangt Bauernpräsident Heidl auch vom Treffen der deutschen Agrarminister und -ministerinnen von Bund und Ländern, die sich am 28. Juli zu einer Sonder-AMK wegen des deutschen Umsetzungsplans der EU-Agrarpolitik von 2023 bis 2027 treffen, zügig zu allen Details und zu Auslegungspunkten bei Konditionalität, Ecoschemes sowie bei Programmen und Maßnahmen der zweiten Säule Klarheit zu schaffen.
 

18.07.2022 l In der heutigen Sitzung des EU-Agrarrats plant die Kommission, den EU-Agrarministern ihre Entscheidung zu möglichen Ausnahmeregelungen bei dem Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und der Pflichtbrache (GLÖZ 8) mitzuteilen. Im nächsten Schritt entscheiden die Agrarminister dann über die Umsetzung des Kommissionsvorschlags.

 

Um vor diesem Hintergrund auf die Situation der bayerischen Bauern hinzuweisen, hat sich sich Präsident Walter Heidl mit folgendem Statement an die Presse gewandt:

"Die Zeit drängt! Die Landwirtinnen und Landwirte müssen jetzt wissen, was sie für 2023 anbauen können.

Gerade vor dem Hintergrund drohender Hungersnöte weltweit und großer Unsicherheiten auf dem Getreidemarkt können und wollen die Bäuerinnen und Bauern erheblich zur Problemlösung beitragen. Dafür brauchen wir aber noch im Juli eine Flexibilisierung bei der Stilllegungspflicht und beim Fruchtwechsel.

Es ist gut, wenn die EU-Kommission heute Bewegung in den Prozess bringt. Für die Bundesrepublik hat Minister Özdemir angekündigt, zügig und pragmatisch entscheiden zu wollen. Auch hat er seinen Einsatz in Brüssel für eine Aussetzung der Fruchtwechselvorgaben für das Anbaujahr 2022/2023 betont. Diese Ansätze begrüßen wir und erwarten, dass es für Bayern und die Bundesrepublik jetzt im Juli Klarheit über Ausnahmen bei dem Fruchtwechsel und der Pflichtbrache gibt."

 

Auch das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes weist auf die Dringlichkeit einer Entscheidung hin. Denn nach der Ernte ist vor der Aussaat.
Hier erfahren Sie mehr zu der Position des Präsidiums.