Ein alter Mann und ein Kind stehen auf einem weiten Kartoffelacker in Bayern
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Position: Zukunft der EU-Agrarpolitik nach 2020

Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

27.03.2017 | Die Beratungen über die künftige Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik (GAP) nehmen Fahrt auf. Parallel laufen bereits die Verhandlungen zur Mittelfristigen Finanzplanung (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027. Hinzu kommen die Verhandlungen der EU-Kommission mit Großbritannien über den Brexit.

Noch bis 2. Mai 2017 läuft eine Internetkonsultation der EU-Kommission zur GAP nach 2020. Etwa für November 2017 steht eine Mitteilung der EU- Kommission zur künftigen GAP zu erwarten, zu Beginn des Jahres 2018 Verordnungsentwürfe der EU-Kommission und im Jahr 2019 die Beschlüsse zur GAP nach 2020.

Die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes richten die nachfolgenden Eckpunkte zur Gestaltung der GAP nach 2020 als Forderung an die Politik in Brüssel, Berlin und München:

  1. Starkes EU-Agrarbudget für eine starke GAP nach 2020
  2. Erste und zweite Säule: Erhalt der Grundstruktur und Weiterentwicklung des „Werkzeugkastens“
  3. Direktzahlungen: Stärkung bäuerlicher Familienbetriebe und praxistaugliches, weiterentwickeltes Greening
  4. Spürbare Vereinfachungen und weniger Kontrollen für die Bauern
  5. Tierhaltung speziell über die zweite Säule fördern
  6. Zweite Säule: Fokus auf landwirtschaftliche Familienbetriebe, nachhaltiges Wirtschaften und Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume
  7. Bauern in der Wertschöpfungskette stärken

 

Die Grundstruktur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der europäischen Fonds gewährleistet einen „Werkzeugkasten“, der eine differenzierte Unterstützung für die vielfältigen Familienbetriebe in Bayern wie zum Beispiel Milcherzeuger-, Ackerbau-, Grünland-, Schweinehalter- und Ökolandbaubetriebe, Bergbauern, Obst- und Gemüsebaubetriebe, Neben-erwerbslandwirte, diversifizierte Familienbetriebe sowie Betriebe in benachteiligten Regionen ermöglicht. Leitlinie ist deshalb: Weiterentwicklung.
 
Allein die EU-Direktzahlungen der ersten Säule der GAP haben eine bedeutende Stabilisierungswirkung für bäuerliche Familienbetriebe aufgrund ihrer hohen Einkommens-wirksamkeit. Dies haben gerade die wirtschaftlich sehr schwierigen Jahre 2015 und 2016 gezeigt, in denen die hohe Stützkraft der EU-Direktzahlungen durchschnittlich bis zu 70 Prozent des landwirtschaftlichen Einkommens bäuerlicher Familienbetriebe in Bayern abdeckte.
 
Mehr Fakten zur Bedeutung der GAP für die bayerische Landwirtschaft und zu vorliegenden Gemeinwohlleistungen sind im Anschluss an die nachfolgenden Eckpunkte des Bayerischen Bauernverbandes zur GAP nach 2020 zu finden.

1. Starkes EU-Agrarbudget für eine starke GAP nach 2020

Angesichts der europaweit großen Bedeutung in der Stabilisierungswirkung der ersten und zweiten Säule der GAP für rund 12 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, die mit dem vor- und nachgelagerten Bereich etwa 46 Millionen Arbeitsplätze gerade in den ländlichen Räumen Europas sichern, bedarf es mindestens einer Kontinuität bei der Finanzausstattung der GAP. Gemäß einer repräsentativen Umfrage der EU-Kommission unter 28.000 EU-Bürgern zur GAP vom Januar 2016 haben sich 45 Prozent für mehr Gelder für die Landwirte in Europa und 87 Prozent gegen Kürzungen ausgesprochen.

Bei den Direktzahlungen – erste Säule – bedarf es weiterhin einer starken Finanzausstattung über die künftige Mittelfristige Finanzplanung, sodass der Grundsatz der Verlässlichkeit gewahrt bleibt.

Die zweite Säule muss ebenso ausreichend finanziert werden, aber nicht über Umschichtungen zu Lasten der ersten Säule. Die zweite Säule braucht seitens der EU einen soliden Finanzbeitrag über die künftige Mittelfristige Finanzplanung und seitens der Mitgliedstaaten und Regionen über die nationalen Ergänzungsmittel und Top-Ups, die letztlich zu einer Stärkung der zweiten Säule vor Ort nötig sind.

2. Erste und zweite Säule: Erhalt der Grundstruktur und Weiterentwicklung des "Werkzeugkastens"

Die Grundstruktur der GAP mit erster und zweiter Säule hat sich bewährt.

Innerhalb der beiden Säulenbereiche gilt es Ansatzpunkte und Maßnahmen weiterzuentwickeln und auszubauen, die die bäuerlichen Familienbetriebe stärken. Ziel ist es, eine administrativ gut umsetzbare und ausgewogen differenzierte Unterstützung im Rahmen der künftigen ersten und zweiten Säule der GAP für bäuerliche Familienbetriebe zu erhalten.

3. Direktzahlungen: Stärkung bäuerlicher Familienbetriebe und praxistaugliches, weiterentwickeltes G

Die Direktzahlungen haben auch in Zukunft existenzielle Stabilisierungswirkung für landwirtschaftliche Familienbetriebe, gerade angesichts der Volatilität der Agrarmärkte. Die Direktzahlungen müssen auf einem hohen Niveau fortgeführt werden, um Strukturbrüche zu vermeiden, die letztlich die ländlichen Regionen erheblich schwächen würden. Eine Differenzierung der Direktzahlungshöhen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist weiterhin gerechtfertigt, da sich Kostenumfeld und Lohngefüge zum Teil deutlich unterscheiden.

Zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe ist der Ansatz „Zuschlag auf die ersten Hektare“ deutlich auszubauen.

Als ergänzende Komponente, die agrarstrukturellen Besonderheiten vieler bäuerlicher Familienbetriebe Rechnung trägt, sollten auch kleinstrukturierte Flächenverhältnisse honoriert werden.

Der bestehende Zuschlag für die Junglandwirte ist weiterzuentwickeln.
 
Zur Sicherung besonderer landeskultureller Leistungen, wenn bäuerliche Familienbetriebe in definierten Regionen die dortige Kulturlandschaft und das Dauergrünland über die Tierhaltung sichern, sollte über einen klar begrenzten, nationalen Finanzrahmen eine Honorierung über Direktzahlungen ermöglicht werden. Die einfachste technische und verwaltungsmäßige Umsetzung wäre eine Raufutterfresserprämie.

Die zusätzlichen ökologischen Anforderungen an den Erhalt von Direktzahlungen – Greening – sind praxistauglich weiterzuentwickeln. Für die Umsetzung im Sinne von Bodenschutz, Wasser- und Gewässerschutz, Klimaschutz und Biodiversität bedarf es Vereinfachungen und der Wahlmöglichkeit für jeden Landwirt. Die Umsetzung soll auch mit der Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar sein.

4. Spürbare Vereinfachungen und weniger Kontrolle für die Bauern

Das System der Zahlungsansprüche (Zentrale InVeKoS Datenbank: Programm zur Meldung und Dokumentation der Übertragung von Zahlungsansprüchen) ist in allen Staaten mit einheitlichen Flächenzahlungen entbehrlich. Die Bewirtschaftung der Flächen muss ausreichen. Ein Wegfall der Zahlungsansprüche ist kompatibel mit den WTO-Vorgaben, da keine Wiederankoppelung an die Produktion vorliegt. Ferner würde auch den EU-Mitgliedstaaten – vor allem den osteuropäischen EU-Staaten, die das so genannte SAPS-System aufgrund der einfacheren Umsetzbarkeit anwenden, ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei Einführung des Zahlungsansprüche-Systems erspart bleiben.

Der aktuelle Umfang an Anforderungen und Standards bei Cross Compliance muss entschlackt werden. Kriterien zum Beispiel aus den Bereichen Tierkennzeichnung, Tiermeldungen und dem Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sind aus dem System von Cross Compliance herauszunehmen.

Bei der komplexen Regelung zur Fünf-Jahresdefinition von Dauergrünland sind dringend Vereinfachungen erforderlich. Die aktuelle Regelung im Nachgang zum EuGH-Entscheid vom Herbst 2014 wirkt kontraproduktiv, da nach wie vor Landwirte zur Sicherung des Ackerstatus ihrer Ackerfutterfläche nach fünf Jahren umwandeln und ackerbaulich nutzen müssen. Hier bedarf es zum Beispiel einer Stichtagsregelung, dass Ackerland beispielsweise zum 1.1.2015 fortwährend diesen Status behält.

Das Kriterium „Aktiver Landwirt“ muss durch die „aktive Landbewirtschaftung“ als Berechtigung zum Erhalt von Direktzahlungen ersetzt werden. Die aktuelle Regelung zum aktiven Landwirt ist sehr komplex und administrativ aufwendig: Es bedarf verschiedener Nachweisstufen wie zum Beispiel Negativliste, Prüfung Haupterwerbszweck Landwirtschaft und außerlandwirtschaftliche Einkünfte. Die aktive Landbewirtschaftung wird ohnehin bei den Landwirten kontrolliert und es würde damit eine zusätzliche Verwaltungs- und Prüfanforderung entfallen.
 
Das Lagern von Siloballen oder sonstigen Feldlagerungen auf Acker- und Grünland müssen wieder als landwirtschaftliche Tätigkeit eingestuft werden, sodass auch diese Teilflächen zur förderfähigen Fläche dazugehören.

Umfang und Dichte der Kontrollen sind nicht mehr verhältnismäßig. Eine Kontrollkostenerhebung für das Jahr 2013 durch die Europäische Kommission hat ergeben, dass der Kontrollaufwand der Mitgliedstaaten achtmal höher ist als die Summe der durch die Kontrollen festgestellten finanziellen Fehler. Die Landwirte und auch die Verwaltungen werden durch unterschiedliche Prüfinstanzen teilweise mehrfach kontrolliert (Kontrolle der Kontrolle der Kontrolle). Künftig sind seitens der EU lediglich noch Mindestkontrollstandards festzulegen, dann überzeugt sich die EU-Kommission einmalig davon, dass das System vor Ort funktioniert. Danach sind weitere Kontrollen nicht mehr erforderlich. Dieses sogenannte Single-Audit-Prinzip muss in der ersten und zweiten Säule an die Stelle des derzeitigen vielschichtigen Prüf- und Kontrollsystems treten.
 
Aus den kritischen Erfahrungen mit der Auslegung des „Frühwarnsystems“ muss es künftig wieder einfache und angemessene Bagatellregelungen geben. Die Vor-Ort-Kontrollen sind zu reduzieren und es sind praxisgerechte Toleranzschwellen einzuführen. Nachweislich gut funktionierende Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten müssen honoriert werden. Geringfügige Abweichungen oder Fehler formaler Natur müssen durch angemessene Bagatellgrenzen und Pauschalierungsmöglichkeiten von der Qualifizierung als Fehler ausgenommen werden. All diese Anliegen richten sich an die erste und die zweite Säule der künftigen GAP.
 
Der Daten- und Persönlichkeitsschutz von Landwirten ist auf EU-Ebene wieder stärker zu beachten. Eine statistische, nicht namentliche Veröffentlichung der Empfängerdaten muss absolut ausreichend sein, um sachliche Transparenz zur Verwendung der EU-Agrargelder umzusetzen. Nur so ist auch eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen.

Es sollte ein verbindliches Verfahren für einen Vorabcheck zur Leistbarkeit und Umsetzbarkeit für alle Vorhaben und Überlegungen eingeführt werden, bei dem die Bewertung von Praktikern der relevanten Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche wesentlich ist.

Den Mitgliedstaaten und Regionen muss im Sinne der Subsidiarität ein stärkerer Verantwortungsrahmen über einen auf mindestens 30.000 Euro erhöhten De-Minimis(Agrar)-Rahmen zugestanden werden.

5. Tierhaltung speziell über zweite Säule fördern

Die Landwirtschaft steht für Weiterentwicklung. Zu beachten sind die Leistbarkeit und die Um-setzbarkeit, um bäuerliche Familienbetriebe nicht zu überfordern und im äußersten Fall zur Aufgabe der Landwirtschaft zu veranlassen. Im Bereich der Tierhaltung sind zur Stärkung dieser Betriebe und für eine praxistaugliche Weiterentwicklung insbesondere die Möglichkeiten der zweiten Säule weiterzuentwickeln. Spezielle Maßnahmen in Verbindung mit Tierhaltung sind zum Beispiel über Agrarumweltmaßnahmen – spezifische Grünlandmaßnahmen, Weidehaltung, reine Heufütterung – und der Investitionsförderung zu ermöglichen.

6. Zweite Säule: Fokus auf landwirtschaftliche Familienbetriebe und Stärkung des ländlichen Raums

Im Kern muss die Schwerpunktausrichtung der zweiten Säule auf die Stärkung landwirt-schaftlicher Familienbetriebe und nachhaltiges Wirtschaften – ökonomisch, ökologisch und sozial – ausgerichtet bleiben. Im Rahmen der ländlichen Entwicklung sind auch die Flurneuordnung und der Wegebau als wertvolle Infrastrukturmaßnahmen für die Zukunftsperspektiven der landwirtschaftlichen Familienbetriebe fortzuführen.

Darüber hinaus dient die zweite Säule der Stärkung der ländlichen Räume, indem weiterhin die bisherigen Bereiche wie LEADER, Dorferneuerung usw. integrierter Bestandteil der zweiten Säule bleiben.

Die künftige GAP muss in der zweiten Säule eine starke Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen vorsehen. Die Bedeutung der Ausgleichszulage als Ausgleich für natürliche Benachteiligungen wird zunehmen. Neben einer umfassenden Bereitstellung von EU-Mitteln müssen national die Mitgliedstaaten und Regionen ihrer Verantwortung für die bäuerliche Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten und Bergregionen ebenso ausreichend nachkommen, indem sie umfassend eigenständige Mittel – nicht über zusätzliche Umschichtungen von der ersten in die zweite Säule der GAP – für eine starke Ausgleichszulage vorsehen.
 
Die Bauern nehmen ihre Verantwortung beim Ressourcenschutz und bei der Biodiversität ernst. Der kooperative Umwelt- und Naturschutz muss weiterhin über starke Agrarumweltprogramme attraktiv bleiben. Notwendig ist bei den dortigen Maßnahmen ein ausreichender finanzieller Anreiz.
 
Die Investitionsförderung trägt in den ländlichen Räumen zur Wirtschaftsförderung bei. In der künftigen GAP ist nach wie vor eine starke Investitionsförderung in Bezug auf übliche landwirtschaftliche Tätigkeiten und in Bezug auf Diversifizierung erforderlich, sodass insgesamt immer eine betriebliche Weiterentwicklung für bäuerliche Familienbetriebe über den Ausbau der Wertschöpfung unterstützt wird.

Im Rahmen der zweiten Säule sind darüber hinaus Themen wie zum Beispiel

  • „digitale Landwirtschaft und Digitalisierung“,
  • „Förderung von Innovation und Wissenstransfer“ und
  • „landwirtschaftliche Risikomanagement“

als Optionen zu berücksichtigen.

Das betriebliche Risikomanagement muss für den Einzelbetrieb immer frei zu entscheiden sein. Deshalb darf die neue GAP in der zweiten Säule nur freiwillige Instrumente des Risikomanagements vorsehen. Die bayerischen Landwirte lehnen staatlich geförderte Ernteversicherungen bislang ab, da sie angesichts der nationalen und europäischen Anforderungen in der Effizienz kritisch bewertet werden. Bei anderweitigen Überlegungen wie zum Beispiel zu Margenversicherungen sind nach wie vor viele grundsätzlichen Fragen offen, die eine hohe Wirksamkeit für die Landwirte und einen überschaubaren Mittelaufwand betreffen.

Der Vorbereitungs-, Berichts- und Dokumentationsaufwand für die Programmplanungen in der zweiten Säule wurde gegenüber den zwei vorangehenden Planungsperioden gewaltig ausgeweitet. Hier gilt es, den Mitgliedstaaten und Regionen mehr gelebte Verantwortung zu ermöglichen, indem die Pflichten wesentlich zurückgeführt werden. Der Vorbereitungs-, Berichts- und Dokumentationsaufwand für die Programmplanungen in der zweiten Säule sollte auf das Niveau von vor 2007 zurückgefahren werden.

 

7. Bauern in der Wertschöpfungskette stärken

Die Ergebnisse der „Task Force Agrarmärkte“ vom November 2016 müssen umfassend in der künftigen GAP aufgegriffen werden, insbesondere:

  • gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Marktmacht des hoch konzentrierten Lebensmitteleinzelhandels
  • verbindliche Stärkung der Position der Landwirte als Erzeuger in der Wertschöpfungskette
  • Verbesserung der Markttransparenz
  • Einführung einer verbindlichen Preisberichterstattung
  • unfaire Handelspraktiken: auf EU-Ebene sind Rahmenvorschriften geboten und in den Mitgliedstaaten ergänzend dazu wirksame Durchsetzungsmechanismen
  • Vorschriften für die gemeinschaftliche Organisationen und für das Wettbewerbsrecht verbessern
  • Ausfuhrkreditbürgschaften
  • Verbesserung der vorhandenen Instrumente im Bereich des marktbezogenen Risikomanagements.

 

Seitens der EU müssen die Vermarktungsstrategien sowohl den Binnenmarkt, die Regionalvermarktung und die Direktvermarktung als auch die Vermarktung auf kaufkräftigen Drittlandsmärkten ausgewogen unterstützen.

Bei der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) müssen die Notfall-Instrumente im Falle von sich abzeichnenden Bedarfssituationen wesentlich schneller und flexibler angewandt werden können. Zudem sind Exportbürgschaften und Exportkredite möglich zu machen.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit von operationellen Programmen auch in weiteren Produktbereichen eine fakultative Hilfestellung zur Stärkung der Landwirte als Erzeuger in der Wertschöpfungskette ergeben kann.
 
Im Bereich klassischer, landwirtschaftlicher Erzeugungsbereiche wie zum Beispiel Zuckerrüben und Stärkekartoffeln muss bei der künftigen GAP sichergestellt werden, dass durch einzelstaatliche Umsetzungen keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Produktions- und Verarbeitungssektoren entstehen.

Hintergründe zur Bedeutung der GAP für die bayerischen Bauernfamilien

Leistungen und Ausgangssituation der GAP in Bayern

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gewährleistet über den „Werkzeugkasten“, das heißt die national und regional nutzbaren Maßnahmen der ersten und zweiten Säule, eine differenzierte Unterstützung für die vielfältigen Familienbetriebe in Bayern: zum Beispiel Milcherzeuger-, Ackerbau-, Grünland-, Schweinehalter- und Ökolandbaubetriebe, Bergbauern, Obst- und Gemüsebaubetriebe, Nebenerwerbslandwirte, diversifizierte Familienbetriebe sowie Betriebe in benachteiligten Regionen.
Allein die EU-Direktzahlungen der ersten Säule der GAP haben eine bedeutende Stabilisierungswirkung für bäuerliche Familienbetriebe aufgrund ihrer hohen Einkommenswirksamkeit. Die Direktzahlungen der EU haben für das landwirtschaftliche Einkommen der bayerischen Familiembetriebe einen Stützungsgrad von durchschnittlich 50 Prozent. Die Programme der zweiten Säule (ELER) sind Markenkern der bayerischen Agrarpolitik. Insbesondere mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen, den Agrarumweltprogrammen KULAP und VNP und der Investitionsförderung gelingt eine differenzierte Förderung für die vielfältigen Familienbetriebe in Bayern. In den letzten Jahren hat der Strukturwandel in Bayern auf bundesweit mit Abstand niedrigstem Niveau gelegen und rund ein Prozent betragen.
 
Für den Erhalt der Direktzahlungen haben die Bauern neben der unmittelbaren Verknüpfung mit fachrechtlichen Bestimmungen, die über Cross Compliance mit 100 Seiten Erläuterungen zu erfüllen sind, seit 2015 auch zusätzliche Umweltleistungen im Rahmen des Greening zu erbringen. Bei Greening sind in Bayern rund 80 Prozent aller Ackerflächen eingebunden. Für Dauergrünland greift eine Erhaltungspflicht, sodass die Dauergrünlandfläche im Jahr 2015 bayernweit gegenüber 2014 sogar zugenommen hat und 2016 auf diesem Niveau fortbesteht. Im Rahmen von Greening leisten Bayerns Landwirte zusätzliche ökologische Beiträge beim Boden-, Erosions-, Klima-, Wasser- und Gewässerschutz sowie zur Biodiversität durch rund 2.200 Kilometer Puffer-, Feldrand- und Waldrandstreifen, etwa 30.000 Hektar Brachen, knapp 30.000 Hektar Eiweißpflanzen und 160.000 Hektar Zwischenfruchtflächen. Darüber hinaus erbringen in Bayern die Bauern über die Agrarumweltprogramme KULAP und VNP aus rund 1,8 Millionen Hektar Vertragsflächen freiwillig zusätzliche Umwelt- und Naturschutzleistungen. Der kooperative Umwelt- und Naturschutz ist in Bayern erfolgreich und stößt bei den Landwirten auf breites Interesse. Die 2016 vorgestellte Evaluation von ELER hatte bei den bayerischen Agrarumweltprogrammen ergeben, dass 784.131 Hektar zur Biodiversität beitragen, wobei 60 Prozent der 14 relevanten Maßnahmen einen hohen naturschutzfachlichen Wert haben, und 1.174.775 Hektar den Gewässerschutz voranbringen.

 


Grundsätzliche Fakten zur GAP

Seit den Römischen Verträgen vom 25. März 1957 ist die Landwirtschaft über die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fester Bestandteil und gelebte Gemeinschaftspolitik der europäischen Verträge. Es bedarf weiterhin einer stark finanzierten Zwei-Säulenstruktur der GAP als Rahmensetzung für differenzierte Gestaltungsmöglichkeiten durch die EU-Staaten und die Regionen.
 
Die Direktzahlungen der GAP sind ein Teilausgleich für die Kosten, die mit den in Europa hohen Anforderungen bei Tierhaltung, Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit verbunden sind, für den Erhalt der Kulturlandschaft und des Bodens in gutem ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand und für die grundsätzlichen Gemeinwohlleistungen, die der Markt nicht honoriert, die von den Bürgern jedoch erwartet und von den Gesetzen gefordert werden.
 
Bei der Outlook-Konferenz am 6. Dezember 2016 hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärt, dass die GAP in den nächsten 50 Jahren ebenso wichtig ist wie in der Vergangenheit: Die GAP soll unter anderem für die europäischen Landwirte ein grundlegendes Sicherheitsnetz darstellen.

 

 

Ziele der GAP

Ziele der GAP sind nach den gemeinschaftlichen Regelwerken nach wie vor

  • die Verbesserung der landwirtschaftlichen Erzeugung durch einen bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren,
  • Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens und Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung,  
  • Stabilisierung der Märkte,
  • Sicherstellung der Versorgung,
  • Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.

Die GAP ist das fundamentale Gestaltungsinstrument für die europäische Landwirtschaft. Die GAP war und ist eine sich weiterentwickelnde Politik, die auch nach wie vor die einzig vergemeinschaftete Politik der EU-Staaten darstellt.

 

 

Bedeutung der bayerischen Landwirtschaft

Die bayerische Landwirtschaft sichert und schafft standortnahe Arbeitsplätze, fördert regionale Wirtschaftskreisläufe und bietet damit Bleibeperspektiven für alle Menschen im ländlichen Raum. Bayern zählt mit seinen rund 109 000 bäuerlichen Betrieben und vielfältigen Erzeugungsbereichen zu den großen landwirtschaftlichen Kernregionen in Europa, deren Wertschöpfung weit überwiegend auf die hochwertigen Milch- und Fleischerzeugnisse aufbaut. Zusammen mit dem vor- und nachgelagerten Bereich beschäftigt die bayerische Landwirtschaft rund 900 000 Menschen. Darüber hinaus schaffen die bäuerlichen Familienbetriebe mit dem Erhalt und der Pflege der Kulturlandschaft Lebensqualität und zum Beispiel die Grundlage für den ländlichen Tourismus. Auch der Sektor Forst und Holz ist mit rund 196 000 Beschäftigten ein wirtschaftliches Schwergewicht und Stabilitätsanker im ländlichen Raum.