Eine kleine Großbritannien-Flagge steht abseits der Flaggen der Europäischen Union und deren Mitgliedsländer wie Frankreich, Deutschland, Spanien und mehr
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Position: Brexit - Hart in der Sache und zugleich fair für alle Betroffenen vorgehen

Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

29.05.2017 | Aus Sicht der bayerischen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ist die Entscheidung des Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus der EU - dem Brexit - nach wie vor zu bedauern. Seitens der Landwirtschaft besteht erhebliche wirtschaftliche und politische Verunsicherung.

Die Briten haben sich für ein Brexitverfahren entschieden und so gilt es aus Sicht der bäuerlichen Berufsstands in Bayern, die Verhandlungen zügig und geordnet anzugehen, mit dem Ziel einer zeitlich angemessenen und beiderseits zukunftsorientierten Einigung.

Stabilität der Märkte umfassend beachten

Zwei Jahre nach der formellen Auslösung des Austrittsverfahrens endet die Mitgliedschaft der Briten in der EU ungeachtet des Verhandlungsstandes. Hier darf kein Vakuum entstehen, da allein schon angesichts der Bedeutung des deutschen Agrarhandels mit einem Außenhandelsgeschäft im Bereich von Milch- und Fleischerzeugnissen in Höhe von 4,7 Milliarden im Jahr bedeutende negative Marktwirkungen drohen könnten. Es ist ausgesprochen wichtig, rechtzeitig vor dieser Frist Rechtssicherheit für die Wirtschaftsakteure herzustellen. Die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen der EU mit dem Vereinigten Königreich haben für den Bayerischen Bauernverband Priorität und sollten möglichst bald und noch vor dem Ende der Verhandlungen über die Austrittsbedingungen begonnen werden. Dabei bedarf es ausreichender Übergangsfristen mit einer Fortsetzung der derzeitigen Handels- und Regulierungsbedingungen. Die EU muss bei den Verhandlungen die Integrität der Union und des Binnenmarktes bewahren. Das Vereinigte Königreich zählt zu den wichtigsten Nachfragemärkten für europäische und deutsche Lebensmittel. Im Jahr 2016 belief sich die Ausfuhr von Agrargütern der EU-27 in das Vereinigte Königreich auf 36,4 Milliarden Euro, darunter aus Deutschland gut 4,7 Milliarden Euro. Auch dank der Ausfuhren nach Großbritannien rangieren die bayerischen Agrarexporte trotz des russischen Importembargos für westliche Agrargüter weiter auf hohem Niveau. Alleine im letzten Jahr sind die Agrarexporte aus dem Freistaat nach England um 16 Prozent gestiegen. Besondere Rolle spielten dabei Milch, Milcherzeugnisse und Fleisch. Das Vereinigte Königreich zählt zu den Ländern mit den höchsten Netto-Agrarimport-Salden, darunter 21,4 Mrd. Euro mit den EU-Staaten. Der Agrarhandel der EU mit dem Vereinigten Königreich bietet weiteres Nachfragepotential.

Keinen „Rosenkrieg“

Für Bayern sind weiterhin faire Handelsbeziehungen zu Großbritannien von Bedeutung, da aktuell ein bedeutender Netto-Agrargüterexport dorthin besteht, weil die schmackhaften Milch- und Fleischprodukte -gerade auch aus Bayern - von den Briten nachgefragt werden. Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission und britischer Regierung dürfen nicht als "Rosenkrieg" wie bei manchen Scheidungen geführt werden, sondern hart und zugleich fair - von beiden Seiten.

EU-Agrarhaushalt darf nicht zum finanziellen Steinbruch werden

Nach Einschätzungen aus der EU-Kommission entsteht nach dem Brexit im EU-Haushalt eine finanzielle Lücke von etwa neun Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen einmalige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der EU im Zuge des Brexit von geschätzt etwa 60 Milliarden Euro. Die Verhandlungen zum Brexit und die EU-Haushaltspolitik müssen deshalb eng miteinander verzahnt werden. Seit der letzten EU-Erweiterung in 2004 sind die EU-Agrarausgaben nominal fast gehalten worden, während der gesamte EU-Haushalt mit dem Wachstum des Sozialproduktes von Jahr zu Jahr angestiegen ist. Deshalb ist es im Zuge des Brexit erforderlich, den EU-Finanzrahmen 2014-2020 nicht zu gefährden, indem die Briten allen finanziellen Verpflichtungen aus dem laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 uneingeschränkt nachkommen. Zudem muss die nach dem Brexit entstehende finanzielle Lücke in einer Lastenteilung sowohl über höhere Beiträge der 27 verbleibenden Mitgliedstaaten als auch über ein gebremstes Ausgabenwachstum im EU-Haushalt aufgefangen werden. Die Bundesregierung muss erkennen, dass höhere Beiträge an die EU, insbesondere auch durch den Wegfall der bestehenden Nettozahler-Rabatte notwendig sind, um die Stabilität und den Zusammenhalt der EU zu sichern.

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