Buntbrache mit vielen verschiedenen Wildblumen, Gräsern und Kräutern
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GAP ab 2023: Sachstand bei "Pflichtbrache" und "Fruchtwechsel"

BBV fordert Beschluss zum Aussetzen, Politik berät aber nach wie vor

30.06.2022 | Bauernverband mahnt seit Ende Februar 2022 Flexibilisierungen und Regelaussetzungen bei der Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 an. In Brüssel existiert die Unterstützung einiger EU-Staaten, aber noch keine entsprechende Entscheidung.

Der EU-Agrarkommissar befürwortete ein zeitweises Aussetzen von „Fruchtwechsel“ und „Pflichtbrache“. Der Bauernverband verlangt im Juli 2022 eine Entscheidung in Brüssel.

Angesichts der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Versorgungsituation und die Agrarmärkte setzt sich der Bauernverband seit Ende Februar 2022 dafür ein, bei der Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 die Regelungen „Brache im Umfang von 4 Prozent der Ackerflächen“ und auch die „Fruchtfolge“ auszusetzen.

Darüber entscheiden muss die Politik in Brüssel. Bisher laufen hierzu Beratungen, bislang wurde aber noch nichts beschlossen.

Es geht vor allem um die Vorgaben zur Umsetzung der GAP ab 2023 bezüglich der Regeln bei der künftigen Konditionalität:

  • "Pflichtbrache" (4 Prozent der Ackerfläche ab 10,01 ha Ackerland je Betrieb über bestehende Landschaftselemente und Stilllegungsflächen - GLÖZ 8) und
  • "Fruchtfolge" (Anbau einer anderen Kultur auf einem Schlag bereits in 2023 gegenüber 2022 - GLÖZ 7)

Sachstand zur Umsetzung der GAP ab 2023 ist Folgender:

  • Die in den EU-Verordnungen und in den nationalen Umsetzungsverordnungen von der Politik beschlossenen Regeln der Konditionalität gelten nach wie vor.
  • Anderweitig wird in Brüssel infolge der Auswirkungen des russischen Kriegs in der Ukraine seit einigen Wochen über eine zeitweise Flexibilisierung bzw. Aussetzen insbesondere von "Pflichtbrache" (GLÖZ 8) und/oder "Fruchtwechsel" (GLÖZ 7) diskutiert.
  • Der EU-Agrarkommissar soll eine zeitweise Aussetzung von "Pflichtbrache" (GLÖZ 8) und/oder "Fruchtwechsel" (GLÖZ 7) befürworten.
  • Fakt ist, dass hier bisher noch keine verbindliche Entscheidung der Brüsseler Institutionen über Flexibilisierungen oder ein Aussetzen getroffen ist. Somit gilt aktuell der Rechtsstand bei "Pflichtbrache" (GLÖZ 8) und/oder "Fruchtwechsel" (GLÖZ 7) gemäß den europäischen und nationalen Verordnungen.

Sowohl beim Deutschen Bauerntag und bei anderen Gelegenheiten haben DBV-Präsident Rukwied und BBV-Präsident Heidl die Politik nachdrücklich aufgefordert, in der aktuellen Verantwortung für die Ernährungssicherung schnellstens ein Aussetzen der Regelungen "Pflichtbrache" (GLÖZ 8) und/oder "Fruchtwechsel" (GLÖZ 7) zu beschließen. Dies muss spätestens im Juli 2022 geschehen, so das Drängen des Verbandes gegenüber der Politik und anlässlich des am 6. bzw. 7. Juli anstehenden Sondertreffens der Amtschefs der Agrarministerien von Bund und Länder.

Prämienrechner "GAP ab 2023" verfügbar

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bietet seit kurzem einen Prämienrechner zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 an. Als Orientierungshilfe für einzelbetriebliche Betrachtungen können Bäuerinnen und Bauern diesen Kalkulator ohne Gewähr (EU-Genehmigung der deutschen GAP-Umsetzung wird noch beraten) nutzen, um eine Einordnung der künftigen Förderung gerade bei den Direktzahlungen und bei der Wahl freiwilliger, einjähriger Eco-Scheme-Maßnahmen für den Einzelbetrieb zu erhalten.

Hier geht es zum Prämienrechner:
https://www.lfl.bayern.de/iba/unternehmensfuehrung/302592/index.php