Das Präsidium des Bauernverbandes sprach mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau in Bayern Walter Nussel
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Schilderten dem Beauftragten der Staatsregierung für Bürokratieabbau Walter Nussel (2. von rechts) die Anliegen: Bauernpräsident Walter Heidl (rechts), Landesbäuerin Anneliese Göller (mitte), BBV-Vizepräsident Günther Felßner (2. von links) und BBV-Generalsekretär Georg Wimmer (links).

Bürokratieabbau mit „Praxischeck“

BBV-Präsidium diskutiert mit Bayerns Bürokratie-Beauftragtem

01.06.2018 | Wo kann die Politik für spürbare Entlastungen von unnötiger Bürokratie sorgen? Wie können gesetzliche Vorgaben möglichst praxisgerecht umgesetzt werden? Das Präsidium des BBV hat am vergangenen Montag dazu mit dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau Walter Nussel diskutiert.

Der Landtagsabgeordnete wurde im Februar 2017 vom damaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer berufen, um der ausufernden Bürokratie bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben entgegenzuwirken. In seiner Funktion berät er das Kabinett und den Ministerpräsidenten. Nussel gab Einblick in seine Arbeit. Nach Regionalkonferenzen mit Behördenvertretern sowie Gesprächen mit Verbänden und Organisationen hat Walter Nussel bereits „eine riesige Stoffsammlung“ an Themen und Wünschen.

Sein Ansatz, um ausufernder Bürokratie zu begegnen: Mit einem „Praxischeck“ will Nussel künftig neue Richtlinien erst an einem Fallbeispiel testen. Zentrale Handlungsfelder seien die Bereiche Landwirtschaft und Umwelt, in denen staatliches Handeln und die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben noch mehr aus der praktischen Perspektive heraus erarbeitet werden müssen.

Die Mitglieder des BBV-Präsidiums nutzten die Gelegenheit und schilderten dem Beauftragten für Bürokratieabbau einige „Bürokratie-Baustellen“: Möglichkeit der Vorankündigung von CC-Kontrollen für alle Betriebe, Umsetzung der Düngeverordnung, Einbindung und Information zu FFH-Managementplänen und Biotopen, drohende Maut für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Bundesstraßen, Komplexität bei Agrardieselantrag, praxistaugliche Auslegungsspielräume für Hoftankstellen, Erfordernis von Ausnahmeregelungen bei Datenschutzgrundverordnung.