Gülletankwagen
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BMEL darf Vertrauen nicht brechen!

Heidl zum Investitionsprogramm: Auch Gülletankwägen müssen förderfähig bleiben

20.06.2022 | Beim Investitionsprogramm Landwirtschaft, das die frühere Bundesregierung anlässlich der massiven Kritik des Berufsstands zu den überzogenen Regelungen bei den Beratungen zur Düngeverordnung Anfang 2020 mit einer Milliarde Euro über 4 Jahre hinweg beschlossen hat, will das BMEL die Förderrichtlinien ändern.

Der damalige Koalitionsausschuss hatte dieses Investitions- und Zukunftsprogramm dem Bundeslandwirtschaftsministerium an die Hand gegeben, damit die Landwirte zur Bewältigung der zusätzlichen Herausforderungen durch die damals neue Düngeverordnung unterstützt werden. Dementsprechend wurden bei den bisher bereits umgesetzten Interessenbekundungs- und Antragsverfahren auch Gülletankwagen gefördert. "Das Bundeslandwirtschaftsministerium darf das Vertrauen der Landwirte auf die Gültigkeit der substanziellen Förderregeln von 2021 bis 2024 nun nicht brechen, indem das Ministerium die Gülletankwägen ausschließen will und nur mehr die Aufbringtechnik als Anbau fördern will.", erklärt Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes. "Diese Ankündigung des Bundesministeriums von Ende vergangener Woche weise ich nachdrücklich zurück, um für die Landwirte Verlässlichkeit bei den Fördergrundlagen bis 2024 zu wahren." Heidl fordert das BMEL auf, die Landwirte nicht ungleich zu behandeln, die bei der Abwicklung der Interessenbekundungen bereits zum Zuge kamen bzw. die erst künftig bis 2024 die Antragstellung ermöglicht bekommen.