Grünland
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Vereinfachung für Grünland beschließen!

Umweltpräsident Köhler befürwortet Anpassung im bayerischen Naturschutzgesetz

12.12.2022 | Am kommenden Mittwoch, 14.12.2022, berät der Bayerische Landtag über die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Hier geht es um die Übernahme einer auf EU-Ebene bereits geschaffenen Flexibilisierung. Dazu betont BBV-Umweltpräsident Stefan Köhler:

"Mit der sinnvollen Anpassung des bayerischen Naturschutzgesetzes wird die ökologisch kontraproduktive Regelung mit der so genannten 5-Jahres-Definition von Dauergrünland flexibilisiert. Damit müssen dann künftig Bauern, die auf einer Ackerfläche Kleegras zur Grünlandnutzung anbauen, nicht mehr zwingend am Endes des  fünften Nutzungsjahres solche Flächen pflügen, um so den Verlust des Ackerstatus zu verhindern. Mit der vorgesehenen Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes soll die bereits im EU-Förderrecht neu enthaltene Vereinfachung übernommen werden, so dass ein Landwirt eine Grünlandfläche mit Kleegras zum Beispiel zehn Jahre belassen kann und dann per einfachem Anzeigeverfahren für eine andere Nutzung, zum Beispiel mit Getreide, den Ackerstatus wie ursprünglich wieder erhält."