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Verbändeanhörung zur Ausführungsverordnung der Düngeverordnung

Bauernverband kritisiert nach wie vor unzureichende Gebietsabgrenzung

18.10.2022 | Mit der Verbändeanhörung zum Entwurf der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung hat das Bayerische Landwirtschaftsministerium heute eine überarbeitete Kulisse der nitratsensiblen und eutrophierten Gebiete nach Düngeverordnung vorgelegt.

„Die im Sommer vollzogene Änderung der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung auf Bundesebene sowie die nun bis 30. November notwendige Anpassung der Gebietsabgrenzung auf bayerischer Ebene bestätigen, dass die Kritik unserer Landwirte zur bisherigen Gebietsabgrenzung gerechtfertigt war“, betont Stefan Köhler, Umweltpräsident im Bayerischen Bauernverband. Der BBV sieht jedoch auch in den nun geltenden bundesweiten Vorgaben aber auch in der bayerischen Umsetzung weiterhin zahlreiche Defizite.

  • Die EU Kommission und die Bundesregierung haben sich darauf verständigt, dass bei der Gebietsabgrenzung der Einfluss der aktuellen Landbewirtschaftung auf die Grundwasserqualität nicht mehr berücksichtigt werden. Stattdessen wird die Ausweisung der roten Gebiete ausschließlich an Grundwassermesswerten festgemacht. Hierfür reichen die derzeit vorhandenen Messstellen in Bayern nach wie vor nicht aus.
     
  • Seit 2020 wurden rund 240 Messstellen neu geschaffen, allerdings dürften nach Schätzung des BBV nahezu 170 Messstellen wieder herausgefallen sein, da sie den Anforderungen an die Ausweisungsmessstellen nicht entsprochen haben. Um die geforderte Zahl von 1500 Messstellen zu erreichen, muss Bayern bis 2024 daher noch rund 830 zusätzliche Messstellen schaffen.
     
  • In einigen Grundwasserkörpern kann aufgrund fehlender Daten nur über ein mathematisches Verfahren  abgegrenzt werden. Diese ungenaue Abgrenzung geht zu Lasten der dort wirtschaftenden Landwirte, die in den roten Gebieten deutlich höhere Auflagen einzuhalten haben, gibt Köhler zu bedenken.


Stefan Köhler: „Wir sehen die mit der Neuabgrenzung einhergehende Ausweitung der nitratsensiblen Gebiete äußerst kritisch. Für uns Landwirte ist es nicht hinnehmbar, dass weiter keine flächendeckende und ordentliche Binnendifferenzierung durchgeführt werden kann. Außerdem wird weiterhin ein Geheimnis aus der Lage und den Daten, insbesondere der neu angelegten und der rausfallenden Nitratmessstellen gemacht. Das ist kein transparentes Verfahren. Für eine nachvollziehbare Gebietsabgrenzung bräuchte es vor allem ein ausreichendes und fachlich geeignetes Messnetz, brauchbare Messstellen sowie Ausnahmen für Betriebe mit gewässerschonender Wirtschaftsweise.“

Im Detail ...

Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Gebietskulisse ...
Die bisherige Kulisse war an zahlreichen Stellen fehlerhaft, dies wird unter anderem durch zahlreiche Gutachten bestätigt. Die neue Kulisse basiert nun auf einer geänderten Systematik, schafft jedoch wieder keine verursachergerechte Abgrenzung.


Wesentliche Veränderungen ...
Die wesentlichen Veränderungen sind bereits auf Änderungen der Ausweisungssystematik durch die Bundesvorgaben zurückzuführen: z.B. Wegfall der Modellierung. Damit wird der Einfluss der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung ausgeblendet. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung für jeden Grundwasserkörper wird die Kulisse etwas differenzierter als bisher. Die verpflichtende Ausweisung von Wasserschutz- und Einzugsgebieten mit einer schlechten Messstelle als rotes Gebiet entzieht Wasserschutzkooperationen den Boden.
 
Veränderung in Sachen Flächenanteil an der Landwirtschaftlichen Fläche...
Hierzu wurden uns im Rahmen der Anhörung keine Informationen übermittelt. Aus den Anhörungsunterlagen geht lediglich hervor, dass 7 bisherige Grundwasserkörper aus der Betrachtung fallen und 16 GWK neu zu betrachten sind. Damit sind gesamt 83 Grundwasserkörper zu betrachten und einer Binnendifferenzierung zu unterziehen. In der Vergangenheit waren 74 GWK zu betrachten. Daraus lässt sich noch nicht auf einen konkreten Flächenanteil schließen.
Im Wesentlichen ist davon auszugehen, dass durch den Wegfall der Modellierung zusätzliche Flächen hinzukommen, durch die nun verpflichtende Binnendifferenzierung Flächen wegfallen müssten. Problem in Bayern ist, dass aufgrund fehlender Messstellen die Binnendifferenzierung in mehreren Grundwasserkörpern lediglich über das mathematische Voronoi-Verfahren möglich ist und nicht über fachlich besser geeignete Verfahren.
Weitere Änderungen ergeben sich durch eine Aktualisierung von Messwerten sowie durch die Hinzunahme oder den Wegfall von Messstellen.


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