Blühstreifen für Wildbienen
© BBV - Anna-Maria Huber

So ist der Stand ein Jahr nach erfolgreichem Abschluss des Volksbegehrens "Artenvielfalt"

Praxistaugliche Umsetzung bleibt große Herausforderung

12.02.2020 | Vor einem Jahr endete das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit" erfolgreich, worauf Staatsregierung und Landtag die Umsetzung beschlossen. Das Begleitgesetz brachte zwar eine gewisse Flexibilisierung, doch den Bauern liegt die einseitige Ausrichtung auf Landwirtschaft weiterhin schwer im Magen.

"Artenvielfalt geht alle an, aber verbindliche Vorgaben und Regeln für andere Teile von Gesellschaft und Wirtschaft fehlen auch ein Jahr nach dem Volksbegehren", kritisiert BBV-Sprecher Markus Drexler. "Die Landwirte stehen zum kooperativen Natur- und Umweltschutz. In ihrer täglichen Arbeit nehmen die bayerischen Bäuerinnen und Bauern ihre Verantwortung für Insekten und Umweltschutz ernst. Jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb in Bayern erbringt freiwillig besondere Umwelt- und Naturschutzleistungen, 40 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen werden inzwischen nach den strengen Vorgaben der Agrarumweltprogramme bewirtschaftet."

Auch bei der momentan laufenden Antragsstellung für die bayerischen Agrarumweltprogramme wird dieses Interesse deutlich, zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe verlängern bestehende Verträge oder beantragen neue Maßnahmen. Gemeinsam mit dem Landesverband der bayerischen Imker ruft der Bauernverband seit 2011 zudem dazu auf, Blühstreifen und -flächen anzulegen. Jahr für Jahr legen bayerische Landwirte im Rahmen dieser Aktion, über "Greening"-Maßnahmen und die Agrarumweltmaßnahmen mehrere Tausend Kilometer Blühstreifen an.

"Die Herausforderungen bei der Umsetzung des Volksbegehrens in der Landwirtschaft sind nach wie vor groß. Deutlich wurde das zum Beispiel durch die heftige Diskussion nach der Veröffentlichung einer fehlerhaften Karte für Gewässerrandstreifen im Herbst 2019. Auch die Genehmigung für einen finanziellen Ausgleich bei den Gewässerrandstreifen fehlt nach wie vor. In den kommenden Wochen wird sich zudem zeigen, ob zum Beispiel die Regelung zum Walzverbot ab 15. März auf den Feldern und Wiesen umgesetzt werden kann", sagt Drexler. Der Bayerische Bauernverband fordert, dass die Erfahrungen aus der Praxis im Herbst 2020 in die Evaluierung des Volksbegehrens einfließen und der Bayrische Landtag gegebenenfalls Korrekturen auf den Weg bringt.