Ein Landwirt bringt Gülle auf seiner Wiese aus.
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Massiver Nachbesserungsbedarf: Moratorium statt praxisferner Verschärfungen!

Position des BBV-Präsidiums zur erneuten Novelle der Düngeverordnung

28.01.2020 | Die bayerischen Landwirte stehen zum Gewässerschutz und setzen sich unter anderem über den bayerischen Wasserpakt und zahlreiche Kooperationen für sauberes Wasser erfolgreich ein. Demnach erfüllen über 90 Prozent des Grundwassers in Bayern die strengen Vorgaben für Nitrat.

Beim Rohwasser können sogar knapp 97 Prozent sofort und ohne weitere Aufbereitung als Trinkwasser verwendet werden. Bereits mit der Novelle der Düngeverordnung 2017 wurden die Regelungen zur Düngung massiv verschärft.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat daher kein Verständnis für eine erneute Novelle der Düngeverordnung und bekräftigt die Forderung des BBV vom April 2019 nach einem gesetzgeberischen Moratorium – das heißt: Aussetzen weiterer Verschärfungen – für die laufende Umsetzungsphase. Es ist nach wie vor zu prüfen, ob die Zweifel an der Aussagekraft der Messergebnisse berechtigt sind, ob die großräumigen Roten Gebiete auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie überhaupt zielführend sind, ob manche der jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sogar kontraproduktiv für die Umwelt sind und insbesondere ob nicht das bestehende Regelwerk schon wirkt.

Das Präsidium lehnt den derzeit vorliegenden Referentenentwurf vom 11.12.2019 ab. Dieser enthält zahlreiche praxisferne Verschärfungsvorschläge, hebelt die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Düngung aus und gefährdet die bewährten Kooperationen von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft sowie das Engagement der Landwirte in Gewässerschutz-Projekten und Agrarumweltprogrammen.

Anstatt der großräumigen Ausweisung von nitratsensiblen Gebieten (sog. Rote Gebiete) muss gezielt in Teilgebieten mit tatsächlichem Handlungsbedarf angesetzt werden. Hierfür muss die bisherige Systematik grundlegend überarbeitet und Messstellen durch eine unabhängige Einrichtung überprüft werden. Es kann nicht sein, dass eine Überschreitung des Schwellenwertes an rund 8 % der repräsentativen Messstellen zu einer Gebietskulisse von 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bayern führt.

Das BBV-Präsidium sieht vorrangig insbesondere bei folgenden Punkten des Referentenentwurfs dringenden Änderungsbedarf:

 

Speziell – Rote Gebiete:

  • Das geplante Verbot der Sommerdüngung zu Zwischenfrüchten, Wintergerste und Raps in Roten Gebieten wird abgelehnt. Eine Düngung von Zwischenfrüchten ist zwingend notwendig, wenn der Aufwuchs abgefahren wird oder die Zwischenfrucht bis zum Beginn des Folgejahres auf dem Feld verbleibt.
     
  • Eine Düngung pauschal 20 Prozent unter Bedarf im Betriebsdurchschnitt in Roten Gebieten wird abgelehnt. Dies kann von Ertragseinbußen bis hin zum Totalverlust bspw. im Gemüsebau oder bei Qualitätsgetreide führen, da verminderte Qualitäten aufgrund der Forderungen der Abnehmer nicht mehr absetzbar sind.
     
  • Anstatt neun pauschaler Maßnahmen sollte die Teilnahme an regional differenzierten Maßnahmenpaketen festgelegt werden.
     
  • Befreiungsmöglichkeiten von den verpflichtenden Auflagen sind für besonders effizient und damit umweltschonend wirtschaftende Betriebe notwendig sowie für Betriebe, die an gleichwertigen Agrarumweltmaßnahmen oder Gewässerschutzkooperationen teilnehmen.
     
  • Abgelehnt wird eine weitere Verschärfung der Ausweisungsbedingungen und der damit verbundenen verpflichtenden Ausweisung Roter Gebiete auch in überwiegend Grünen Grundwasserkörpern sowie von zusätzlichen Phosphatgebieten.

 

Allgemein - sowohl in Grünen, Weißen als auch Roten Gebieten:
Darüber hinaus ist es nicht nachvollziehbar, dass auch zahlreiche allgemeingültige Regelungen massiv verschärft werden sollen. Die EU-Nitratrichtlinie lässt zum einen eine flächendeckende Umsetzung, zum anderen eine Umsetzung über nitratsensible Gebiete zu. Bei Letzterer werden für sensible Gebiete verpflichtende Maßnahmen vorgesehen. Für die weiteren Gebiete wird lediglich die Definition einer guten fachlichen Praxis vorgeschrieben, die von den Landwirten auf freiwilliger Basis umzusetzen ist. Deutschland erweitert mit der Düngeverordnung 2017 die bisher flächendeckende Umsetzung um das Konzept der nitratsensiblen Gebiete und geht damit außerhalb sensibler Gebiete deutlich über EU-Recht hinaus. Eine weitere Verschärfung der allgemeinen Regelungen ist daher unverständlich und steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir stehen für eine Umwelt- und Klimapolitik, die die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung erfolgreich verbindet. (…) EU-Recht setzen wir 1:1 um.“  

Allgemeiner Änderungsbedarf besteht beispielsweise bei folgenden Punkten:

  • Vier verschiedene Hangneigungskulissen am Gewässerrand mit verschiedenen Vorgaben sind deutlich zu kompliziert, in der Praxis nicht mehr umsetzbar und daher zu vereinfachen.
     
  • Durch eine Streichung der Ausbringverluste in Verbindung mit der Anhebung der Mindestwirksamkeit von organischen Düngern werden Betriebe gezwungen, weniger organische Dünger einzusetzen und ihre Nährstoffeffizienz um bis zu unrealistische 45 Prozent zu steigern.
     
  • Die bisherige Einarbeitungsfrist von 4 Stunden muss beibehalten werden.
     
  • Die geplante schlagbezogene Dokumentation der Düngung muss wie beispielsweise in Österreich grundsätzlich auf Ebene des Betriebes und bis 31. März des Folgejahres erfolgen und nicht wie vorgesehen innerhalb von zwei Tagen nach jeder einzelnen Düngemaßnahme. In jedem Fall muss bei Weideflächen eine jährliche Zusammenfassung genügen.
     
  • Die vorgesehenen Änderungen des vorliegenden Entwurfs sind stellenweise so weitreichend, dass diese unmöglich sofort nach in Kraft treten umgesetzt werden können. Das Präsidium fordert daher ausreichende Übergangsfristen festzulegen und Förderprogramme zu entwickeln.
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Für weitere Details verweist das BBV-Präsidium auf die ausführliche Stellungnahme der Präsidentenkonferenz zum Referentenentwurf sowie die zugehörigen Anlagen zu den Themen Messstellen und Rote Gebiete.

 

Die Position des BBV-Präsidiums zum Download (pdf):