Bundesumweltministeriun Barbara Hendricks (SPD)
© BMUB / Sascha Hilgers
Ministerin Hendricks auf dem Kongress "Landwirtschaft mit Zukunft" im Januar 2017 in Berlin

Hendricks' Kritik ist scheinheilig

Ministerin missachtet wiederholt Zuständigkeiten und Geschäftsordnung

29.11.2017 | Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat ihrem Ministerkollegen Christian Schmidt vorgeworfen, sich bei der Glyphosat-Abstimmung nicht an die Geschäftsordnung der Bundesregierung gehalten zu haben.

"Die scharfe Kritik von Hendricks und der Bundes-SPD am Abstimmungsverhalten des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist deshalb scheinheilig“, erklärt Bauernpräsident Walter Heidl. Genau zu diesem Thema hatte nämlich Hendricks selbst im Mai 2016 eine Absprache zwischen Schmidt, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und ihr einseitig aufgekündigt und eine Abstimmung in Brüssel kurzfristig platzen lassen.

Nach Gesprächen mit Schmidt und einer Einigung für die „Biodiversitätsklausel“ hatte Hendricks am 14. April 2016 verkündet: „Wir haben uns verständigt: Wenn die Europäische Union entsprechend Rücksicht nimmt auf die Artenvielfalt, dann kann die Bundesregierung der Verlängerung auch zustimmen, aus meiner Sicht.“
 
Kurze Zeit später hat Hendricks diese Einigung dann am 12. Mai 2016 per YouTube-Video aufgekündigt. Als Grund wurden mögliche gesundheitliche Risiken angeführt. Doch weil die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Glyphosat drei Tage später als nicht krebserregend eingestuft hat, begründete Hendricks ihre kritische Haltung dann kurzerhand mit möglichen Folgen für die Biodiversität – dabei war es doch gerade Hendricks, die mit ihrer Entscheidung die Biodiversitätsklausel zu Fall gebracht hatte. „Durch dieses Verhalten ist die politisch verfahrene Situation überhaupt erst entstanden“, sagt Heidl.

Dieses Verhalten der Bundesumweltministerin ist kein Einzelfall: Immer wieder hatte sich Hendricks über Ressortzuständigkeiten hinweggesetzt, Absprachen ignoriert oder gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung verstoßen. „Regeln und Absprachen gelten aus Hendricks‘ Sicht anscheinend nur für andere. Sie selbst aber hat immer wieder ohne jede Rücksicht auf für die bäuerliche Landwirtschaft entschieden“, kritisiert Heidl.

Das jüngste Beispiel ist eine Abstimmung über die Fischerei in der Ostsee, bei der sich Hendricks am 22. September einfach über das Bundeslandwirtschaftsministerium hinweggesetzt hat. Darüber berichtet aktuell die WELT.
 
Aber auch ihre bundesweite und mit Steuermitteln finanzierte Bauernregel-Kampagne hatte Hendricks ohne jede Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium auf den Weg gebracht. Kurze Zeit später musste Hendricks die Plakate und die gesamte Kampagne dann zurückziehen. Auch bei der Entscheidung über die EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung (NERC-Richtlinie) hat sie fachliche Einwände anderer Ministerien einfach ignoriert und Regelungen durchgewunken, die überproportionale Belastungen für Deutschland und die deutsche Landwirtschaft bedeuten.

Während die Ammoniakemissionen in Frankreich bis 2030 um 13 Prozent und in Österreich um zwölf Prozent sinken müssen, gilt für Deutschland ein Minderungsziel von 29 Prozent. Und das, obwohl die deutschen Landwirte die Emissionen von Methan und Ammoniak zwischen 1990 und 2010 bereits um 23 Prozent haben. Alleine durch technische Maßnahmen lassen sich die Ziele deshalb nicht erreichen. Stattdessen müssen einer Studie der EU zufolge die Hälfte aller Rinder, etwa jede zehnte Milchkuh und jedes zehnte Schwein von den deutschen Bauernhöfen verschwinden.