Düngung mit Schleppschlauchfass
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BBV setzt auf Nachbesserungen, Übergangs- und Härtefallregelungen bei Gebietskulissen

Praxistauglichkeit sowie Information an betroffene Landwirte ist jetzt nötig

30.11.2022 | Anlässlich des heutigen Inkrafttretens der überarbeiteten Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) setzt der BBV weiterhin auf Nachbesserungen, Übergangs- und Härtefallregelungen bei den Gebietskulissen der nitratbelasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebiete nach Düngeverordnung.

„Die im Sommer vollzogene Änderung der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung auf Bundesebene sowie die nun bis 30. November notwendige Anpassung der Gebietsabgrenzung auf bayerischer Ebene bestätigen, dass die Kritik unserer Landwirte zur bisherigen Gebietsabgrenzung gerechtfertigt war“, betont Stefan Köhler, Umweltpräsident im Bayerischen Bauernverband. Der BBV sieht jedoch auch in den nun geltenden bundesweiten Vorgaben aber auch in der bayerischen Umsetzung weiterhin zahlreiche Defizite.

Die EU Kommission und die Bundesregierung haben sich darauf verständigt, dass bei der Gebietsabgrenzung der Einfluss der aktuellen Landbewirtschaftung auf die Grundwasserqualität nicht mehr berücksichtigt werden. Stattdessen wird die Ausweisung der roten Gebiete ausschließlich an Grundwassermesswerten festgemacht. Hierfür reichen die derzeit vorhandenen Messstellen in Bayern nach wie vor nicht aus. Ministerpräsident Markus Söder hat hier wiederholt einen schnellen Ausbau des Messnetzes in Bayern zugesagt.

Darüber hinaus erachtet der BBV einen praxistauglichen Vollzug, Härtefallregelungen und einzelbetriebliche Ausnahmen sowie schnellstmögliche Transparenz und Information für die nun betroffenen Landwirte für zwingend notwendig. Auch hierbei hat Ministerpräsident Söder Lösungen im Sinne der Betriebe angekündigt.

Der Bayerische Bauernverband setzt darauf, dass gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung nun zügig Härtefallregelungen sowie Übergangsregelungen für einen praxistauglichen Vollzugs für die bayerischen Betriebe auf den Weg gebracht werden können. Zudem sind umgehend ausreichend Messstellen für die nächste Überprüfung der Gebietskulisse im Jahr 2025 zu schaffen. Hierzu braucht es auch frühzeitige Transparenz gegenüber den Landwirten. 

Ausführliche Informationen zur Kulisse, zum Ausweisungsverfahren sowie den Auflagen können auf der Internetseite der LfL nachgelesen werden. Hier stehen unter anderem auch Erklärvideos und Karten zur Verfügung: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/207027/index.php.

Eine ausführliche Position des BBV-Präsidiums finden Sie hier