Frau mit Gemüsekiste
© iStock - Jay Yuno

Einkaufen auf dem Bauernhof

Fördergemeinschaft unterstützt Sie in Ihren Werbeaktivitäten

Immer mehr Verbraucher wünschen sich Transparenz beim Einkauf ihrer Lebensmittel. Der Einkauf auf einem Bauernhof bietet hier unverkennbare Vorteile.

Für Ihren Erfolg in der Direktvermarktung ist ein hohes Maß an Aktivitäten ausschlaggebend. Hier unterstützt Sie die Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof (EadB).

Hauptaufgabe der Fördergemeinschaft ist es, Sie als Direktvermarkter zu unterstützen. Sie ist Sprachrohr für die Direktvermarkter auf regionaler und nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den regionalen Mitgliedsorganisationen wie den Landwirtschaftskammern und den Bauernverbänden. Dazu gehören kompetente Fachberatung in allen Fragen der Direktvermarktung sowie Informationen zu Schulungen und Lehrfahrten. Durch den Zusammenschluss direktvermarktender Betriebe zur Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof ist es gelungen, der Direktvermarktung ein Gesicht in Form eines Logos und eine Stimme gegenüber Verbrauchern, Verwaltung und Politik zu geben.

Je mehr Betriebe zu dieser Gemeinschaft gehören und je häufiger das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ sichtbar ist, umso bekannter wird sie. Den Mitgliedern der Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof stehen eine ganze Reihe von vorlizensierten Serviceverpackungen und Werbemitteln mit dem Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ zur Verfügung. Zur Stärkung der Gemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof ist es wichtig, dass das Zeichen möglichst häufig nach außen präsentiert wird.

© BBV
Verkaufsstand EadB

Ihre Vorteile

Interessenvertretung

  • Sprachrohr der Direktvermarkter auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen wie den Landwirtschaftskammern und Bauernverbänden
  • Regelmäßige Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
  • Fachbeiträge bei Bundestagsanhörungen
  • Stellungnahmen zu bundesweiten und europäischen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien
  • Vernetzung von Akteuren in der Direktvermarktung und des Berufsstandes; auch Zusammenarbeit mit Verbänden der Direktvermarktung und des ökologischen Landbaus

Fachinformationen

  • fachlicher Austausch der Akteure und Abstimmung untereinander
  • Hygieneleitlinie für landwirtschaftliche Direktvermarkter
  • Lebensmittelkennzeichnung - eine Zusammenstellung wichtiger Vorschriften und Vorgaben als Hilfe für Direktvermarkter

Verbraucherkommunikation „Einkaufen-auf-dem-Bauernhof“

  • führendes Verbraucherportal und Onlinemarketing mit Verknüpfung zu weiteren Plattformen
  • Werbemittel wie Schilder, vorlizenzierte Serviceverpackungen und mehr
  • Logo zur freien Verwendung in allen Dateiformaten

 

Rund 900 Direktvermarkter sind vertraglich berechtigte Nutzer des Zeichens„Einkaufen auf dem Bauernhof“.

Die Gemeinschaftswerbung mit dem Erkennungszeichen steht für Selbsterzeugtes von Bauernhöfen. Jeder Direktvermarkter wird von seinem Bauernverband bzw. seiner Landwirtschaftskammer betreut. Als Mitglied in der Fördergemeinschaft werden Sie automatisch in einem Adressverzeichnis für Direktvermarkter gelistet. Diese Datenbank bietet dem Verbraucher die Möglichkeit, nach Regionen, nach Postleitzahlen, nach Produktbereichen und nach Einzelerzeugnissen zu suchen. Gleichzeitig bietet Sie Ihnen, als Mitglied der Fördergemeinschaft mit eigener Homepage, eine wirkungsvolle Möglichkeit, die eigene Internetadresse potentiellen Kunden bekannt zu geben.
Wer in der Internetdatenbank: www.Einkaufen-auf-dem-Bauernhof.com  auf die dort eingetragene Internetadresse eines Direktvermarkters klickt, kommt sofort auf die hofeigene Internetseite.

Für was steht Einkaufen auf dem Bauernhof?

Die Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof steht für klare Regeln. Bauernhöfe, die das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ führen haben festgelegte Nutzungsbedingungen zu erfüllen.

Diese von der Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof beschlossenen Regeln gelten bundesweit und sind die Basis der Nutzungsbedingungen für das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“.
Eine der wichtigsten Regeln dieser Nutzungsbedingungen ist: Nur landwirtschaftliche Unternehmen können Zeichennutzer werden!
Dazu gehören Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht und Teichwirtschaft. Dies schließt Imkereien, Wanderschäfereien sowie Binnen- und kleine Hochseefischereien mit ein.

Wie werde ich Mitglied?

Wenn Sie als Direktvermarkter die Nutzungsbedingungen für das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ erfüllen und Zeichennutzer werden wollen, müssen Sie einen Nutzungsvertrag mit der in Ihrer Region zuständigen Mitgliedsorganisation der Fördergemeinschaft abschließen.

Untenstehend finden Sie den Vertrag für Bayern zum Download. Sollten Sie aus einem anderen Bundesland kommen, können Sie hier  Ihre Länderversion herunterladen.

Mit den Nutzungsgebühren werden Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinschaft für Zeichennutzer auf regionaler und nationaler Ebene finanziert, unter anderem erfolgt damit auch die Datenerfassung und Aktualisierung der Internet Datenbank. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.Einkaufen-auf-dem-Bauernhof.com - werden Sie Mitglied einer starken Fördergemeinschaft!

 

Laden Sie hier den Nutzungsvertrag für Bayern herunter!

Direktvermarkter, die das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ nutzen wollen, haben festgelegte Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Diese von der „Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof“ beschlossenen Regeln gelten bundesweit.

Laden Sie hier die Nutzungsbedingungen herunter!