Wildverbiss
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Wildschäden im Wald richtig bewerten - so geht's

Praxisnahe Bewertungskonvention verfügbar

In unseren Wäldern kommt es immer wieder zu Verbiss-, Fege- oder Schälschäden durch Wild an den Waldbäumen. Die Erfassung und Bewertung von Wildschäden ist kompliziert. Ein praxisnahes, einfach zu handhabendes Berechnungsmodul für Jäger und Waldbesitzer schafft dabei Abhilfe.

Wald und Wild sind untrennbar miteinander verbunden. Die Jagd muss gemäß §1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Verbiss-, Fege- oder Schälschäden. Bei der Erfassung und Bewertung treten oftmals Meinungsverschiedenheiten zwischen dem geschädigtem Waldbesitzer und dem Ersatzpflichtigem (das ist in der Regel der Jagdpächter) hinsichtlich der Schadenshöhe auf.

Wer war der Verursacher des Verbisses?

Die Diskussionen beginnen dabei zum Teil schon bei der Frage, wer den Verbissschaden verursacht hat. Denn neben dem Schalenwild (Reh-, Rot-, Gamswild etc.) verbeißen auch andere Säugetiere wie Feldhase, Kaninchen, Eichhörnchen oder Mäuse die Triebe junger Bäume. Mit dem Faltblatt der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) „Verbiss richtig ansprechen“ lässt sich der jeweilige Verbissverursacher in den allermeisten Fällen sicher bestimmen. Unter www.lwf.bayern.de ist das Faltblatt kostenlos erhältlich.

 

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Erstmals bundesweit gültiges Verfahren

Auf Initiative des Bayerischen Waldbesitzerverbandes und des Bayerischen Bauernverbandes BBV wurde die „Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald“ des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) von der Technischen Universität München (TUM) überprüft, aktualisiert und auf bayerische Verhältnisse angepasst. Damit können Waldbesitzer, Jagdgenossenschaften wie Jäger auf ein Verfahren zurückgreifen, das bundesweit Akzeptanz findet und eine einfache Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens ermöglicht. Damit ist es eine wichtige Orientierungshilfe zur gütlichen Einigung im Vorfeld der Anmeldung von Wildschäden.

Die Herausgeber weisen darauf hin, dass die Konvention eine Bewertungshilfe ist und das gesetzlich geregelte Wildschadenersatzverfahren keinesfalls ersetzt. Sie ersetzt bewusst auch nicht die Arbeit von Sachverständigen. Sie bietet jedoch eine sehr gute Möglichkeit, dass Waldbesitzer und Jäger sich fachlich fundiert über die Höhe des Wildschadensersatzes einigen.

Broschüre "Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald" herunterladen

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Grafik Wildschäden

Hier können Sie die Grafik herunterladen.

2018-04-20-Grafik Wildschaden

Nach dem Bundesjagdgesetz besteht eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden (§§ 29ff BJagdG). Dabei soll der Wildschadensersatz den Zustand wieder herstellen, der bestanden hätte, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (§249 BGB). Der Großteil der Wildschäden wird zwischen dem Ersatzpflichtigen (in der Regel der Jagdpächter) und dem Ersatzberechtigten (Landwirt, Waldbesitzer) auf dem gütlichen Weg geeinigt. Dieser Weg wird seitens der Verbände begrüßt und auch grundsätzlich empfohlen.

Können sich die beiden Parteien jedoch nicht gütlich einigen, so schreibt der Gesetzgeber das sogenannte Vorverfahren zur Klärung vor (§35 BJagdG, §§ 25 ff AVBayJG).

Rechenhilfe zur Bewertung verfügbar

Zur Bewertung von Wildschäden steht BBV-Mitgliedern eine Rechenhilfe als Excel-Modul zum Download zur Verfügung (Excel-Dokument, 40 KB). Achtung: Um das Excel-Dokument vollumfänglich nutzen zu können, müssen alle Inhalte aktiviert sein! Verknüpfungen müssen hingegen nicht aktualisiert werden. Eine Anleitung ist auf dem ersten Tabellenblatt des Excel-Dokuments enthalten.

Für Mitglieder steht diese Rechenhilfe als XLS-Datei zum Download bereit. Bitte loggen Sie sich hierzu ein.