Rehbock
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Die Jagd auf Rehböcke ist ab 1. Mai möglich.

Jagd auf Schalenwild trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

Einstufung der Jagd als Ausnahmegrund

29.04.2021 | Ab einem Inzidenzwert von über 100 auf drei aufeinander folgenden Tagen gilt nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild während der nächtlichen Ausgangssperre ist jedoch weiterhin möglich.

Die Jagd auf Reh-, Rot- und Schwarzwild und Co stellt einen Ausnahmegrund im Sinne des § 26 Nr. 6 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) dar. Das teilt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aktuell mit.
Der Bayerische Bauernverband begrüßt diese Regelung. Damit kann weiterhin eine effektive Bejagung des Schwarzwildes zur ASP-Prävention und Wildschadensvermeidung, aber auch von Rehböcken und Schmalrehen - deren Jagdzeit am 1. Mai beginnt - zum Schutz der Waldverjüngung sichergestellt werden.

Nähere Informationen finden Sie wieder wie gewohnt auf der Seite des Wildtierportals.