Bäume
© BBV

Endlich: Steuerliche Erleichterungen für geschädigte Waldbesitzer

BBV fordert weiterhin Modernisierung des Forstschädenausgleichsgesetzes

30.03.2021 | Der Bayerische Bauernverband begrüßt die aus der Sicht der kalamitätsgeschädigten Waldbesitzer überfällige Entscheidung von Bund zum Inkraftsetzen der Verordnung zur Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags.

Unterstützung für die Waldbesitzer

Waldbesitzer in Deutschland kämpfen infolge von zuletzt gehäuft aufgetretenen Stürmen sowie Hitze- und Dürreperioden und dem darauf folgenden Schädlingsbefall mit den größten Waldschäden seit Gründung der Bundesrepublik. So sind laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in den letzten drei Jahren bereits 171 Mio. Festmeter Schadholz angefallen, so dass von den Waldbesitzern inzwischen über 277.000 Hektar wieder aufgeforstet werden müssen. Die Folge war ein Einbruch des Holzmarktes bei der Brotbaumart Fichte in den Jahren 2019 und 2020, so dass die Erlöse aus dem Holzverkauf zum Teil nicht einmal mehr die Kosten für den Einschlag, geschweige denn für die Wiederaufforstung getragen haben. Aufgrund der Ausgangslage ist auch heuer bundesweit wieder mit Schäden durch Borkenkäfer & Co. in den vorgeschädigten Wäldern zu rechnen.

Nach den Hilfen für die Wiederaufforstung der Kalamitätsflächen und für den Waldschutz haben Bund und Länder  jetzt die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzeinschlBeschrV2021) als weiteren Baustein zur Bewältigung der enormen forstwirtschaftlichen Herausforderungen auf den Weg gebracht. Durch diese Verordnung wird eine Einschlagsbeschränkung für die Holzart Fichte für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 angeordnet. Die Anordnung dieser Einschlagsbeschränkung führt außerdem dazu, dass wichtiger wichtige steuerliche Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes aktiviert werden.

Bitte melden Sie sich als Mitglied an, um nähere Infos zu erhalten.