Wildschweine mit Frischlingen
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ASP - Jetzt Schwarzwild reduzieren

ASP bedroht Bayern – Schwarzwildjagd verstärken und unterstützen

In Brandenburg (Landkreis Spree-Neiße) ist am 07.09.2020 eine mehrjährige Bache in stark verwestem Zustand in einem Maisfeld gefunden worden. Die Beprobungen im Landes und im nationalen Referenzlabor, Friedrich-Löffler-Institut, waren ASP-positiv.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) und seine Arbeitsgemeinschaften der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer ARGE) appellieren nachdrücklich an alle Jäger, mit allen rechtlich zulässigen Mitteln das Schwarzwild schnell, massiv und nachhaltig zu reduzieren. Dazu zählt an erster Stelle die flächendeckend konsequente Umsetzung der amtlichen Richtlinien zur Reduzierung der Schwarzwildbestände und des Maßnahmenpakets des bayerischen Landwirtschaftsministeriums.

Faktenlage zur ASP

  • Das ASP-Virus infiziert ausschließlich Schwarzwild und Hausschweine und keine Menschen.
  • Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die ASP.
  • Das ASP-Virus ist sehr resistent und überlebt im Boden über ein Jahr, in verarbeitetem Fleisch sogar fast zwei Jahre. Einmal ausgebrochen verbleibt das Virus für einen langen Zeitraum in den Jagdrevieren.
  • Die Erkrankung an der ASP bedeutet für jedes betroffene Stück Schwarzwild großes Tierleid! Die Krankheit verursacht starke Symptome und endet zu 100 Prozent tödlich.
  • Der Verzehr von Schweinefleisch ist weiterhin ungefährlich.


Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung von Haus- und Wildschweinen, die für den Menschen vollkommen ungefährlich ist. Schweinefleisch und daraus hergestellte Lebensmittel können bedenkenlos verzehrt werden. Infizierte Schweine werden beseitigt und von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen. Da mit dem ASP-Virus angesteckte Schweine in der Regel sterben, hat ein ASP-Ausbruch für Schweinebestände gravierende Folgen. Auch die wirtschaftlichen Folgen sind immens. Innerhalb der EU greift das sogenannte Regionalisierungskonzept, das heißt, Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse außerhalb der Restriktionsgebiete können weiterhin ohne tierseuchenrechtliche Einschränkungen in andere Mitgliedstaaten verbracht werden. Ein ASP-Ausbruch bei Wildschweinen führt in der betroffenen Region zu Einschränkungen bei der Jagd und in den dort gelegenen Schweinehaltungen und kann sich auf die Pflanzenproduktion sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen auswirken. Ein Ausbruch der Tierseuche hätte somit erhebliche wirtschaftliche Folgen für landwirtschaftliche Betriebe. Daher muss alles unternommen werden, um die ASP von Haus- und Wildschweinen fernzuhalten und einen möglichen Seuchenausbruch rasch einzugrenzen.

Ein einziges infiziertes Wildschwein in Bayern hätte verheerende Folgen für unsere schweinehaltenden Betriebe, aber auch für die Jagd. Die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Bayern ist umso größer, je höher die Populationszahl der Wildschweine ist, da direkt von Schwein zu Schwein, als auch indirekt durch Menschen, Futter, sonstige Gegenstände oder Fahrzeuge die Krankheit weiterverbreitet werden könnte. Durch ihr Wanderverhalten können Wildschweine teils erhebliche Distanzen zurücklegen und so das Virus verbreiten. Wildschweine sind hervorragende Schwimmer: Breite Flüsse stellen für sie keine Hindernisse dar. Aus diesem Grund ist es als Präventionsmaßnahme daher absolut notwendig, die Reduktion von Schwarzwild umzusetzen und einzuleiten.

Beim Auftreten von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Bayern greift der ASP-Rahmenplan des bayerischen Umweltministeriums. Ziel ist es ein Abwandern von infizierten Wildschweinen aus dem Ausbruchsgebiet zu verhindern und alle seuchenverdächtigen Tiere zu töten und unschädlich zu beseitigen. Wird die ASP bei einem Stück Schwarzwild amtlich festgestellt, legt die zuständige Veterinärbehörde um den Fundort oder die Abschussstelle ein Gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone fest. Je nach Seuchenlage kann zusätzlich noch ein Kerngebiet festgelegt werden. Die Größe dieser Gebiete hängt von Umfang, Dauer und Region des Seuchengeschehens sowie der Wildschweinpopulation ab. Ziel ist es bei einem eingezäunten Kerngebiet die Schwarzwildpopulation vollends zu dezimieren. Im Fall Brandenburg wurde ein komplettes Bejagungsverbot für alle Wildarten verhängt. Die Behörden hoffen dadurch ein Abwandern durch jagdlichen Druck zu verhindern und das Seuchengeschehen auf kleinerem Raum zu halten. Als Anhaltspunkt für die räumlichen Ausdehnungen der jeweiligen Gebiete kann man bei einem Kerngebiet von einem Radius von 4 km um Fund- oder Erlegungsort ausgehen. Das Gefährdete Gebiet soll circa einen Radius von 15 km um den Fund resp. Erlegungsort aufweisen. Die sogenannte Pufferzone weist nach Rahmenplan circa ein Radius von 45 km auf.

Über die Ausbreitung in Europa informiert das nationale Referenzlabor Friedrich-Löffler-Institut auf seiner Website:

Prävention oberstes Gebot der Stunde!

Um dieses Horrorszenario möglichst zu vermeiden, muss deshalb alles daran gesetzt werden, eine Einschleppung nach Bayern zu verhindern! Neben den erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltung und -vermarktung und im Transport- und Reiseverkehr liegt ein Fokus auf der Jagd. Vorbeugend muss die Schwarzwildjagd nochmals deutlich intensiviert werden, um die Population zu reduzieren. Alle rechtlich zulässigen Hilfsmittel müssen dafür von unseren Jägern genutzt werden können.

Die Bekämpfung der ASP beim Schwarzwild in der freien Natur gestaltet sich äußerst schwierig und gilt als langwierig und sehr herausfordernd. Deshalb ist es ganz entscheidend, durch massive Reduktion der Wildschweinbestände das Entstehen von Infektionsketten von vornherein zu verhindern. Ebenso ist das Monitoring auf das ASP-Virus bei erlegten und gefundenen Stücken Schwarzwild von besonderer Bedeutung! Je früher man einem Ausbruchsgeschehen in der Wildtierpopulation auf die Spur kommt, desto größer sind die Chancen diese schnell einzudämmen.

 

Jäger und Behörden in der Verantwortung

Der exponentielle Anstieg der Schwarzwildpopulation konnte seit Mitte der 1980er Jahre nicht aufgehalten werden, was in der Populationsökologie heißt, dass der Zuwachs nicht komplett abgeschöpft werden konnte. Zwar sind mit der Schwarzwildstreckenveröffentlichung 2019/20 des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums 112.000 Stücke Schwarzwild als erlegt vermeldet worden, dennoch appellieren der BBV und die Arge weiterhin, sich jede bietende Möglichkeit zur Erlegung des Schwarzwildes zu nutzen. Insbesondere der Streckenanteil der adulten Bachen muss unter der Wahrung des Muttertierschutzes massiv erhöht werden.  

Der präventive und verstärkte Einsatz von revierübergreifenden Bewegungsjagden, Saufängen, Nachtsichtvorsatzgeräten und Schonzeitaufhebungen ist in der jetzigen, deutlich erhöhten Risikosituation unerlässlich.

 

 

Bauernverband erreicht finanziellen Anreiz für Schwarzwildjagd

Im Sinne der präventiven Seuchenbekämpfung hat die Bayerische Staatsregierung auf Vorschlag des Landtags eine Ausweitung des finanziellen Anreizes in Höhe von 20 Euro je erlegtem Tier für den Abschuss von Wildschweinen (beiderlei Geschlechts) beschlossen. Damit wurde eine wichtige Forderung des Bayerischen Bauernverbandes erfüllt. Ebenso wurde im Jagdjahr 2020/21 eine Erhöhung von bisher 20 € auf 100 € für die Landkreise, die an Thüringen, Sachsen und die Tschechische Republik angrenzen vom Umweltministerium beschlossen und umgesetzt.

Informationen zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung finden Sie unter: http://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/185480/index.php

 

Verzicht auf Gebühren für Trichinenschau und Verkehrssicherung

Weiterhin haben BBV und ARGE darum gebeten, für eine Unterstützung der Jäger bei der Straßenverkehrssicherung zu sorgen, die bei Bewegungsjagden vorgeschrieben ist. Die Gebühren für die Trichinenuntersuchung von erlegtem Schwarzwild (v.a. bei Frischlingen deckt der Verkaufserlös des Wildbrets kaum oder nicht die Gebühren) stellen leider ein Hemmnis in der Schwarzwildbejagung dar. BBV und ARGE appellieren an die Landkreise, ihre Gebührenhoheit zu nutzen, um – zumindest in der aktuellen Situation – auf die Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung zu verzichten.

Ein weiterer Punkt ist die Biosicherheit in der Jagd. Der Aufbruch sollte biosicher entsorgt werden. Entsorgungsmöglichkeiten und Sammelstellen für den Aufbruch, die es in einigen Landkreisen schon gibt, sollten von den Landkreisen flächendeckend kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Landwirte müssen Jäger unterstützen

Seitens des BBV haben wir unsere Landwirte und Jagdgenossen aufgefordert, die Jäger bestmöglich bei der Schwarzwildbejagung zu unterstützen. Dazu zählt insbesondere

  • die schnelle Information der Jäger, wenn Schwarzwild oder Wildschäden gesichtet wurden,
  • die Information darüber, wann Raps- oder Maisfelder geerntet werden, in denen Schwarzwild zu erwarten ist,
  • die Unterstützung bei revierübergreifenden Bewegungsjagden durch Bereitstellung von Transportfahrzeugen, durch Mithilfe als Treiber oder Bereitstellung von Material für den Hochsitzbau für Bewegungsjagden oder bei deren Bau selbst.

Ebenso erachten wir die Anlage von Bejagungsschneisen in großen Flächen für sinnvoll, wenn die Jäger gewährleisten können, dass dort intensiv gejagt wird.
Alle Beteiligten können und müssen einen wichtigen Beitrag zur Prävention vor einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest leisten.

 

Wie ist ASP am lebenden Stück und am erlegten Stück Schwarzwild für den Jäger zu erkennen?

Die Symptome einer Infektion mit ASP sind von denen der Klassischen Schweinepest (KSP bzw. ESP) nicht zu unterscheiden, obwohl es ganz verschiedene
Viren sind.

Bei der ASP können, hauptsächlich abhängig von der Virulenz, mehrere Verlaufsformen unterschieden werden. Bei der sogenannten perakuten Verlaufsform verenden die Tiere innerhalb weniger Tage ohne vorher charakteristische Krankheitssymptome gezeigt zu haben.
Bei der akuten Verlaufsform haben die betroffenen Tiere hohes Fieber, verweigern die Futteraufnahme und wirken teilnahmslos. In der fortgeschrittenen Phase können Bewegungsstörungen, Krämpfe und Blutungen (z.B. Nasenbluten) auftreten. Auch plötzliche Todesfälle sind möglich. Organveränderungen sind selten spezifisch, auffällig sind jedoch häufig vergrößerte, fast schwarze Lymphknoten im Bereich des Magens und der Leber sowie punkt- oder flächenhafte Blutungen in der Haut und in den inneren Organen (v.a. Niere) und in der Harnblase. Die Lunge wirkt teigig. Eine Vergrößerung der Milz und diverser Körperlymphknoten können ebenfalls auffällig sein. Da die Erkrankung das Immunsystem stark schwächt, findet man häufig schwere bakterielle Begleitinfektionen und auch Parasiten (z.B. Lungenwürmer oder starke Räude).

Bei Wildschweinen ist davon auszugehen, dass die betroffenen Sauen Suhlen und Wasserläufe aufsuchen und die Scheu vor Menschen und Hunden verlieren. Da die Erkrankung sehr schnell verläuft, treten weniger abgekommene Stücke auf als bei der Klassischen Schweinepest. In den betroffenen Regionen Osteuropas hat man ganze Rotten verendet in ihren Einständen gefunden. Das erste gefundene Stuck Schwarzwild in Brandenburg fand man in einem Maisschlag mit guter Wasserversorgung. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest ist keine Altersabhängigkeit der Symptome zu erwarten. Der Frischling zeigt die gleichen Symptome wie die Bache oder der Keiler.

 

 

Was müssen Jäger und Schweinehalter, die auch Jäger sind, generell zur Seuchenvorsorge beachten?

as FLI sowie das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geben federführend für ganz Deutschland folgende wichtige Informationen für Jäger und Landwirte. Diese finden Sie im Internet zum Download zahlreiche Informationen:

Was können Jäger vorbeugend tun?

  • spürbare Reduktion der Wildschweinbestände durch konsequente Bejagung
  • kontinuierliche Beteiligung an den Überwachungsprogrammen (Monitoring)
    • Möglichst jedes Stück Fallwild und krank erlegtes Schwarzwild zur Untersuchung bringen. Möglich sind Milz, Lymphknoten und/oder Rachenmandeln (ca. 30 g je Organ), Flüssigkeit aus der Körperhöhle, Bluttupfer oder Skelettreste bei starker Verwesung
    • Merkblatt zur Probenahme bei verendetem oder auffällig erlegtem Schwarzwild: www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/merkblatt_probennahme_schwarzwild_verendet.pdf
    • Jäger erhalten in Bayern aktuell eine Prämie von 20 Euro je abgegebener Probe. Die Kreisverwaltungsbehörden (Veterinärämter) geben Informationen dazu sowie entsprechende Materialen, z.B. das Tupferbesteck. Die Kreisjägervereinigungen wurden auch durch den Landesjagdverband Bayern informiert.
  • keine Verwendung von Aufbruch von Schwarzwild, Speiseabfällen, Schlachtresten usw. zur Kirrung oder auch am Luderplatz für den Fuchs
  • Keine Verbringung von Abfallprodukten bei der Verwertung von Schwarzwild in das Revier, sondern in den vom Landkreis bereitgestellten Konfiskatbehälter oder notfalls als Abfall entsorgen.
  • Speiseabfälle und Essensreste nicht im Revier entsorgen.
  • bei Auffälligkeiten (Fallwildhäufung, abgekommenen Tiere, mangelnde Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken usw.) unverzüglich zuständiges Veterinäramt/Jagdbehörde informieren
  • Generell sollte bis auf weiteres von Jagdreisen in betroffene Gebiete (Osten Tschechiens, Estland, Lettland, Litauen Ostpolen, Russland, Weißrussland, aber auch Sardinien) abgesehen werden.

 

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, generell zur Seuchenvorsorge beachten?

Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb, Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung:

  • nicht mit Jagdbekleidung, Jagdausrüstung oder Jagdhund den Stall betreten oder mit Schweinehaltern in Kontakt kommen
  • nach der Jagd den Stall erst nach gründlicher Reinigung (Dusche) und Kleiderwechsel betreten
  • kein Wildschwein auf dem Betrieb aufbrechen
  • kein Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen
  • besondere Vorsicht beim Aufbrechen/ Zerwirken / Entsorgen der nicht verwertbaren Reste
  • möglichst kein Schwarzwild anderer Jäger in eigener Wildkammer aufnehmen

Nehmen Sie bereits bei Verdacht einer Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt bzw. Veterinäramt auf! Bitte achten Sie auf vermehrt auftretendes Fallwild und schicken Sie ggf. Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ein. Trockene Bluttupfer reichen für eine verlässliche Erregerdiagnostik aus. Im Extremfall reicht auch ein markhaltiger Knochen. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, da sie eine erweiterte Diagnostik und Charakterisierung erlauben. Die Qualität der Probe spielt eine sehr untergeordnete Rolle. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden! Seien Sie besonders vorsichtig mit Dingen, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke.

 

BBV auf allen Ebenen im Gespräch

Neben der Sensibilisierung in den eigenen Reihen, von den Schweinehaltern bis zu den Jagdgenossenschaften, sucht der BBV mit allen Akteuren den Kontakt, die für Präventionsmaßnahmen wichtig sind.

BBV-Präsident Walter Heidl, Veredlungspräsident Gerhard Stadler und ARGE Sprecher Albert Robold baten die politisch Verantwortlichen, von den Landräten bis zu den Vertretern des Landtags und das Bundeslandwirtschaftsministerium um tatkräftige Unterstützung bei der Seuchenprävention. Der BBV ist mit der bayerischen Staatsregierung in einem ständigen Austausch, insbesondere mit dem für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Umweltministerium, dem Landwirtschaftsministerium sowie dem Innenministerium.

Darüber hinaus ist der BBV auf die Bezirksregierungen, den Landkreistag, die Spediteure, die Verbraucherzentrale, die Forstunternehmer, den Tiergesundheitsdienst, die Landestierärztekammer, die Industrie- und Handelskammer, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und die Verbände des Baugewerbes zugegangen, um nur einen Ausschnitt zu nennen.

 

 

 

Weitere Informationen zu ASP

Weitere Informationen zu ASP finden Sie in unserem Themenschwerpunkt "Afrikanische Schweinepest".