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TA-Luft: Substanzielle Korrekturen durch Politik nötig!

Position der Delegierten der Landesversammlung des BBV

03.12.2016 | In Bayern leben 76 Prozent der 108.000 bäuerlichen Familienbetriebe überwiegend von der Tierhaltung. Die aktuellen Inhalte des vorliegenden Entwurfs der TA-Luft würden einen erheblichen, zusätzlichen Strukturwandel bei bäuerlichen Tierhaltungsbetrieben nach sich ziehen.

Insgesamt wären Betriebe mit Schweine-, Geflügel-, aber auch Milchvieh- und Rinderhaltung in Bayern besonders betroffen. Letztlich würden in Bayern auch in Grünlandregionen Probleme für den Erhalt der bäuerlich geprägten Landwirtschaft oder auch der Berglandwirtschaft ausgelöst.

Deshalb fordern die Delegierten der Landesversammlung des Bayerischen Bauernverbandes vor allem folgende grundsätzlichen Punkte von der Politik und von den beteiligten Ministerien:

Zum vorliegenden Referentenentwurf der TA-Luft müssen vor weiteren Beratungen vorab zwingend umfassende Folgenabschätzungen

  • auf die Landwirtschaft im Allgemeinen,
  • auf die Agrarstruktur und
  • auf einzelbetriebliche Situationen

für alle Regionen Deutschlands durchgeführt werden.
 
Bereits nach dem aktuellen Erkenntnisstand über die Prüfung des Referentenentwurfs müssen die Inhalte und die Ausgestaltung substanziell korrigiert werden.

Einige Änderungsvorschläge im Referentenentwurf gehen über die europarechtlichen Vorgaben hinaus und würden unnötige Wettbewerbsbenachteiligungen für landwirtschaftliche Familienbetriebe verursachen. Nationale Alleingänge darf es nicht geben, da die europäischen Vorgaben bereits hohe Anforderungen stellen.

Die Inhalte des Entwurfs würden einen erheblich höheren Zeit- und Kostenaufwand im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Landwirte und auch Behörden nach sich ziehen. Fachleute erwarten durch den Referentenentwurf für in Bayern übliche Familienbetriebe, dass im Einzelfall bis zu 25.000 Euro allein an Gutachterkosten anfallen könnten. Diese Folgen hätten enorme Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Investitionsüberlegungen.

Unverständlich ist unter anderem, dass nicht für alle Betriebe, die freiwillig zusätzliche Aspekte bei Tierwohl usw. erbringen, ebenso die vorgesehene Ausnahmeregelung für ökologisch wirtschaftende Betriebe Geltung haben soll.

Der bisherige landesspezifische Umgang mit der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Ermessensgrundlage muss auch weiterhin separat fortgeführt werden. Nur so werden die regional unterschiedlichen Verhältnisse sachgerecht berücksichtigt. Wir lehnen die Aufnahme der GIRL in die TA-Luft strikt ab.

Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Entwurf der TA-Luft aus Sicht der bayerischen Landwirtschaft aktuell grundsätzlich abzulehnen, da substanzieller Nachbesserungsbedarf besteht:

  • Erhalt bestehender Umsetzungsverfahren der Bundesländer im Sinne der Subsidiarität
  • 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben und keine nationalen Alleingänge
  • praxistaugliche Vorgaben und keine überzogenen Genehmigungsvorschriften
  • verträglich umsetzbare Verfahren und keine höheren Kosten- und Zeitaufwendungen durch überzogene Auflagen, Prüf- und Genehmigungsverfahren
  • Stärkung bäuerlicher Familienbetriebe und deren Zukunftsperspektiven und
  • kein Strukturbruch in der bayerischen Landwirtschaft
  • keine Verschärfung von Grenzwerten, Messvorgaben und Schwellenwerten sowie
  • keine Aufnahme der GIRL in die TA Luft.