Kühe im Stall in Anbindehaltung
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Stellungnahme zu Diskriminierungsaktivitäten von Marktpartnern bei Milch aus Anbindehaltung

Stellungnahme der Kreisobmänner und stellvertretenden Kreisobmänner des BBV

29.10.2018 | Aufgrund jüngster Aktivitäten einzelner Marktpartner sorgen sich bayerische Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung, dass ihre Milch in naher Zukunft mit Preisabschlägen versehen oder gar nicht mehr abgeholt wird.

Während die Politik die Gefahren einer Befristung der Anbindehaltung erkannt und von einem Verbot Abstand genommen hat, treiben einzelne Lebensmitteleinzelhändler und Molkereien die Diskussion weiter an und erhöhen stetig den Druck auf die Milcherzeuger. Sie stellen immer höhere Anforderungen und diktieren so Rahmenbedingungen, die einen Großteil der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung vor grundlegende existentielle Herausforderungen stellt.

Die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes befürchten dadurch einen massiven Strukturbruch in der bayerischen Milchviehhaltung. Sie stellen sich hinter die betroffenen Betriebe und fordern die Marktpartner eindringlich auf, ihre Aktivitäten zu unterlassen. Sie bekräftigen die Ablehnung einer einseitigen Befristung der Anbindehaltung durch die Marktpartner und fordern unabhängig vom Haltungssystem gleichwertige Behandlung und Akzeptanz des Qualitätsprodukts Rohmilch. Bauernverbände und Politik aus Bayern und Baden-Württemberg hatten sich bereits im Januar 2018 in einer gemeinsamen Erklärung zur Anbindehaltung in Süddeutschland eindeutig positioniert.

In Bayern halten rund die Hälfte der mehr als 30.000 Milchviehbetriebe ihre Tiere in Anbindehaltung und wären durch die Marktaktivitäten gefährdet. Damit ist der wichtige Beitrag der klein- und mittelständischen Familienbetriebe bei dem Erhalt und der Pflege von kleinteiligen Grünlandflächen, Hanglagen und andere ökologisch wertvollen Grenzstandorten bedroht. Ebenso kann deren Bedeutung für den Klima- und Bodenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt nicht vollständig kompensiert werden, da die Bewirtschaftung vieler kleiner Flächen aufgegeben werden würde. Dies wäre ein großer Verlust, dessen Tragweite kaum abzuschätzen ist.

Statt einseitiger Befristungen oder anderer Diskriminierungen fordern die Kreisobmänner deshalb die Marktpartner der Milchviehbetriebe auf, die Betriebe bei ihrer Weiterentwicklung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung mit aller Kraft zu unterstützen, damit die Strukturen in der Milchviehhaltung bestmöglich erhalten bleiben. Diese Weiterentwicklung kann über die verstärkte Umstellung auf Laufställe, aber auch über die Kombination aus Anbindeställen mit Bewegungsmöglichkeiten, erfolgen. Verbesserungen im Sinne des Tierwohls bei der Entwicklung weg von der ganzjährigen Anbindehaltung sind auch Laufbuchten für Trockensteher oder Abkalbebereiche.