Schweine im Schweinestall.
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ASP-Vorsorge: Jetzt verstärkte Biosicherheit nachweisen!

Neues Musterdokument von TGD, LKV, BBV und Ringgemeinschaft

14.09.2022 | Wenn sich ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen ASP in der Umgebung in einer Restriktionszone wiederfindet, führt zur Vermarktung von Schweinen kein Weg mehr an der ASP-Statusuntersuchung vorbei.

Wie wir bereits informierten, können Betriebe heute kurzfristiger als zuvor an der ASP-Statusuntersuchung teilnehmen. Bereits eine 15-tägige Meldung toter Schweine einschließlich der nötigen Blutuntersuchungen reichen neben der erfolgten Betriebsinspektion aus. Ob die Betriebsinspektion seitens des Veterinäramts so kurzfristig veranlasst werden kann, bleibt dabei fraglich.

Zusätzlich müssen nach neuem Tiergesundheitsrecht (Ursprung in EU-Gesetzgebung) „verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang II DVO (EU) 2021/605“ nachgewiesen werden. Diesen Nachweis kann der Landwirt individuell seinem Veterinäramt erbringen, oder er nutzt dazu den Hygieneplan, den der TGD in Absprache mit Ringgemeinschaft, LKV und BBV entwickelt hat. Dieser wurde von der Tierseuchenabteilung des StMUVs für Bayern freigegeben und erfüllt – sofern die Bedingungen der Checklisten erfüllt sind – die gesetzlichen Vorgaben. (Den Hygieneplan können Sie unten herunterladen.)

Wichtig ist Veredelungspräsident Gerhard Stadler dabei Folgendes: „Der BBV setzt sich fortwährend dafür ein, dass sich der Dokumentationsaufwand verringert! Dass wir hier an einem so umfangreichen Schriftstück beteiligt sind, hat nur den Servicegedanken als Hintergrund: gäbe es dieses Dokument nicht, müsste sich jeder Schweinehalter im Fall der Fälle mit seinem Veterinäramt selbst um die Erstellung kümmern. Das wollten wir den Schweinehaltern abnehmen, und somit gibt es nun dieses Musterdokument, dessen Nutzung nicht verpflichtend ist!“

 

Hier können Sie das Musterdokument herunterladen (Hygieneplan "Verstärkte Biosicherheit")