Mais
© BBV

Position: Nationales Anbauverbot für Genmais 1507

Position des BBV-Präsidiums

20.03.2014 | Anlässlich der Diskussion über die Zulassung des gentechnisch veränderten Mais 1507 bekräftigt das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes seine langjährige ablehnende Haltung gegenüber dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Seit 2008 gibt es eine klare Stellungnahme der Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes, die nach intensiver fachlicher Diskussion beschlossen wurde. Die Gründe für die Haltung der Bayerischen Bauernverbandes  sind nach wie vor gültig: Dies sind zum einen zu viele ungeklärte Risiken, insbesondere durch die bestehende verschuldensunabhängige Haftung der Landwirte. Zum anderen spricht sich nach wie vor die weit überwiegende Mehrheit der Verbraucher gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus.

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes musste der Rat der EU-Außenminister am 12. Februar diesen Jahres über die Zulassung des gentechnisch veränderten Mais 1507 entscheiden. Da es aber keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung des Anbaus gab, fällt die Entscheidung an die EU-Kommission zurück. Aufgrund der Verfahrensregeln ist nun eine Anbauzulassung durch die EU-Kommission zu erwarten.

Parallel dazu wird auf europäischer Ebene aktuell wieder diskutiert, eine so genannte „opt-out-Regelung“ einzuführen. Diese würde den EU-Staaten die Möglichkeit einräumen, nationale Anbauverbote für von der EU zum Anbau zugelassene GVO-Pflanzen zu erlassen. Diese Regelung hätte eine ähnliche Wirkung, wie die 2009 geforderte und umgesetzte Schutzklausel bei Mon 810. Die Vorteile der „opt-out-Regelung“ gegenüber der Schutzklausel sind mehr Rechtssicherheit und mehr Möglichkeiten bei der Verbotsbegründung. Da mit Großbritannien mindestens einer der EU-Staaten, die so eine Regelung bisher blockiert hatten, offenbar seine Meinung geändert hat, bestehe reale Chancen für einen Beschluss zur Einführung der opt-out-Regelung.

Wie der EU-Rat im Februar gezeigt hat, ist derzeit keine EU-weite Einigung gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu erreichen. Daher fordert das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes die Einführung einer opt-out-Regelung auf EU Ebene sowie auf dieser Basis dann ein nationales Anbauverbot für den gentechnisch veränderten Mais 1507.