Ökolandbau in Bayern - Hand im Getreidefeld
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Aufschub für neue EU-Öko-Verordnung?

Wegen Corona-Krise Beratungen erheblich erschwert

06.05.2020 | Eigentlich soll die neue EU-Öko-Verordnung am 1.1.2021 in Kraft treten.

Der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament Martin Häusling von den GRÜNEN sowie die Öko-Verbände IFOAM und BÖLW haben sich für eine Verschiebung ausgesprochen, weil die Beratungen zum Ausführungsrecht aufgrund der Covid 19-Krise nicht in der nötigen Gründlichkeit und Intensität möglich seien.

Auch DBV und BBV halten eine Verschiebung für sinnvoll, zumal wichtige Rechtsakte insbesondere zum Öko-Kontroll- und -Importrecht noch lange nicht fertig beraten sind. Der Zeitplan wäre schon ohne die jetzige Ausnahmesituation kaum umsetzbar gewesen, nun erscheint er nicht mehr zu schaffen. Bei einer Verschiebung des Geltungsbeginns beispielsweise um ein Jahr wäre auch keine Regelungslücke zu befürchten, da die bisherige EU-Öko-Verordnung weiterhin angewandt würde.

Die zusätzliche Zeit könnte genutzt werden, um eine Lösung zum Thema Umstellungsgetreide zu finden. Denn laut der neuen EU-Öko-Verordnung ist ab 2021 kein U-Getreide mehr in Mischfutter erlaubt. Der BBV befürwortet den Einsatz von U-Ware im Öko-Mischfutter und drängt auf eine rechtssichere Lösung, dies zu ermöglichen.