Biogasanlage in Bayern
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EU-Vorschlag gefährdet Energie aus Biomasse

BBV: Erlösobergrenze muss Sonderrolle von Bioenergieanlagen berücksichtigen

27.09.2022 | Die EU Kommission hat eine befristete Erlösobergrenze für Stromerzeuger vorgeschlagen, die Strom zu geringeren Kosten erzeugen als andere Stromproduzenten. Besonders betroffen wären Betreiber von Bioenergieanlagen. Der Bauernverband warnt vor verheerenden Folgen.

Die von der EU Kommission vorgeschlagene Erlösobergrenze betrifft „inframarginale“ Stromerzeuger. Das sind Unternehmen, die Strom zu geringeren Kosten erzeugen mit erneuerbaren Energien, Kernenergie und Braunkohle. Sie liefern diesen Strom zu Kosten ins Netz, die unter dem von den teureren „marginalen“ Erzeugern gesetzten Preisniveau liegen. Die EU schlägt vor, die Erlösobergrenze für inframarginale Erzeuger auf 18ct/kWh festzusetzen. Bis 30. September 2022 soll dies von den EU Staaten bestätigt werden.

Während Wind- und Solarenergieanlagen bei 18ct/kWh noch solide Gewinne erzielen, ist für Biogasanlagen die Stromproduktion bei einem solchen Wert wegen der vergleichsweise hohen Betriebskosten unwirtschaftlich. Biogasanlagen sind im Gegensatz zu Wind und Solar in der Lage, den Strom flexibel und bedarfsgerecht an den Markt zu bringen. Das macht Biogasstrom so wertvoll.

BBV-Generalsekretär Georg Wimmer hat sich hierzu mit Schreiben an Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt und auf die „verheerende Auswirkung auf die Energie aus Biomasse und Biogas“ hingewiesen. Der BBV fordert die Politik dringend auf, bei der Einführung eines Mechanismus zur Abschöpfung von Mehrerlösen die Sonderrolle von Bioenergieanlagen zu berücksichtigen.