Ein Radader befüllt eine Biogasanlage
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Bei der ersten Ausschreibung für Bioenergie wurde das von der Bundesnetzagentur angepeilte Volumen weit verfehlt. Um dieses Potential für die Energiewende zu nutzen, ist ein zweiter Gebotstermin nötig.

Das sind die Ergebnisse der ersten Bioenergie-Ausschreibung

Potential der Bioenergie nicht ausgeschöpft

29.09.2017 | Die erste Ausschreibung für Bioenergie-Anlagen gemäß des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) endete am 1.09.2017. Lediglich 24 Gebote mit einem Umfang von rund 28 Megawatt (MW) erhielten einen Zuschlag. Das von der Bundesnetzagentur ausgeschriebene Volumen von 122 MW wurde so weit verfehlt.

Der Landesfachausschuss Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien des Bayerischen Bauernverbandes hat in seiner Sitzung über die Ergebnisse diskutiert und nun Nachbesserungen am Ausschreibungsdesign gefordert.
Bei der ersten Ausschreibung für Bioenergie wurde das von der Bundesnetzagentur angepeilte Volumen weit verfehlt. Um dieses Potential für die Energiewende zu nutzen, ist ein zweiter Gebotstermin nötig.
 
Die Bundesnetzagentur hat vergangene Woche die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen gemäß des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) bekannt gegeben. Demnach erhielten 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von rund 28 Megawatt (MW) einen Zuschlag. Insgesamt gingen 33 Gebote ein. Das Gebotsvolumen von knapp 41 MW lag damit deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von gut 122 MW.

Zweiter Gebotstermin nötig

Das ausgeschriebene Volumen für Bioenergie wurde verfehlt, gleichzeitig sind jedoch neun Gebote u. a. nur aufgrund von Formfehlern aus dem Rennen. Der Landesfachausschuss für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien des Bayerischen Bauernverbandes setzt sich deshalb für einen zweiten Gebotstermin ein. Durch einen weiteren Gebotstermin könnten genehmigte, aber wegen Formfehlern ausgeschlossene Projekte zeitnah eine weitere Chance erhalten – andernfalls wären teilweise jahrelange Planungsarbeit und enorme Kosten für die Genehmigung vergebens gewesen. Das EEG 2017 sieht als nächsten Gebotstermin den 1. September 2018 vor.

Anschlussförderung für Bioenergie-Bestandsanlagen

Auffällig war die geringe Beteiligung von Neuanlagen, von denen nur vier Anlagen einen Zuschlag erhalten haben. Eine Besonderheit des Ausschreibungsverfahrens für Bioenergie nach EEG 2017 ist jedoch, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen können. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, entfielen 20 auf Bestandsanlagen. Voraussetzung ist, dass EEG-Förderung der jeweiligen Anlage nur noch weniger als acht Jahre gesichert ist.

Der Höchstwert für Neuanlagen in der Biomasseausschreibung lag bei 14,88 ct/kWh, für Bestandsanalgen bei 16,90 ct/kWh. Nach Bekanntgabe durch die Bundesnetzagentur beträgt der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote 14,30 ct/kWh. Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14,81 ct/kWh. Bestandsanlagen haben im Mittel einen Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh erhalten.

Eine Übersicht der berücksichtigten Gebote gibt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren wegen fehlender Voraussetzungen

Neun Gebote mit einem Gebotsvolumen von etwa 13 MW konnten nicht berücksichtigt werden. Die Gründe waren einerseits fehlenden Angaben der Bieter; anderseits erfüllten vier Anlagen, deren Genehmigungen vor 2017 erteilt wurden, die Teilnahmevoraussetzungen nicht. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasse findet erst im September 2018 statt. Das in dieser Runde nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird auf das Volumen im nächsten Jahr aufgeschlagen.