Einkaufstasche voll Gemüse
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Ab 1. Juli 2022: Neue verpackungsrechtliche Pflichten

Registrierung im Verpackungsregister LUCID erforderlich

12.04.2022 | Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten: Egal, welche Verpackungen ein Unternehmen (auch Direktvermarkter) mit seinen Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten: Egal, welche Verpackungen ein Unternehmen (auch Direktvermarkter) mit seinen Waren in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Die Registrierungspflicht beim Verpackungsregister LUCID besteht schon seit 2019 für alle Betriebe die gewerbsmäßig Verpackungen in Verkehr bringen. Das bedeutet, jeder der Verpackungen in Umlauf bringt, welche dann im Müll beim Endverbraucher oder vergleichbare Anfallstellen (z.B. Gastronomie, Kantine etc.) landen, muss für die Entsorgung aufkommen. Dafür schließt man einen Vertrag mit einem dualen Systempartner (=Systembeteiligungspflicht) ab und registriert sich beim Verpackungsregister (=Registrierungspflicht). Ausnahmen galten bisher für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen (= Mehrwegverpackungen, Transportverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen etc.) und für Serviceverpackungen.

Die Unternehmen, die ausschließlich Serviceverpackungen in Umlauf gebracht haben, mussten weder einen Vertrag mit einem dualen Systempartner abschließen noch sich bei LUCID registrieren,  wenn die Systembeteiligungspflicht der Hersteller der Verpackungen bereits übernommen - und auf der Rechnung ausgewiesen hat. Hier ein Link zu einem Erklärfilm zum weiterführenden Verständnis der grundlegenden Pflichten nach dem Verpackungsgesetz: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/systembeteiligung-registrierung

Ab 1. Juli 2022 müssen sich nun ALLE, die Verpackungen in Verkehr bringen, auch diejenigen die nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sowie ausschließlich Serviceverpackungen in Umlauf bringen, bei LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot.

Achtung: Inverkehrbringer von Serviceverpackungen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen brauchen zwar die Lucid-Registrierung, aber KEINEN eigenen Vertrag mit einem Dualen System.

Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind:

-    Transportverpackungen
-    Verkaufs und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise NICHT bei einem privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen
-    Mehrwegverpackungen
-    Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen
-    Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, etc.

Diejenigen, die bereits bei LUCID registriert sind, müssen nichts weiter tun. Für alle anderen startet der Registrierungsprozess am 5. Mai 2022. Wir empfehlen, sich frühzeitig zu registrieren, aber bis aller spätestens zum 1. Juli 2022!

Wie sieht der Registrierungsprozess ab 5. Mai aus?

Das Positive ist, dass es eine einmalige Registrierung ist – man muss also nicht wie bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen jährlich Mengenmeldungen abgeben. Es ist ein Login mit den Stammdaten zu erstellen, im weiteren 5-stufigem Registrierungsprozess werden die Verpackungsarten abgefragt (z. B. Verkaufs- und Umverpackungen, Servicerverpackungen, Mehrwegverpackungen etc.). Des Weiteren ist der Markenname bzw., falls nicht vorhanden, der Unternehmensname anzugeben. Mit einer Erklärung schließt man den Registrierungsprozess ab und muss damit keine weiteren Meldungen mehr machen.

Falls Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an Frau Waritschlager vom Generalsekretariat wenden.

Telefonnummer: 089 55873 120

E-Mail: Stephanie.Waritschlager@BayerischerBauernVerband.de

Weitere nützliche Hinweise:

Für Mitglieder des Bayerischen Bauernverbandes erhält man bei dem Dualen Systempartner Landbell AG Sonderkonditionen. Schicken Sie dafür einfach eine E-Mail mit Ihrer BBV-Mitgliedsnummer an Agrardienste@BayerischerBauernVerband.de und Sie erhalten weitere Infos.

Alle Verpackungen von Einkaufen auf dem Bauernhof sind vorlizensierte Serviceverpackungen. Wenn Sie ausschließlich diese Verpackungen verwenden, müssen Sie keinen Vertrag mit einem dualen Systempartner abschließen, aber die einmalige Registrierung bei LUCID bis zum 1. Juli 2022 ist für Sie dennoch Pflicht.  Weitere Infos zu Einkaufen auf dem Bauernhof finden Sie hier: www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com