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17.02.2012
Erneuerbare Energien
Biogas: Stichtag 28. Februar
Einsatzstofftagebuch und Umweltgutachten bei Netzbetreiber vorlegen
Bis spätestens 28. Februar jedes Jahres sind die Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet, dem Netzbetreiber alle erforderliche Daten für die Endabrechnung der diversen Boni des vergangenen Jahres zuzustellen.
Für Biomasse-/Biogasanlagen fallen darunter:
- das Einsatzstofftagebuch für die Monate Januar bis Dezember 2010 mit Angaben und Belegen über Art, Menge und Einheit sowie Herkunft der eingesetzten Stoffe
- Umweltgutachten (wenn Vergütung des Boni erfolgt)
- zum Nachweis der Erfüllung der Vorgaben des Güllebonus
- für NawaRo-Bonus, nur beim Einsatz von rein pflanzlichen Nebenprodukten
- für Inanspruchnahme des Landschaftspflegebonus
- für Inanspruchnahme des KWK-Bonus nach EEG 2009 in Verbindung mit Anlage 3 des EEG (Wärmenutzung im Sinne der Positivliste oder der Ersatz fossiler Energien)
- Meldung der Nutzwärmemenge zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres
Im Falle fehlender oder nach dem 28. Februar abgegebener Nachweise
können die entsprechenden Boni endgültig entfallen bzw. bereits
ausbezahlte Boni zurückgefordert werden.
Muster für Einsatzstofftagebücher stellen die meisten Netzbetreiber zur Verfügung. Die aktuelle Liste der zugelassenen Umweltgutachter für die Erstellung von Umweltgutachten im Bereich Erneuerbare Energien (Biogas) können Sie direkt von der Homepage der für die Zulassung zuständigen Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) herunterladen.
Die aktuelle Liste der zugelassenen Umweltgutachter für den Bereich Erneuerbare Energien (Biogas) erhalten Sie, wenn Sie im Zulassungsbereich den NACE-Code 35.11.6 eingeben (siehe Grafik). Bitte achten Sie darauf, dass Sie NACE-Codes WZ 2008 ausgewählt haben.
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