In Bayern betreiben 54 Prozent der Betriebe Landwirtschaft im Nebenerwerb. Die Nebenerwerbsbetriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der flächendeckenden Landbewirtschaftung und bilden eine unverzichtbare Säule der bayerischen Land- und Forstwirtschaft. Mit ihrer Arbeit pflegen sie die attraktive Kulturlandschaft und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Darüber hinaus bilden sie einen wichtigen Wirtschaftsfaktor insbesondere für den ländlichen Raum.
Zahlen und Fakten:
- Als Nebenerwerbsbetriebe gelten Betriebe
a) mit weniger als 0,75 Arbeitskräften
b) mit mehr als 0,75 Arbeitskräften und weniger als 1,5 Arbeitskräften, wenn das überwiegende Einkommen außerbetrieblich erzielt wird.
- Seit 1987 gibt es in Bayern mehr Nebenerwerbs- als Haupterwerbsbetriebe.
- 54 Prozent der Betriebe (rund 63.300) wirtschaftet im Nebenerwerb.
- Die Nebenerwerbsbetriebe bewirtschaften 27 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche.
- Pro Betrieb bewirtschaften sie durchschnittlich 15 Hektar.
Personen und Gremien:
Der Fachausschuss für Nebenerwerbslandwirtschaft und Einkommensquellen sowie die Arbeitsgemeinschaft Nebenerwerbslandwirtschaft, die beide aus ehrenamtlichen Bäuerinnen und Bauern aus ganz Bayern bestehen, vertreten im Bayerischen Bauernverband aktiv die Belange und Interessen der Nebenerwerbslandwirte.
Aktiv im Einsatz für die Nebenerwerbsbetriebe:
Martin Seidl, Vorsitzender der ARGE Nebenerwerb und Bernhard Weiler, Vorsitzender des Fachausschusses
Nebenerwerbslandwirtschaft und Einkommensquellen und
BBV-Bezirkspräsident Unterfranken (v.l.)
Vertreter für den Nebenerwerb auf Bezirksebene:
Oberbayern: Johann Hacklinger, Niederbayern: Alois Rosenberger, Oberpfalz: Johann Wilhelm, Oberfranken: Gerda Polster, Mittelfranken: Dieter Roth, Unterfranken: Fritz Haseloff, Schwaben: Michael Balleis
Aktivitäten:
Der Bayerische Bauernverband setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Belange der Nebenerwerbsbetriebe ein.
Aktuelle Anliegen:
- Agrardiesel: Dauerhafte Abschaffung des Selbstbehalts von 350 Euro und Absenkung der Besteuerung
- Betriebsprämie: Keine Anhebung der Untergrenze
- Auflagenwahnsinn stoppen: Kleinerzeugerregelungen ermöglichen (z. B. Ausnahmen beim EU-Hygienepaket oder von der Pflicht zur 6-monatigen Güllelagerkapazität)
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Beschreibung |
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07.05.2009
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Erklärung des Fachausschusses Nebenerwerbslandwirtschaft und Einkommensquellen vom 29. November 2008: Signale für Nebenerwerbsbetriebe setzen! |
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