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Ehrung alteingesessener Bauerngeschlechter

Der Bayerische Bauernverband bewahrt seine Traditionen. Traditionell ehrt der Bayerische Bauernverband seit über vier-zig Jahren alteingesessene Bauernge-schlechter. Geehrt wird ein Bauernge-schlecht, das seit mindestens 200 Jahren ohne Unterbrechung im männlichen oder weiblichen Stamm bzw. in der Familien-gemeinschaft auf dem gleichen Hof sitzt.
 
Viele landwirtschaftliche Familien sind stolz da-rauf, ihren Hof über Generationen erhalten und sogar ausgebaut zu haben. Bis jetzt hat der Bayerische Bauernverband mehr als 10 000 Alt-besitzurkunden ausgestellt.
 
Mit der Ausstellung der Urkunden verfolgt der Bayerische Bauernverband zwei Ziele:
· Eine gute Tradition soll bewahrt werden.
· Jungen Menschen in der Landwirtschaft soll deutlich gemacht werden, dass es sich lohnt, Besitz zu bewahren und zu erhalten.
 
Wer kann ausgezeichnet werden?
Mitglieder des Bayerischen Bauernverbandes

Wie ist der Nachweis über die besitzrechtlichen Verhältnisse zu erbringen?
Die Anerkennung als Altbesitzgeschlecht setzt einen genealogischen und einen besitz-rechtlichen Nachweis über mindestens 200 Jahre voraus. Dieser Nachweis kann aus den Matrikeln der Pfarrämter, mit staatlich und privat vorhandenen Urkunden und mit sonstigen Urkunden (z. B. Kataster, Übergabebriefe) erbracht werden. Er muss jedoch amtlich be-stätigt sein. Gerne stellen auch Kreisheimatpfleger für die Anfertigung des Nachweises ihren Rat und ihre Erfahrung zur Verfügung.
 
Wo ist der Antrag zu stellen?
Landwirtschaftliche Familien, die eine Urkunde bekommen möchten, stellen ihren Antrag bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes. Sie sollten eine Auflistung der Geschlechter dem Antrag beifügen.
 
Eintrag in die Altbesitzmatrikel
Das Altbesitzgeschlecht wird in die Altbesitzmatrikel eingetragen, die beim Generalsekre-tariat des Bayerischen Bauernverbandes geführt wird. Als Bestätigung der Eintragung in die Altbesitzmatrikel wird eine repräsentative, vom Präsidenten des Bayerischen Bauernverban-des unterschriebene Altbesitzurkunde überreicht. Dies geschieht häufig bei Versammlun-gen und Kundgebungen.

Außerdem erfolgt die Veröffentlichung im „Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt“ sowie im „Bauernkalender“ in der Ehrentafel für alteingesessene Bauerngeschlechter.


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