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Wie ist der Nachweis über die besitzrechtlichen Verhältnisse zu erbringen?
Die Anerkennung als Altbesitzgeschlecht setzt einen genealogischen und einen
besitz-rechtlichen Nachweis über mindestens 200 Jahre voraus. Dieser Nachweis
kann aus den Matrikeln der Pfarrämter, mit staatlich und privat vorhandenen Urkunden
und mit sonstigen Urkunden (z. B. Kataster, Übergabebriefe) erbracht werden. Er
muss jedoch amtlich be-stätigt sein. Gerne stellen auch Kreisheimatpfleger für
die Anfertigung des Nachweises ihren Rat und ihre Erfahrung zur Verfügung.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Landwirtschaftliche Familien, die eine Urkunde bekommen möchten, stellen ihren
Antrag bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes.
Sie sollten eine Auflistung der Geschlechter dem Antrag beifügen.
Eintrag in die Altbesitzmatrikel
Das Altbesitzgeschlecht wird in die Altbesitzmatrikel eingetragen, die beim Generalsekre-tariat
des Bayerischen Bauernverbandes geführt wird. Als Bestätigung der Eintragung in
die Altbesitzmatrikel wird eine repräsentative, vom Präsidenten des Bayerischen
Bauernverban-des unterschriebene Altbesitzurkunde überreicht. Dies geschieht häufig
bei Versammlun-gen und Kundgebungen.
Außerdem erfolgt die Veröffentlichung im „Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt“
sowie im „Bauernkalender“ in der Ehrentafel für alteingesessene Bauerngeschlechter. |