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| © G. Schönemann / pixelio.de |
Nach Auskunft des zuständigen Staatsministeriums des Innern gibt es gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen hinsichtlich des Transportes von landwirtschaftlichen Erzeugnissen während deren Erntezeit. Damit gelten die Anwendungshinweise, die das Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 25.06.2008 an seine nachgeordneten Behörden herausgegeben hat, in Bayern auch für dieses Jahr und sind zeitlich nicht befristet.
Mit diesen Anwendungshinweisen war die bisherige Systematik der Ermessensentscheidung bei der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie der
Ferienreiseverordnung gestrafft und vereinfacht worden.
Details finden Sie im Mitgliederbereich unter Recht und Soziales > Öffentliches Recht > StVO > Fahrverbot Sonn- und Feiertage.
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