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Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes forderte
denSaatguthersteller Pioneer erneut auf, den durch GVO-Spuren im
Maissaatgut entstandenen Schaden den betroffenen Betrieben vollständig
zu ersetzen.
Im Gegensatz zu einer vergleichbaren Situation vor fünf Jahren, als
ebenfalls Mais wegen GVO-Spuren umgebrochen werden musste und Pioneer
gemeinsam mit dem BBV eine schnelle und unbürokratische
Schadensabwicklung ermöglichte, lehnt Pioneer bisher jegliche
konstruktive gemeinsame Vorgehensweise ab.
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© FRIESE-1962-pixelio.de |
Der BBV forderte deshalb Pioneer auf, bis 28. Juni 2010 mittags eine verbindliche Zusage für eine außergerichtliche Entschädigung zu geben. Diese Frist ist aber ohne eine Antwort von Pioneer abgelaufen.
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Die Landwirte, die völlig unverschuldet in diese Situation geraten sind,
bleiben derzeit auf den Kosten für Umbruch und Ertragsausfälle sitzen.
Leonhard Keller, Bezirkspräsident des BBV-Bezirksverbandes Schwaben und Vorsitzender des Ausschusses für pflanzliche Erzeugung im Bayerischen Bauernverband, kritisiert im Interview im aktuellen Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt das Verhalten der Behörden und der Firma Pioneer.
Hier das Interview im Worlaut:
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Im Frühjahr 2010 ist in Bayern Maissaatgut ausgesät worden, das gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, die in Deutschland zum Anbau nicht zugelassen sind. Wie konnte es dazu kommen?
Präsident Keller:
Die Behörden in Niedersachsen haben am 09.02.2010 bei Pioneer im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle Maissaatgut-Proben gezogen und diese auf GVO unter-sucht. Die Benachrichtigung, dass in zwei Saatgutpartien GVO-Spuren gefunden worden sind, erfolgte von den Behörden nach Angaben von Pioneer aber erst am 26.04.2010. Zwischen Probenahme und Information lagen also über 10 Wochen!
Für mich ist es völlig unverständlich und inakzeptabel, dass man seitens der Behörden mit der Mitteilung des Ergebnisses so lange gewartet hat. Damit ist das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen, da zu diesem Zeitpunkt die Aussaat bereits fortgeschritten und eine vorsorgliche Rückholung des Saatguts nicht mehr möglich war. Andererseits hat Pioneer das Saatgut ohne Kenntnis des Untersuchungsbefundes oder Freigabe durch die niedersächsischen Behörden in Verkehr gebracht und damit das Problem produziert. Hätte man ordnungsgemäß gehandelt, wäre uns allen viel Ärger und vor allem Kosten erspart geblieben.
Weil wir um die hohe Bedeutung dieser Angelegenheit wissen, hat sich der Deutsche Bauernverband an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt und gefordert, die Analyse von Saatgut so weit wie möglich zeitlich vorzuziehen, so dass positiv auf GVO-Bestandteile getestete Saatgutpartien nicht mehr in Verkehr gelangen können. Herr Staatssekretär Kloos machte in seiner Antwort deutlich, dass man sich auf Ebene der Amtschefs im Januar 2010 auf eine möglichst frühe Testung des Saatguts auf GVO-Bestandteile geeinigt habe. Umso unverständlicher ist jetzt, was passiert ist.
Wie hat der Bauernverband darauf reagiert?
Präsident Keller:
Wir haben sofort alle zuständigen Behörden, Pioneer und einen betroffenen Mitgliedsbetrieb zu einem Krisengespräch nach München eingeladen. Dabei gab es für den Bauernverband ein klares Ziel: Die betreffenden Landwirte sind schadlos zu halten. Im Gespräch haben die Vertreter von Pioneer aufgrund der Zweifelhaftigkeit der Untersuchungen darum geworben, vom Umbruch abzusehen. Von den bayerischen Behörden wurde aber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass einerseits die Umbruchverfügungen für die betreffenden Flächen an die Landwirte geschickt werden und andererseits aber auch pflanzenbauliche Beratung zur Verfügung steht, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wir haben ohne Wenn und Aber verdeutlicht, dass die betroffenen Bauern am allerwenigsten Schuld hätten, diesen aber jetzt droht, auf einem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben. Weder Pioneer noch die Behörden haben aber meiner ausdrücklichen Forderung nach einer finanziellen Entschädigung der betroffenen Bauern entsprochen. Pioneer wäre gut beraten, gegenüber den schuldlosen Bauern gerade zu stehen.
Was bedeutet dies nun für den einzelnen Landwirt?
Präsident Keller:
Nach dem Krisengespräch haben wir alle betroffenen Landwirte zu Inforationsversammlungen eingeladen und diese über den aktuellen Sachstand sowie über Ihre Rechtsposition informiert.
Zunächst einmal wird der betroffene Landwirt die aufgelaufene Maissaat vernichten müssen. Wichtig ist hierbei, dass vorab Beweissicherung (z. B. Fotos) vorgenommen wird. Nur so kann der Rechtsanspruch gewahrt bleiben. Pioneer hat beschlossen, die betroffenen Flächen von Hagelschätzern aufnehmen zu lassen. Wir haben hier Pioneer aufgefordert, eine Beweissicherung mit den vereidigten Schätzern des Bayerischen Bauernverbandes vornehmen zu lassen. Dies hat Pioneer klar abgelehnt. Nicht zuletzt ist auch klar, dass eine abschließende Schadenfeststellung erst im Herbst erfolgen kann. Auch unsere Forderung an Pioneer, die betreffenden Landwirte finanziell zu entschädigen, erfolgte aber nicht.
Der Deutsche Bauernverband forderte deshalb Pioneer auf, bis 28.06.2010, mittags, eine verbindliche Zusage für eine außergerichtliche Entschädigung zu geben. Diese Frist ist aber ohne eine Antwort von Pioneer abgelaufen.
Heißt das, die Landwirte bleiben auf ihrem Schaden sitzen?
Präsident Keller:
Pioneer hat dem Bauernverband zwar wie gesagt mitgeteilt, alles dafür zu tun, die betroffenen Landwirte schadlos zu halten. Eine verbindliche schriftliche Zusage hierfür gibt es allerdings nicht.
Pioneer hat dem DBV unter anderem folgendes schriftlich mitgeteilt:
„Ich darf Ihnen nochmals versichern, dass Pioneer alles tun wird, um die unschuldig in diese missliche Situation geratenen Landwirte schadlos zu halten. Dies erfordert jedoch eine disziplinierte Vorgehensweise, um schnellstens verbesserte Rahmenbedingungen für Landwirte und Saatgutwirtschaft zu erreichen.“
Ich vermute, Pioneer glaubt mit einer fehlenden Entschädigungszusage den Druck auf die Politik erhöhen zu können, indem die schuldlosen Bauern in jahrelange, teure Rechtsstreitigkeiten gegen die Behörden hineingezogen werden. Kurzum: der Bauernverband hat vor wenigen Tagen Pioneer mitgeteilt, dass der Zeitpunkt unwiderruflich erreicht ist, wo zwischen politischer Auseinandersetzung und der kurzfristigen unbürokratischen Schadenregulierung für die Landwirte ein klarer Trennstrich gezogen werden muss. Die Bauern sind absolut schuldlos in diese Misere geraten und hier wird der Bauernverband nicht ruhen, bis diese Landwirte ordnungsgemäß entschädigt werden.
Wenn von Pioneer kein Schadensausgleich angeboten wird, sind die Landwirte gezwungen, ihre Ansprüche auf dem Rechtswege geltend zu machen. Der Bauernverband wird hierbei seine Mitglieder tatkräftig unterstützen.
Stand 29.06.2010