Aktuelles 
Aktionen 
Agrarpolitik 
Berglandwirtschaft 
Märkte & Preise 
Nebenerwerb 
Jungunternehmer 
Milch 
Qualitäts-Sicherung 
Tierhaltung 
Pflanzenbau 
Oeko-Landbau 
Gentechnik 
Umwelt 
Nachwachsende Rohstoffe 
Nachhaltigkeits-Verordnung 
Kernelemente 
Zertifizierungs-System 
Stopp und Korrekturen! 
Kritische Folgen 
  EEG - Photovoltaik 
  EEG - Biogas 
  Biokraftstoffe 
  Sonnenenergie 
Wald und Jagd 
Cross Compliance 
Recht und Soziales 
Steuern 
Dienstleistungen 
Direktvermarktung 
Mitglieder-Info 
Termine & Seminare 
Agrar-Links 
Stellenangebote 
Futterbörse 
Güllebörse 
Internetplattform Zahlungsansprüche (ZA-Börse) 
BauernHof-Check Bayern 
Mitgliederbereich
Mitglieds-Nr.:

Passwort:

 Hilfe
BBV-Links
HdbL Herrsching 
Buchstelle BBV  
bbv-Beratungsdienst 
BBV-Betriebs-beratung- und Computerdienst 
bbv-service 
bbv-LandSiedlung 
BBV Touristik 
BBV Verkehr und Technik GmbH 
Urlaub auf dem Bauernhof 
Pensionpferdehalter 
Kath.Dorf-
u.Betriebshelfer 
Landesverband
bayer. Wildhalter 
Milcherzeugerverband Bayern 
Bildung-Beratung-Bayern 
Bayern MeG 
 
Deutscher Landwirtschaftsverlag 
blv Buchverlag 
agrarheute.com 
Bayer. Landw. Wochenblatt 
dlz-agrarmagazin 
landlive.de 
 
Tag des offenen Bauernhofes 
Wetterfax/Landwetter 
Pfaffenwinkler Milchweg 
Gerechte Preise - Verbraucher-Infos 
Einkaufen auf dem Bauernhof 
ZLF 
Suche
Suchbegriff:

 Hilfe

Nachhaltigkeitsverordnung

- für Biomasse-Strom vom 23. Juli 2009,
- für Biokraftstoffe vom 30. September 2009,

    gültig für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse, die ab 1. Januar 2010 in Verkehr gebracht werden.

    Fristverschiebung auf 1.1.2011, aber keine Übergangslösung für Ware der Ernte 2010

    Die Agrar- und Umweltpolitiker der Regierungskoalition haben nicht zuletzt auch aufgrund der Intervention des Bauernverbandes beschlossen, die Fristen für das Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnungen auf den 1. Januar 2011 zu verschieben.

    Unverständlich ist aus Sicht des Bauernverbandes, dass durch die Fristverschiebung die Ernte 2010 nicht aus dem Geltungsbereich der Verordnungen ausgenommen wird. Die Verschiebung bedeutet nämlich nur, dass die Nachhaltigkeitsnachweise erst für alle ab dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe und flüssige Biomasse in Blockheizkraftwerken vorhanden sein müssen. Daher werden die Landwirte von den Ersterfassern aufgefordert werden, durch eine Selbsterklärung zu bescheinigen, dass die zur Ernte 2010 angelieferte Ware den Vorgaben der Nachhaltigkeitsverordnungen entspricht.

    Laut gesetzlichen Vorgaben sollen mindestens drei Prozent der Erzeugerbetriebe geprüft werden. Diese Prüfungen sollen von privaten Zertifizierungsstellen im Auftrag des Ersterfasser durchgeführt werden.

    Konkrete Anforderung an die Landwirte: Selbsterklärung

    Der Landwirt erklärt gegenüber dem Ersterfasser mit Hilfe einer Selbsterklärung, dass die Anforderung der Nachhaltigkeitsverordnung für die Biomasse gelieferte Biomasse eingehalten wurden. Mit Selbsterklärung nimmt der landwirtschaftliche Erzeuger zur Kenntnis, dass Auditoren von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannten Zertifizierungsstellen, auf dem Betrieb prüfen dürfen, ob die Anforderungen der §§ 4 - 7 der Nachhaltigkeitsverordnungen eingehalten werden bzw. wurden.

    Für Biomasse, die 2010 eingesetzt wird, gelten die Angaben als erfüllt, wenn nachgewiesen wird, dass die Menge vor dem 1. Januar 2010 geerntet worden ist. Bei flüssiger Biomasse, die vor dem 1. Juli 2010 eingesetzt wird, gilt die Biomasse als vor dem 1. Januar 2010 geerntet.

    Fragen und Antworten rund um die Selbsterklärung
    für landwirtschaftliche
    Erzeuger finden Sie im
    Mitgliederbereich > Nachwachsende Rohstoffe > Nachhaltigkeitsverordnung
     

    Die Kernelemente der Nachhaltigkeitsverordnungen sind:

    • keine Biomasse von
      • Flächen mit hohem Naturschutzwert, z.B. Regenwald, Naturschutzgebiete, Grünland (Natura 200-Gebiete)
      • Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, z.B. Feuchtgebiete, Wälder
      • Torfmooren
    Referenzzeitpunkt für die Beurteilung der Anforderungen ist der 1. Januar 2008
    • Treibhauseinsparung von zunächst mindestens 35%
      • mindestens 35% weniger CO2 freisetzen als fossile Öle; Vergleich bezieht sich auf die gesamte Herstellungs- und Lieferkette
      • bestehende Ölmühlen müssen den Wert ab 2013 erfüllen (Ausnahme: EEG-NaWaRo-Bonus)
      • Wert erhöht sich ab 2017 auf 60% (Altanlagen 50%)
    • Berechnung anhand von
      • Messungen oder
      • Standardwerten (typische Emissionen)
    • Einhaltung der Cross Compliance, aber nur in der Europäischen Union
    • Sicherstellung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch Zertifizierungssysteme:
      • Anerkennungsbehörde für Zertifizierungssysteme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft

     Zurück  Seitenanfang   
    © Bayerischer BauernVerband