Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungen des Bildungswerkes des Bayerischen Bauernverbandes sind grundsätzlich für jedermann zugänglich.
Sie dienen ausschließlich dem Zweck der Fortbildung. Das Feilbieten bzw. der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ist nicht gestattet.
Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Kursen des Bildungswerkes des Bayerischen Bau-ernverbandes erfolgt bei der Ortsbäuerin, dem Ortsobmann oder der zuständigen Geschäfts-stelle des Bayerischen Bauernverbandes (persönlich, per Telefon, Fax oder E-Mail), ent-sprechend der Angabe. Falls nicht eigens angegeben, ist keine Anmeldung notwendig. Die Kursgebühren werden von der Geschäftsstelle festgelegt und veröffentlicht. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge verbucht. Haben die Teilnehmer einen Kurs belegt, sind sie zur rechtzeitigen Zahlung der Kursgebühren verpflichtet. Durch die Anmeldung zu einer Maß-nahme erkennen die Teilnehmer die Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes des Baye-rischen Bauernverbandes an. Die Anmeldung sollte, wenn nicht anders angegeben, spätes-tens sieben Tage vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Bezahlung
Die Gebühren bezahlen die Teilnehmer für die gesamte Maßnahme, wenn nicht separat ge-regelt, vor Ort zu Beginn der Veranstaltung an den anwesenden Vertreter des Bildungswer-kes des Bayerischen Bauernverbandes. Materialkosten, z. B. bei Werkkursen, werden von den Kursleitern nach Anfall direkt verrechnet. Teilzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Gebührenordnung
Im Allgemeinen sind für Kurse und Seminare Mindestteilnehmerzahlen festgelegt. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können Teilnehmergebühren neu kalkuliert werden bzw. kann die Maßnahme abgesagt werden. Tritt einer dieser Umstände ein, werden die Teil-nehmer über die Veränderung informiert. Im Falle einer Gebührenerhöhung ist der Teilnehmer binnen drei Tagen nach Erhalt der Mitteilung zur Kündigung berechtigt.
Leistungsumfang und Lehrpläne
Was die Teilnehmer von den Veranstaltungen des Bildungswerkes des Bayerischen Bauern-verbandes inhaltlich erwarten dürfen, ergibt sich aus der Inhaltsbeschreibung der Veranstal-tung im Programm. Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes behält sich vor, Lehrpläne aus notwendigen Gründen zu verändern. Die angemeldeten Teilnehmer werden über diesen Umstand rechtzeitig informiert. Bei Seminaren und mehrgliedrigen Veranstal-tungen erhalten die Teilnehmer auf Wunsch Teilnahmebestätigungen.
Absage von Kursen
Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes behält sich vor, aus notwendigen Grün-den Kurse zu verlegen oder abzusagen. Die eingezahlten Teilnehmergebühren werden in vol-ler Höhe zurückbezahlt. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer sind jedoch ausge-schlossen. Sind keine anderen Fristen angegeben, ist es möglich, dass der Teilnehmer seine Teilnahme sieben Tage vor Beginn der Maßnahme kündigt und dann die Teilnehmergebühr in vollem Umfang ausbezahlt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Kursgebühr nicht mehr zurückbezahlt werden.
Haftungsausschluss
Die Haftung des Bildungswerkes des Bayerischen Bauernverbandes für Sach- und Vermö-gensschäden der Teilnehmer an den vom Bildungswerk organisierten Veranstaltungen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftung für die Garderobe der Teilnehmer während einer Veranstaltung besteht nicht.
Reiseveranstaltungen
Bei allen Reiseveranstaltungen ist das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes nicht Reiseveranstalter. Das Bildungswerk kann lediglich als Vermittler auftreten.
Urheberschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen werden die Teilnehmer darauf hingewiesen, dass Fotografie-ren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet sind. Lehrma-terial darf ohne Genehmigung des Bildungswerkes des Bayerischen Bauernverbandes auf keine Weise vervielfältigt werden.
Datenschutz
Persönliche Angaben von Teilnehmern und Dozenten unterliegen den Bestimmungen des Da-tenschutzgesetzes. Durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular stimmen die Teilnehmer der Verarbeitung der Daten zu.
Gültigkeit
Sollten Bestimmungen des Vertragswerkes ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abma-chungen sind nur in schriftlicher Form gültig.