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01.02.2012 Qualitätssicherung

Offene Stalltür und Qualität & Sicherheit

Teilnahme an den Programmen

Um an den Programmen teilnehmen zu können, müssen die Landwirte Folgendes abgeben:
  • die "Verpflichtungs- und Abtretungserklärung Offene Stalltür" beim Bayerischen Bauernverband und
  • die "Teilnahme- und Vollmachtserklärung für das QS-System" bei der Landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB).
Das Formular "Verpflichtungs- und Abtretungserklärung" enthält auch die Teilnahmebedingungen "Offene Stalltür".
 
Gleichzeitige Anmeldung hat Vorteile
Wir empfehlen Ihnen, die beiden Erklärungen zeitgleich abzugeben, weil sie dann mit nur einer Kontrolle die Zertifizierung und damit Lieferberechtigung sowohl für das Programm "Geprüfte Qualität - Bayern" als auch für das QS-System bekommen können.
 
Sie werden von der LQB schriftlich über das Ergebnis der Zertifizierung und den Beginn der Lieferberechtigung informiert. Darüber hinaus haben Sie über einen individuellen Zugang zur Qualifood-Datenbank jederzeit Zugriff auf die relevanten Informationen. Um die Kontrollkosten für Betriebe mit mehreren Produktionsbereichen möglichst gering zu halten, hat die LQB das jeweils beauftragte Kontroll- und Zertifizierungsunternehmen aufgefordert, Kombi-Kontrollen durchzuführen. Aufgrund der staatlichen Förderung der Kontrollen für das Programm Geprüfte Qualität – Bayern und die Organisation der Kombi-Kontrollen sind die Kontrollkosten für bayerische landwirtschaftliche Betriebe so niedrig wie sonst nirgends in Deutschland.
 
Thema
Downloaddatei
KB
Anmeldeunterlagen Offene Stalltür
130
Teilnahmeerklärung QS-Pflanzenbau 
195
Teilnahmeerklärung QS-Tier 
105

Landwirte, die gewerblichen, kommunalen oder industriellen Klärschlamm auf ihre Betriebsflächen ausbringen oder aus fremden und Gemeinschaftsbiogasanlagen Substrat ausbringen, können nicht am Programm "Offene Stalltür" teilnehmen, aber am deutschen QS-System, weil dort kein Klärschlamm- oder Substratausbringungsverbot besteht. Diese Landwirte geben gegenüber der LQB GmbH die Teilnahmeerklärung für QS ab. Eine Lieferberechtigung für "Geprüfte Qualität – Bayern" kann damit allerdings nicht gewährt werden.
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