Termine und Seminare
Donnerstag 17. Mai 2012
Main-Spessart | Gräfendorf
Tag des offenen Hofes bei Fischgut Seewiese in Gräfendorf
Bei Führungen wird den Verbrauchern der Betrieb [weiter...]
Freitag 18. Mai 2012
Bad Tölz-Wolfratshausen | Wackersberg | Oberfischbach
Schöne Stunden erleben - Kräuterwanderung, Herstellen von Milchkosmetik, Schlemmen am Wildkräuter-Buffet
Die Teilnehmer lernen bei der Wanderung die [weiter...]
Sonntag 20. Mai 2012
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | Mkt. Baudenbach
Tag des offenen Dorfes - Betriebserkundungen
Bei informativen Führungen auf den verschiedenen [weiter...]
01.02.2012 Erklärung des Präsidiums

Weiterentwicklung in der Nutztierhaltung

Mit Maß und Ziel

In der von Bundesministerin Aigner am 19. Januar vorgestellten Charta für Landwirtschaft und Verbraucher wird die Weiterentwicklung von Tierschutz und Tierwohl in der Nutztierhaltung als eines von fünf zentralen Handlungsfeldern benannt. Konkret ist unter anderem die Änderung des Tierschutzgesetzes vorgesehen.
Am 19. Januar hat Bundesministerin Ilse Aigner die Charta für Landwirtschaft und Verbraucher vorgestellt.
© BMELV
Die Landwirtschaft ist eine dynamische Branche, die sich beständig weiterentwickelt. In der Nutztierhaltung haben die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte gerade auch für die Tiere erhebliche Verbesserungen mit sich gebracht. Moderne Ställe bieten mehr Licht, mehr Platz und besseres Klima als in den vermeintlichen „guten, alten Zeiten“. Auch Hygiene und Sicherheit in der Lebensmittelerzeugung wurden erheblich ausgebaut. Den Prozess einer kontinuierlichen und nachhaltigen Weiterentwicklung in der Nutztierhaltung tragen die Bauernfamilien weiterhin aktiv mit. Schließlich können sie nur mit gesunden Tieren, die sich wohlfühlen, hochwertige Lebensmittel erzeugen.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes erwartet jedoch, dass an die Fragen zu konkreten Weiterentwicklungen in der Tierhaltung sachlich und differenziert herangegangen wird. Insbesondere folgende Aspekte gilt es zu berücksichtigen:
  • Wissenschaft als Basis
    Die Bewertung sowohl der gegenwärtigen Tierhaltung als auch möglicher Weiterentwicklungen muss auf einer soliden, wissenschaftlich abgesicherten Basis erfolgen.

  • Praxisreife als Voraussetzung
    Weiterentwicklungen können erst dann branchenweit umgesetzt werden, wenn sie Praxisreife erreicht haben. Dies gilt gerade auch bei den Überlegungen zum Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe, zum Beispiel den Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration.     

  • Zielkonflikte abwägen
    Mögliche Wirkungen auf andere sowohl wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Ziele müssen mitbewertet und unter eine Gesamtabwägung gestellt werden. Es gilt zum Beispiel zu beachten, dass haltungsformbedingte Kontaktmöglichkeiten zu Exkrementen optimale Hygiene sowie Gesundheitsschutz erschweren können. Auch verschiedene Facetten des Tierschutzes sind zum Teil nicht oder schwer miteinander vereinbar. So wurde mit der Entwicklung hin zu Laufställen in der Milchviehhaltung mehr Bewegungsfreiheit für die Tiere erreicht. Gleichzeitig hat damit aber das Enthornen zum Menschen- und Tierschutz an Bedeutung gewonnen.

  • Ökonomie und Wettbewerb beachten
    Überlegungen zu Weiterentwicklungen müssen gerade auch mit Blick auf Ökonomie- und Wettbewerbsaspekte zu Ende gedacht werden. Aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb der EU müssen Änderungen des gesetzlichen Rahmens EU-weit angepackt werden. Ansonsten droht eine Verdrängung der Tierhaltung in andere Länder, was ein Bärendienst für Verbraucher- und Tierschutz wäre. Gerade in Fragen des Tierkomforts können über den Markt differenzierte Angebote gesetzt werden, bei denen sich aber höhere Kosten in der Erzeugung auch in höheren Produktpreisen widerspiegeln müssen.
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