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12.06.2012
Position
Alternativen zur Ferkelkastration noch nicht praxis- und marktreif
Erklärung des BBV-Präsidiums
Am 23. Mai 2012 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Novelle zum Tierschutzgesetz beschlossen. Ab Juli beginnen die Beratungen in Bundesrat und Bundestag zu dem Gesetzentwurf. Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes sieht insbesondere den Plan, die betäubungslose Ferkelkastration zum 1. Januar 2017 zu verbieten, mit großer Sorge.
Der Bauernverband hat sich bereits in der Düsseldorfer Erklärung 2008 dazu bekannt, Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu finden. Mit der schmerzstillenden Spritze, die seit 2011 k.o.-Kriterium im QS-System ist, wurde schon ein konkreter Schritt umgesetzt. Auf EU-Ebene haben sich darüber hinaus Verbände aus der gesamten Wertschöpfungskette vorgenommen, 2018 aus der betäubungslosen Ferkelkastration auszusteigen, wenn entsprechende sachgerechte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gehört aus Sicht des BBV auch, dass neben der Ebermast ein zweiter ökonomisch tragbarer Alternativweg gefunden wird. Dies ist gerade für kleiner strukturierte Regionen und spezielle Vermarktungswege unverzichtbar.
Gerade aufgrund dieser ernsthaften und konkreten Anstrengungen der gesamten Wertschöpfungskette hat der Bayerische Bauernverband kein Verständnis für die aktuelle politische Initiative. Daher lehnt er es ab, politisch jetzt einen unverrückbaren Ausstiegstermin für die betäubungslose Ferkelkastration festzulegen, ohne dass die diskutierten Alternativen praxis- und marktreif sind. Das Szenario ist vergleichbar mit einer Brücke, die für den Verkehr freigegeben wird, obwohl sie noch nicht bis zum anderen Ufer reicht.
Außerdem kann der Bayerische Bauernverband nicht nachvollziehen, warum in der Novelle vorgeschlagen wird, ein zusätzliches betriebliches Eigenkontrollsystem für Tierhalter einzuführen. Betriebliche Eigenkontrolle ist ein fester Bestandteil von Qualitätssicherungssystemen, an denen zum Beispiel über 90 Prozent der Schweinehalter teilnehmen. Zudem würden gesetzliche Tierschutzvorgaben im Rahmen von Cross-Compliance-Kontrollen auf den Betrieben geprüft. Es ist zu befürchten, dass mit dem im Gesetzentwurf geplanten Ansatz lediglich neue, unnötige Bürokratie auf die Tierhalter zukommt.
Der Bayerische Bauernverband setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass der Schenkelbrand bei Pferden als Form der Tierkennzeichnung neben der Kennzeichnung mittels Transponderchip erhalten bleibt. Nach einem Gutachten im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein belastet auch das Einsetzen des Transponderchips die Pferde. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Heißbrand als dauerhafte Kennzeichnungsmethode der Transponderimplantation überlegen sei.
Der Bayerische Bauernverband betont, dass die Landwirtschaft offen für Weiterentwicklungen in der Tierhaltung ist. Jedoch müssen sie wissenschaftsbasiert entwickelt werden sowie praxis- und marktreif sein. Dies beinhaltet, dass Ökonomie und Wettbewerb mitberücksichtigt werden und in einem gesamtheitlichen Denkansatz auch mögliche Zielkonflikte beleuchtet und bewertet werden.
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