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31.01.2012
Position des Präsidiums
Auch Nebenerwerbslandwirtschaft stärken!
Erklärung des Präsidiums des Bayerischen Bauernverband
In Bayern wirtschaften 63.000 Bäuerinnen und Bauern im Nebenerwerb. Damit nutzen mehr als die Hälfte aller Bauernfamilien in Bayern diese spezielle Organisationsform land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, bei der außerlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeiten oder Urlaub auf dem Bauernhof oder Direktvermarktung oder Erzeugung von regenerativen Energien mit klassischer Landbewirtschaftung kombiniert werden.
Die Nebenerwerbsbetriebe und Haupterwerbsbetriebe stellen das Rückgrat der bayerischen Land- und Forstwirtschaft dar. Ohne die Arbeit der dahinter stehenden Bauernfamilien wäre der Erhalt der attraktiven bayerischen Kulturlandschaft nicht möglich. Beide betriebliche Organisationsformen erzielen Wertschöpfung für ihre Familien und sind Aktivposten im ländlichen Raum. Hinter beiden betrieblichen Organisationsformen stehen vielseitige und innovative Unternehmer, die Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen.
Die Mitglieder des Landesfachausschusses für Nebenerwerbslandwirtschaft und Einkommensquellen haben sich Ende 2011 ausführlich mit den spezifischen Anliegen für Nebenerwerbsbetriebe befasst und einen Forderungskatalog zu wichtigen agrarpolitischen Themen erarbeitet.
Die Mitglieder des Präsidiums unterstützen die nachfolgenden Forderungen und fordern die Politik in München, Berlin und Brüssel auf, diese zu berücksichtigen:
- Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013
Für eine starke GAP mit einer soliden und verlässlichen Finanzierung
Die Aufrechterhaltung einer starken 1. und 2. Säule mit einer angemessenen Finanzierung ist speziell für Nebenerwerbsbetriebe von enormer Bedeutung, damit sie ihre vielfältigen Aufgaben von der Nahrungsmittelversorgung über den Klimaschutz bis zum Erhalt der Kulturlandschaft erfüllen können. Die Nebenerwerbslandwirte brauchen Verlässlichkeit und Planbarkeit für ihre langfristig ausgelegten betrieblichen Entscheidungen. Die staatlichen Zuwendungen am landwirtschaftlichen Einkommen machen bei den Nebenerwerbslandwirten einen sehr hohen Anteil aus.
Nebenerwerbslandwirte als aktive Landwirte berücksichtigen
Auch künftig sind Direktzahlungen allen Landwirten zu gewähren, die eine bodengebundene Tätigkeit ausführen. Die Definition von „aktiven Landwirten“, wie sie die EU-Kommission plant, hätte zur Folge, dass mehr als die Hälfte der Betriebe einen Nachweis über ihre Einkommensverhältnisse, genauer ihrer nicht-landwirtschaftlichen Umsätze, einreichen müssten. Die Papierflut steigt, anstatt zu sinken. Gerade Nebenerwerbsbetriebe und Betriebe mit Einkommenskombinationen wie Bioenergie oder Urlaub auf dem Bauernhof könnten künftig aus der Förderung fallen. Dazu darf es auf keinen Fall kommen. Dies hätte enorme Auswirkungen auf die Agrarstruktur und die flächendeckende Landbewirtschaftung in Bayern.
Bürokratieabbau anpacken
EU-weit erfüllen die Landwirte bereits jetzt 2.680 Anforderungen und 590 Standards, alleine um Direktzahlungen zu erhalten. Gerade für die kleinen und Nebenerwerbsbetriebe ist die enorme Auflagendichte oft nicht mehr zu überblicken. Die immer höher werdenden Standards und Auflagen führen zu Mehrkosten, die die Betriebe nicht selten zur Aufgabe zwingen. Die kleinen und Nebenerwerbsbetriebe brauchen dringend spürbare Entlastungen, z. B. über praxisgerechte Kleinerzeugerregelungen, durch für diese Bauernhöfe wirksame Toleranzgrenzen und Bagatellgrenzen.
Für eine nachhaltige GAP
Die Landwirte stehen zum Umwelt- und Naturschutz und erbringen auf jedem dritten Hektar in Bayern zusätzliche, freiwillige Umweltleistungen. Dieser eingeschlagene Weg von regional ausgestalteten, kofinanzierten Programmen für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen über die 2. Säule muss konsequent fortgeführt werden. Die geplante Ausgestaltung des „Greenings“ in der 1. Säule der EU-Agrarpolitik wird dagegen abgelehnt. Die drei vorgesehenen Pflichtmaßnahmen sind viel zu bürokratisch, starr und unflexibel und werfen gerade für kleine und Nebenerwerbsbetriebe enorme Probleme in der Umsetzung auf. Vielmehr muss beim Greening gelten: Umsetzbare Maßnahmen, Wahlmöglichkeiten und mehr Flexibilität.
Agrarmärkte: Sicherheitsnetz gestalten sowie Marktposition der Landwirte stärken
Zum Ausgleich von extremen Marktschwankungen ist auch weiterhin ein funktionierendes Sicherheitsnetz notwendig. Dazu gehören Instrumente wie die Intervention oder die private Lagerhaltung in Krisenzeiten. Darüber hinaus muss die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette gestärkt werden, gegebenenfalls durch eine Änderung des Wettbewerbsrechts.
- Benachteiligte Gebiete und Berggebiete – flächendeckende Landbewirtschaftung sichern
Die Unterstützung der Betriebe, die in naturräumlich benachteiligten Gebieten die erschwerte Landbewirtschaftung flächendeckend sichern, muss gestärkt werden. Die Förderung der benachteiligten Gebiete und der Berggebiete muss weiterhin kofinanziert in der 2. Säule der EU-Agrarpolitik bleiben. Bei der Diskussion um die Neuabgrenzung der Gebietskulisse muss das in Deutschland seit über zwei Jahrzehnten bewährte, objektive Indexsystem aufrechterhalten bleiben. Hier steht die flächendeckende Landbewirtschaftung und die bayerische Kulturlandschaft auf dem Spiel.
- Internationale Handelspolitik – faire Regeln im Interesse von Bauern und Verbraucher bei WTO und bilateralen Handelsabkommen nötig
Die Auswirkungen völlig liberaler Regeln auf den internationalen Finanzmärkten müssen der Politik eine Lehre sein. Ein Mindestmaß an Außenschutz muss für die Landwirte und vor allem auch für die Verbraucher bei Lebensmitteln bei WTO-Verhandlungen und bei bilateralen Handelsabkommen wie aktuell mit den Mercosur-Staaten sichergestellt werden. In die handelsrechtlichen Regelwerke müssen Standards im Tier-, Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz eingehen.
- Steuerpolitik
Keine zusätzliche Belastung bei der Grundsteuer
Für die Nebenerwerbslandwirte darf es keine höhere Belastung bei der Grundsteuer geben. Bei der Bewertung muss die Orientierung nach der Ertragsfähigkeit gelten. Die besonderen Belange der Nebenerwerbsbetriebe (z. B. nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Gebäude) müssen bei der Ausgestaltung der Grundsteuer besondere Berücksichtigung finden.
Pauschalierungsmöglichkeiten erhalten
Die Pauschalierungsmöglichkeiten nach dem § 13 a EStG bei der Gewinnermittlung und bei der Umsatzsteuer müssen unbedingt aufrechterhalten bleiben. Für die kleinen und Nebenerwerbsbetriebe stellen diese Verfahren wesentliche bürokratische Erleichterungen dar. Die Umsatzsteuerpauschalierung wird durch Erlasse der Finanzverwaltung mehr und mehr ausgehöhlt.
Risikomanagement – Risikoausgleichsrücklage rasch und rückwirkend einführen
Landwirten muss aufgrund der stärkeren und kurzfristigen Marktschwankungen die steuerliche Möglichkeit eingeräumt werden, eine Rücklage als Risikoausgleich zu bilden.
- Sozialpolitik
Landwirtschaftliche Unfallversicherung – Höhe der Bundesmittel mindestens fortführen
Die Bundesmittel sind langfristig über 2011 hinaus im Umfang von mindestens 200 Mio. Euro fortzuführen. Für die Einrichtung des LSV-Bundesträgers im Jahre 2013 und die damit verbundene Vereinheitlichung der LUV-Beitragsmaßstäbe ist die Beibehaltung der Bundesmittelhöhe besonders wichtig, um zu erwartende Beitragsverwerfungen abzumildern.
Bäuerinnenversicherung
Die eigenständige Versicherungspflicht der Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten ist zu modifizieren. Die in der derzeit geltenden Form zu starre Versicherungspflicht muss wesentlich stärker an dem individuellen Sicherungsbedürfnis der einzelnen Ehefrau ausgerichtet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die vormalige Befreiungsmöglichkeit des § 85Abs. 3 b) ALG wieder einzuführen.
- Schutz des Eigentums – die Basis für nachhaltige bäuerliche Land- und Forstwirtschaft sicherstellen
Ein umfassender Schutz des Eigentums ist für die Land- und Forstwirtschaft von existenzieller Bedeutung. Dies gilt in besonderem Maße für die kleinstrukturierte bayerische Agrarwirtschaft mit ihren bäuerlichen Familienbetrieben. Die unmittelbare Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlichen Eigentums, aber auch die unzähligen Beschränkungen und Reglementierungen haben ein Ausmaß angenommen, das vielen Betrieben kaum mehr eine existenzsichernde Bewirtschaftung ermöglicht. Seit 1970 haben die Bauern über 500.000 Hektar Nutzfläche verloren. Der Landfraß muss gestoppt werden. Die Gesetzgebung muss die Basis für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sicherstellen, die Eigentum schützt, Eigenverantwortung stärkt und die freiwillige Kooperation absolut in den Vordergrund stellt.
- Tierschutz – mit Augenmaß und Vernunft handeln!
Beim täglichen Umgang der Bäuerinnen und Bauern mit ihren Tieren steht immer deren Wohlergehen im Vordergrund. Sie gehen verantwortungsvoll mit ihren Tieren um. Eigenverantwortung muss auch beim Tierschutz Vorrang vor überzogener Reglementierung stehen. Auch hier sind die Belange der kleinen und Nebenerwerbslandwirte besonders zu berücksichtigen.
- Bildung und Beratung – Angebote für Nebenerwerbslandwirte ausbauen
Die Nebenerwerbslandwirte brauchen ein Angebot an maßgeschneiderten Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogrammen. Auch die landwirtschaftliche Beratung sollte sich künftig noch mehr auf die speziellen Bedürfnisse der Nebenerwerbslandwirte einstellen. Landwirtschaftsverwaltung, Verbände und landwirtschaftsnahe Organisationen sind hier gleichermaßen gefordert.
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