Termine und Seminare
21.12.2011
Position der ARGE Landjugend
Ja zur Junglandwirteförderung
Landjugend begrüßt Förderung des landwirtschaftlichen Nachwuchses
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Landjugend im Bayerischen Bauernverband
Die Junglandwirteförderung muss nach Ansicht der bayerischen Landjugend ein fester Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 sein. „Wir sehen diese Förderung als zusätzlichen Anstoß, dass junge Landwirtinnen und Landwirte in der Betriebsführung Verantwortung übernehmen. Aus diesem Grund wäre eine Senkung des Höchstalters für die Empfänger dieser Förderung auf 35 Jahre sinnvoll“, so Ludwig Raßhofer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Landjugend im Bayerischen Bauernverband (ARGE). Die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland unterstützen damit gut ausgebildete Nachwuchskräfte in der Landwirtschaft bei der Betriebsübernahme.
Kommission stärkt Junglandwirte
Die EU-Kommission sieht in ihren aktuellen Vorschlägen zur EU-Agrarpolitik von 2014 bis 2020 eine Förderpflicht der Mitgliedstaaten für Junglandwirte vor. Diese dürfen höchstens 40 Jahre alt sein, seit maximal fünf Jahren ihren Betrieb leiten und müssen eine landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen. Junglandwirte sollen bei der künftigen Grundprämie aus EU-Direktzahlungen einen Zuschlag von 25 Prozent in der Regel für die ersten 25 Hektar erhalten. In Mitgliedstaaten mit durchschnittlich größeren Betrieben, wie dies zum Beispiel in Deutschland der Fall ist, können diese Verhältnisse berücksichtigt werden. Der Zuschlag pro Hektar gilt für fünf Jahre und wäre in Deutschland auf maximal 46 Hektar pro Betrieb erweitert. Die Bundesrepublik müsste für diesen Zeitraum lediglich zwei Prozent der nationalen Direktzahlungen bereitstellen. Die ARGE fordert, diese Fördermaßnahme unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand umzusetzen, auch im Hinblick auf rechtliche Betriebsformen wie GbRs.
Die EU-Kommission sieht in ihren aktuellen Vorschlägen zur EU-Agrarpolitik von 2014 bis 2020 eine Förderpflicht der Mitgliedstaaten für Junglandwirte vor. Diese dürfen höchstens 40 Jahre alt sein, seit maximal fünf Jahren ihren Betrieb leiten und müssen eine landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen. Junglandwirte sollen bei der künftigen Grundprämie aus EU-Direktzahlungen einen Zuschlag von 25 Prozent in der Regel für die ersten 25 Hektar erhalten. In Mitgliedstaaten mit durchschnittlich größeren Betrieben, wie dies zum Beispiel in Deutschland der Fall ist, können diese Verhältnisse berücksichtigt werden. Der Zuschlag pro Hektar gilt für fünf Jahre und wäre in Deutschland auf maximal 46 Hektar pro Betrieb erweitert. Die Bundesrepublik müsste für diesen Zeitraum lediglich zwei Prozent der nationalen Direktzahlungen bereitstellen. Die ARGE fordert, diese Fördermaßnahme unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand umzusetzen, auch im Hinblick auf rechtliche Betriebsformen wie GbRs.
Das Wohl des Berufsnachwuchses im Fokus
Junge Landwirtinnen und Landwirte müssen diese Zusatzförderung vor allem als eine Investition in die Betriebsleiter-Persönlichkeit verstehen. Die ARGE empfiehlt, die Fördersumme in einer beruflichen Weiterbildung, beispielsweise in den Besuch eines Grundkurses oder von Betriebsleiter-Seminaren (bus-Unternehmertrainings), anzulegen. Auch die Mehrkosten für den Erwerb landwirtschaftlicher Führerscheine könnten dadurch zum Beispiel kompensiert werden. Die Junglandwirteförderung ist nur ein Baustein beim Aufbau einer betrieblichen Existenz. Sie ist für die ARGE allerdings ein wichtiges Signal, den Fokus in der EU-Agrarpolitik auf den Berufsnachwuchs zu richten.
Ludwig Raßhofer
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Junge Landwirtinnen und Landwirte müssen diese Zusatzförderung vor allem als eine Investition in die Betriebsleiter-Persönlichkeit verstehen. Die ARGE empfiehlt, die Fördersumme in einer beruflichen Weiterbildung, beispielsweise in den Besuch eines Grundkurses oder von Betriebsleiter-Seminaren (bus-Unternehmertrainings), anzulegen. Auch die Mehrkosten für den Erwerb landwirtschaftlicher Führerscheine könnten dadurch zum Beispiel kompensiert werden. Die Junglandwirteförderung ist nur ein Baustein beim Aufbau einer betrieblichen Existenz. Sie ist für die ARGE allerdings ein wichtiges Signal, den Fokus in der EU-Agrarpolitik auf den Berufsnachwuchs zu richten.
Ludwig Raßhofer
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
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