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20.04.2012
Position
Auswinterungsschäden in Bayern
Erklärung der Präsidentenkonferenz
Die Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes geht davon aus, dass in Franken sowie den bayerischen Mittelgebirgslagen aufgrund der Fröste im Februar diesen Jahres über 70.000 Hektar Wintergetreide und -raps umgebrochen wurden.
Teilweise mussten Landwirte bis zu 100 Prozent ihrer Bestände umbrechen und neu einsäen. Dies ist für die Betriebe mit erheblichen Kosten durch den Neukauf von Saatgut, dem zusätzlichen Maschinen- und Arbeitseinsatz sowie erneute Pflanzenschutzmittel- und Düngeanwendungen verbunden. Durch die ausgebliebenen und damit viel zu geringen Niederschläge sowie die Wechselfröste im März und April 2012 hat sich die Bestandsentwicklung der geschwächten Winterungen und der Neuansaaten in den genannten Regionen weiter verschlechtert, was zu zusätzlichen Einbußen führt.
Angesichts der finanziellen Schäden von 350 bis 500 Euro je Hektar und somit einer Schadenssumme von weit über 20 Millionen Euro fordern die Mitglieder der Präsidenkonferenz neben den von der Bayerischen Staatsregierung angekündigten Hilfestellungen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms und bei der Mehrfachantragstellung den Erhalt der Leistungen der Agrarumweltprogramme wie dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm, da hier höhere Gewalt der Ausgangspunkt für die Schwierigkeiten der betroffenen Betriebe ist, und weitergehende Unterstützungen für die betroffenen Landwirte:
Die Präsidentenkonferenz würdigt die auf Bundesebene gefundene Lösung, die den Landwirten in diesem Frühjahr durch die Witterungsextreme ausnahmsweise den legalen Einsatz von zugekauftem Konsumgetreide als Saatgut zu angemessenen finanziellen Konditionen ermöglicht. Als ein positives Signal des gemeinsamen Miteinanders von Pflanzenzüchtern und Landwirten würde die Präsidenkonferenz ein weiteres Entgegenkommen werten, wenn Landwirte, welche durch den Kauf von Z-Saatgut im Herbst bereits die volle Z-Lizenzgebühr entrichtet haben, aufgrund der Auswinterungsschäden bei erneutem Saatgutbedarf bei den Sortenschutzgebühren entlastet werden.
Für die Präsidentenkonferenz sind im Zuge des Klimawandels, aber auch im Sinne der Ernährungssicherheit und des Beitrages zur Energieproduktion die Züchtungsziele noch stärker an Extremwitterungsverhältnisse anzupassen. Um für die bayerischen Anbauregionen dem Standort und Klima angepasste Sorten aus der Arbeit der Züchter herauszuselektieren, ist weiterhin ein starkes staatliches und damit unabhängiges, neutrales Landessortenversuchswesen in Bayern unerlässlich.
Die Präsidenkonferenz hält für geboten, dass sich der bayerische Landwirtschaftsminister zeitnah ein Bild von den massiven Schäden in den betroffenen Regionen macht und dabei über konkrete Hilfsmaßnahmen mit dem Berufsstand vor Ort berät.
Angesichts der finanziellen Schäden von 350 bis 500 Euro je Hektar und somit einer Schadenssumme von weit über 20 Millionen Euro fordern die Mitglieder der Präsidenkonferenz neben den von der Bayerischen Staatsregierung angekündigten Hilfestellungen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms und bei der Mehrfachantragstellung den Erhalt der Leistungen der Agrarumweltprogramme wie dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm, da hier höhere Gewalt der Ausgangspunkt für die Schwierigkeiten der betroffenen Betriebe ist, und weitergehende Unterstützungen für die betroffenen Landwirte:
- Bayerisches Liquiditätshilfeprogramm: Eine finanzielle Unterstützung ist unerlässlich. Ein Beitrag dafür wäre ein bayerisches Liquiditätshilfeprogramm.
- Frühestmögliche Auszahlung der Betriebsprämie: Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Betriebe verschärft sich durch die extreme Witterung massiv. Bayern muss jetzt gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium bei der EU-Kommission eine frühestmögliche Auszahlung oder zumindest Abschlagszahlung bei der Betriebsprämie auf den Weg bringen.
- Steuerfreie Risikorücklage: Um die Risiken von Wetterextremen und die Preisvolatilität der Agrarmärkte abfedern zu können, muss die Politik endlich eine steuerfreie Risikorücklage einführen, um somit Rahmenbedingungen für ein eigenverantwortliches Risikomanagement zu schaffen, mit der in Krisenzeiten zur Stärkung der betrieblichen Liquidität eine steuerliche Flankierung möglich ist.
- Hilfestellung beim Mehrfachantrag: Daneben werden das bayerische Landwirtschaftsministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, den betroffenen Betrieben einfach auch die Möglichkeit zu schaffen, geschädigte Flächen bei der laufenden Mehrfachantragstellung als Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand codieren zu können.
Die Präsidentenkonferenz würdigt die auf Bundesebene gefundene Lösung, die den Landwirten in diesem Frühjahr durch die Witterungsextreme ausnahmsweise den legalen Einsatz von zugekauftem Konsumgetreide als Saatgut zu angemessenen finanziellen Konditionen ermöglicht. Als ein positives Signal des gemeinsamen Miteinanders von Pflanzenzüchtern und Landwirten würde die Präsidenkonferenz ein weiteres Entgegenkommen werten, wenn Landwirte, welche durch den Kauf von Z-Saatgut im Herbst bereits die volle Z-Lizenzgebühr entrichtet haben, aufgrund der Auswinterungsschäden bei erneutem Saatgutbedarf bei den Sortenschutzgebühren entlastet werden.
Für die Präsidentenkonferenz sind im Zuge des Klimawandels, aber auch im Sinne der Ernährungssicherheit und des Beitrages zur Energieproduktion die Züchtungsziele noch stärker an Extremwitterungsverhältnisse anzupassen. Um für die bayerischen Anbauregionen dem Standort und Klima angepasste Sorten aus der Arbeit der Züchter herauszuselektieren, ist weiterhin ein starkes staatliches und damit unabhängiges, neutrales Landessortenversuchswesen in Bayern unerlässlich.
Die Präsidenkonferenz hält für geboten, dass sich der bayerische Landwirtschaftsminister zeitnah ein Bild von den massiven Schäden in den betroffenen Regionen macht und dabei über konkrete Hilfsmaßnahmen mit dem Berufsstand vor Ort berät.
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