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24.01.2012
Gemeinsame Agrarpolitik
Erhöhte Modulation
Widerspruch einlegen?
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat anlässlich einer Klage gegen die seit 2009 erhöhte Modulation den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, die Rechtmäßigkeit dieser Modulationserhöhung zu prüfen. Eine Entscheidung hierüber ist frühestens Ende 2012 oder 2013 zu erwarten.
Hintergrund ist, dass im Jahr 2003 die europaweite Modulation für den Zeitraum der damaligen Agrarreform bis 2013 auf fünf Prozent festgesetzt war. Jedoch hat die Politik beim sogenannten Health-Check im Jahre 2008 eine Erhöhung der Modulation für 2009 von fünf auf sieben Prozent und dann bis 2012 um jeweils ein weiteres Prozent beschlossen. Daneben wurde ein Zuschlag für Betriebe eingeführt, die Direktzahlungen von über 300.000 Euro erhalten. Für diese Betriebe wurde die Kürzung um weitere vier Prozent angehoben. Von der Modulation sind Betriebe mit mehr als 5.000 Euro Betriebsprämie betroffen, in Bayern ist das etwa jeder zweite Betrieb.
Nun stellt sich die Frage, ob von der Modulation betroffene Bauern Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid für die Betriebsprämie 2011 einlegen sollen. Mehr Informationen und eine Mustervorlage stehen unseren Mitgliedern unten zur Verfügung.
Nun stellt sich die Frage, ob von der Modulation betroffene Bauern Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid für die Betriebsprämie 2011 einlegen sollen. Mehr Informationen und eine Mustervorlage stehen unseren Mitgliedern unten zur Verfügung.
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